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# taz.de -- Entscheidung des EU-Parlaments: Wenn die Spülmaschine nicht spült
> Das EU-Parlament will, dass Verbraucher*innen kaputte Geräte bald
> kostenlos reparieren lassen können. Verbände glauben: Da ginge noch mehr.
Bild: Oder kann das weg? Manche Elektrogeräte könnten auch wieder repariert w…
BERLIN taz | Der Staubsauger will ein Jahr nach dem Kauf nicht mehr saugen.
Das Smartphone will nicht mehr smart sein, weil der Akku aufgegeben hat.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Und es produziert Müll. 35
Millionen Tonnen Abfall entstehen laut Europäischer Union jährlich in der
EU durch Produkte, die weggeschmissen werden, obwohl sie eigentlich noch
repariert werden könnten.
Wenn es nach dem EU-Parlament geht, dann soll sich das bald ändern. Das
Parlament hat am Dienstag seine Position zum [1][Recht auf Reparatur]
beschlossen. Verbraucher*innen sollen in Zukunft das Recht haben,
bestimmte Produkte innerhalb der Gewährleistungszeit – also ein bis zwei
Jahre nach dem Kauf – kostenlos von den Hersteller*innen reparieren zu
lassen.
Damit die Verbraucher*innen dieses Recht auch nutzen, soll die
Gewährleistung nach der Reparatur noch mal um ein weiteres Jahr verlängert
werden. Für den Fall, dass die Reparatur sehr lange dauert, sollen die
Hersteller*innen für die Dauer der Reparatur Ersatzgeräte zur Verfügung
stellen.
Der Vorschlag für das Gesetz kam im März von der EU-Kommission, die
allerdings noch eine kürzere Liste an Produkten vorgeschlagen hatte. Nun
sind unter anderem auch Fahrräder Teil der Regelung. Dadurch „wird die Tür
aufgestoßen [2][für eine Kreislaufwirtschaft], welche sich an den Rechten
der europäischen Verbraucher*innen ausrichtet“, sagt der
SPD-Europaabgeordnete René Repasi, der die Verhandlungen geführt hat.
## EU-Parlament hat die Liste der Produkte verlängert
Bis das Gesetz auf EU-Ebene in Kraft tritt, könnte es allerdings noch
dauern. Das Parlament tritt mit der am Dienstag abgestimmten Position nun
in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission. Beginnen sollen die Verhandlungen voraussichtlich am 7.
Dezember. Laut Repasi sollen sie noch vor den EU-Parlamentswahlen im Juni
abgeschlossen sein.
Auch die deutsche Bundesregierung hat sich das Reparieren auf die Fahnen
geschrieben. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel Ende 2021 festgehalten,
dass sie „die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes“ zum
„erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“ machen will. „Für das Recht
auf Reparatur gibt es nicht die eine Regelung oder ein Regelwerk“, sagt ein
Sprecher des Bundesumweltministeriums der taz am Dienstag. Vielmehr sei das
Recht auf Reparatur ein „ganzes Bündel an Instrumenten“.
Eines davon ist die Öko-Design-Verordnung auf EU-Ebene, die regelt, dass
„Smartphones und Tablets ab 2025 besser reparierbar werden“. Das heißt,
dass sie beispielsweise nicht mehr so verklebt werden, dass sie beim Öffnen
automatisch kaputt gehen. „Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen,
weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann“, so das
Bundesumweltministerium. Dessen [3][Ministerin Steffi Lemke] (Grüne)
arbeitet zudem an einem Reparaturgesetz, das „die Verfügbarkeit von
Ersatzteilen von Reparaturanleitungen sicherstellen“ soll. „Das Gesetz soll
2024 vorgelegt werden“, sagte Lemke am Dienstag.
## Verbot von Softwareblockaden für Ersatzteile
Katrin Meyer vom Runden Tisch Reparatur begrüßt die Entscheidung des
Parlaments, da es unter anderem die „Bedingungen für unabhängige
Werkstätten verbessert“. „Im Moment gibt es Praktiken von Herstellern, die
die Reparatur erschweren. So muss zum Beispiel der Austausch einer Kamera
beim iPhone von Apple oder einem zertifizierten Reparateur freigeschaltet
werden. Solche Softwareblockaden sollen in Zukunft verboten werden“, so
Meyer.
Sowohl Meyer als auch die Bundesverbraucherzentrale kritisieren aber, dass
das Recht auf Reparatur nur für eine bestimmte Gruppe an Produkten wie
Fahrräder, Smartphones, Tablets und größere Haushaltsgeräte gelten soll,
[4][nicht aber für Toaster oder Rührgeräte].Ein „unkomplizierter, schneller
und vor allem ökonomisch sinnvoller Zugang zu Reparaturen“ müsse für „al…
Produkte gelten“, sagt Ramona Pop, Vorständin des
Verbraucherzentralen-Bundesverbands.
21 Nov 2023
## LINKS
[1] /Recht-auf-Reparatur/!5878332
[2] /Mode-im-Slum-von-Kenia/!5966607
[3] /Klimaanpassungsgesetz-im-Bundestag/!5969940
[4] https://www.deutschlandfunk.de/fortschritt-fuer-verbraucher-eu-parlament-st…
## AUTOREN
Franziska Betz
## TAGS
Nachhaltigkeit
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darüber.
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