| # taz.de -- Völkermord-Vorwurf gegen Russland: IGH nimmt Klage zum Teil an | |
| > Die Ukraine hatte am 26. Februar 2022 Klage beim Internationalen | |
| > Gerichtshof eingereicht. Der erklärte sich nun in Teilen für zuständig. | |
| Bild: Zerstörte Wohnblöcke im ukrainischen Kharkiv nach einem russischen Rake… | |
| Den Haag afp | Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat sich | |
| für eine [1][Klage der Ukraine gegen Russland vom 26. Februar 2022] | |
| größtenteils zuständig erklärt. Das Gericht erklärte am Freitag, über ein… | |
| Antrag aus der Ukraine entscheiden zu wollen, wonach die Regierung in Kiew | |
| nicht für einen Völkermord verantwortlich ist. | |
| In zwei weiteren Aspekten erklärte sich das Gericht für nicht zuständig: | |
| die Vorwürfe aus Kiew, die russische Invasion verstoße gegen die | |
| Völkermordkonvention von 1948 und die Anerkennung zweier abtrünniger | |
| Republiken in der Ostukraine durch Moskau stelle ebenfalls einen Bruch der | |
| Konvention dar. | |
| Russlands Präsident Wladimir Putin hatte den [2][Einmarsch seiner Soldaten | |
| in die Ukraine am 24. Februar 2022] zunächst selbst unter anderem damit | |
| begründet, dass die russischstämmige Bevölkerung in der Ostukraine | |
| „Schikanen und einem Völkermord durch das Kiewer Regime“ ausgesetzt sei. | |
| Nur zwei Tage später hatte die Ukraine eine Klage beim IGH eingereicht, in | |
| der sie die Vorwürfe „nachdrücklich bestritt“ und ihrerseits Moskau einen | |
| Verstoß gegen die UN-Völkermordkonvention zur Last legte. | |
| In einem vorläufigen Urteil vom März 2022 hatte der IGH Russland zu einem | |
| sofortigen Stopp der Invasion aufgefordert, wogegen Moskau jedoch mit | |
| Verweis auf die Befugnisse des Gerichts Einspruch erhob. | |
| Der IGH in Den Haag ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten | |
| Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Allerdings | |
| stehen dem Gericht keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine | |
| Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Im Fall der Ukraine wird die | |
| Durchsetzung des Urteils zudem durch den andauernden Krieg erschwert. | |
| 2 Feb 2024 | |
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