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# taz.de -- Ukraine verklagt Russland: IGH soll sich wohl raushalten
> Die Ukraine hat Russland beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag
> verklagt. Dort hat jetzt die Verhandlung begonnen.
Bild: Der russische Sonderbotschafter (Mitte) bei der Anhörung in Den Haag vor…
Freiburg taz | Russland hält den Internationalen Gerichtshof (IGH) für
unzuständig, über die russische „Militäroperation“ in der Ukraine zu
urteilen. Das machte Russlands Vertreter Gennadi Kusmin an diesem Montag
vor dem IGH in Den Haag deutlich. Die Ukraine hatte den Gerichtshof
angerufen. Der IGH ist das Gericht der [1][Vereinten Nationen (UN)] zur
Klärung völkerrechtlicher Streitigkeiten. Der Gerichtshof besteht im
aktuellen Verfahren aus 16 Richter:innen, Präsidentin ist die
US-Amerikanerin Joan E. Donoghue. Einer der Richter:innen ist der
deutsche Rechtsprofessor Georg Nolte.
Bereits am 26. Februar 2022, zwei Tage nach Beginn der russischen Invasion,
rief die Ukraine den IGH an. Allerdings darf der IGH nicht entscheiden, ob
der russische Überfall gegen das Gewaltverbot der UN-Charta verstößt. Ein
solches Urteil wäre nur möglich, wenn sowohl Russland als auch die Ukraine
die IGH-Rechtsprechung generell oder in diesem Fall als verbindlich
anerkennen – was aber bei beiden Staaten nicht der Fall ist.
Die Ukraine griff daher zu einem Kniff und berief sich auf die
UN-Völkermordkonvention, die von beiden Staaten unterzeichnet wurde. Hier
ist der IGH immer zur Klärung von Streitigkeiten zuständig. Die Ukraine
machte geltend, sie sei von Russland fälschlicherweise des Völkermords an
Russen im [2][Donbass] beschuldigt worden. Diese falschen Vorwürfe habe
Russland dann als Kriegsvorwand missbraucht.
[3][Einen ersten Erfolg erzielte die Ukraine im März 2022]. Damals forderte
der IGH in einer einstweiligen Anordnung Russland auf, die Militäroperation
in der Ukraine „sofort“ zu stoppen. Die Entscheidung fiel mit 13 zu 2
Richterstimmen, nur der russische und der chinesische Richter stimmten
dagegen. Allerdings ignorierte Russland den Richterspruch. Der IGH kann
seine Urteile nicht selbst vollstrecken, im UN-Sicherheitsrat hat Russland
ein Vetorecht.
## Russland rechnet sich Chancen aus
An diesem Montag, eineinhalb Jahre später, hat der eigentliche Prozess
begonnen. Allerdings geht es zunächst nur um die Frage, ob der IGH für die
ukrainische Klage überhaupt zuständig ist. Am ersten Tag hatte
ausschließlich die russische Seite das Wort. Gennadi Kusmin forderte den
IGH auf, an seiner strengen Rechtsprechung festzuhalten, dass die
Völkermordkonvention kein Türöffner ist, um ganz andere Fragen zu klären.
So hatte der IGH mehrfach zu Streitfragen im Zusammenhang mit dem
Jugoslawienkrieg der 1990er Jahre entschieden.
Kusmin behauptete zudem, dass Russland die „spezielle Militäroperation“ in
der Ukraine gar nicht mit Völkermordvorwürfen begründet habe. Vielmehr sei
man den „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk gegen ukrainische Angriffe zu
Hilfe gekommen. Kusmin betonte schließlich, dass die Konvention überhaupt
kein Recht auf eine (humanitäre) Intervention zur Verhinderung von
Völkermord gebe. Dies werde zwar von einigen Nato-Staaten behauptet, sei
aber überhaupt nicht allgemein anerkannt. Schon deshalb gehe der
ukrainische Vorwurf, Russland habe dieses Recht „missbraucht“, ins Leere.
Russland scheint sich in Den Haag einiges auszurechnen. Anders als im
Eilverfahren 2022, das man boykottierte, nahm die russische Seite diesmal
normal an der Verhandlung teil. An diesem Dienstag wird die Ukraine in Den
Haag erwidern. Am Mittwoch kommen 32 Staaten zu Wort, die sich auf Seiten
der Ukraine am Verfahren beteiligen, zu ihnen gehört auch Deutschland.
Nächste Woche sprechen dann noch einmal Russland und die Ukraine. Wann der
IGH seine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage verkündet, ist
unklar.
Schon seit 2017 ist am IGH eine ukrainische Klage gegen russischen
„Staatsterrorismus“ im Donbass anhängig. Dort stützt sich die Ukraine auf
das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des
Terrorismus. Hier haben die Anhörungen längst stattgefunden. Das Urteil
wurde aber noch nicht verkündet.
Der IGH ist nicht mit dem [4][Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)] zu
verwechseln, der auch in Den Haag sitzt. Am IStGH geht es um die Bestrafung
von Einzelpersonen. Im März 2023 hat eine Vorprüfungskammer des IStGH
Haftbefehl gegen Russlands Präsident Wladimir Putin erlassen, weil er für
die Entführung ukrainischer Kinder nach Russland, was als Kriegsverbrechen
gilt, verantwortlich gemacht wird.
18 Sep 2023
## LINKS
[1] /Nachhaltigkeit-auf-UN-Vollversammlung/!5958132
[2] /18-Monate-Krieg-in-der-Ukraine/!5955733
[3] /Ukrainekrieg-vor-dem-UN-Gerichtshof/!5839666
[4] /Russische-Kriegsverbrechen/!5839334
## AUTOREN
Christian Rath
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