| # taz.de -- Russland vor dem UN-Gerichtshof: Niederlage der Ukraine in Den Haag | |
| > Der IGH sieht keine russische Terrorfinanzierung in der Ostukraine, auch | |
| > kaum Diskriminierung auf der Krim. Die Klage der Ukraine wurde 2017 | |
| > erhoben. | |
| Bild: Blick von der russisch besetzten Krim auf die Brücke über die Straße v… | |
| Freiburg taz | Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat eine bereits 2017 | |
| erhobene Klage der Ukraine gegen Russland überwiegend abgelehnt. Das Urteil | |
| befasst sich noch nicht mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022. | |
| In der Klage von 2017 machte die Ukraine geltend, dass Russland im | |
| Donbass-Konflikt gegen das Übereinkommen zur Bekämpfung der | |
| Terrorismusfinanzierung verstoßen habe. Insbesondere wurde Russland die | |
| Lieferung von Waffen und Munition an Milizen in den selbsternannten | |
| Volksrepubliken Donezk und Luhansk in der Ostukraine vorgeworfen. Der IGH | |
| machte aber deutlich, dass sich das Abkommen nur auf die Finanzierung von | |
| Terrorismus durch Zahlungsmittel bezieht. Die konkrete Unterstützung | |
| terroristischer Akte etwa durch Waffen sei von diesem Abkommen nicht | |
| erfasst. | |
| Nur in einem Detail erhielt die Ukraine recht. Auf drei diplomatische | |
| Mitteilungen der Ukraine zu tatsächlichen Finanzierungsvorwürfen reagierte | |
| [1][Russland] ungenügend. Es habe daher seine Pflicht zur Untersuchung | |
| solcher Vorwürfe verletzt. | |
| Im zweiten Teil der ukrainischen Klage ging es um die russische Annexion | |
| der Halbinsel Krim im Jahr 2014. Die [2][Krim] gehört völkerrechtlich immer | |
| noch zur Ukraine, die Annexion wird international nicht anerkannt. Vor dem | |
| IGH konnte die Ukraine aber nicht die Annexion an sich angreifen, sondern | |
| sich nur auf das Abkommen zur Beseitigung jeder Form der | |
| Rassendiskriminierung berufen. In diesem Kontext verwies die Ukraine auf | |
| Morde, Folter und Entführungen von ukrainischen Aktivisten und Vertretern | |
| der Krim-Tataren nach der Annexion. | |
| ## IGH erkennt aber Diskriminierung im Bildungssystem | |
| Der IGH sah hier aber schon im Ansatz keine Akte der Diskriminierung | |
| aufgrund einer ethnischen Zugehörigkeit. Solche Verbrechen wären Akte gegen | |
| die politische Opposition, die die Annexion und das vorhergehende | |
| Referendum ablehnt. Auch das russische Verbot des Medschlis der | |
| [3][Krim-Tataren], einer von der großen Versammlung (Kurultai) gewählten | |
| Exekutivvertretung der Krim-Tataren ließ der IGH nicht als Diskriminierung | |
| gelten. Der Kurultai sei nicht verboten worden und die Krim-Tataren | |
| verfügten damit immer noch über eine Vertretung. Allerdings wurden die | |
| Beschränkungen für den Medschlis als Verstoß gegen eine einstweilige | |
| Anordnung des IGH von 2017 gewertet. | |
| Eine Diskriminierung sah der [4][IGH] auch darin, dass die ukrainische | |
| Sprache im Schulsystem der Krim nicht genug erhalten wird. Generell warf | |
| der IGH Russland vor, dass es den Konflikt eskaliert habe und auch dabei | |
| gegen eine Anordnung des IGH von 2017 verstieß. | |
| Der IGH – ein Gericht der Vereinten Nationen – sitzt im niederländischen | |
| Den Haag und kann nur Recht sprechen, wenn sich beide Streitparteien seiner | |
| Rechtsprechung unterwerfen oder es um die Auslegung von völkerrechtlichen | |
| Verträgen geht, in denen eine Streitschlichtung durch den IGH vorgesehen | |
| ist. An diesem Freitag soll er ein weiteres Urteil im Konflikt zwischen der | |
| Ukraine und Russland verkünden. Hier geht es um die Frage, ob Russland der | |
| Ukraine Völkermord im Donbass vorwerfen durfte. | |
| 1 Feb 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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