Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Ukrainische Klage vor dem IGH: Nur ein Teilerfolg für die Ukraine
> In Den Haag wehrt sich die Ukraine gerichtlich gegen falsche
> Anschuldigungen Russlands und den Krieg. Nur die Vorwürfe aus Moskau
> werden geprüft.
Bild: Der Internationale Gerichtshof gibt teils der Ukraine recht, teils folgte…
Freiburg taz | Der Internationale Gerichtshof (IGH) erklärte die
ukrainische Klage gegen den russischen Vorwurf des Völkermords im Donbas
für zulässig. Ob der Vorwurf berechtigt oder erfunden war, wird nun im
Hauptverfahren entschieden. Jedoch will der IGH nicht prüfen, ob der
russische Angriff auf die Ukraine rechtmäßig war.
Am [1][24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine] militärisch angegriffen.
Der Überfall wurde unter anderem damit begründet, die Ukraine verübe im
Ostteil des Landes, dem Donbas, einen Völkermord an der Bevölkerung.
Zwei Tage nach Beginn des Angriffs erhob die Ukraine eine Klage beim
Internationalen Gerichtshof in Den Haag, dem Gericht der Vereinten
Nationen. Der IGH solle feststellen, dass die Ukraine im Donbas keinen
Völkermord begangen hat. Außerdem solle der IGH feststellen, dass der auf
den Völkermord-Vorwurf gestützte russische Angriff rechtswidrig ist. Beide
Teile der Klage stützte die Ukraine auf die UN-Völkermord-Konvention von
1948.
Russland hielt schon die Klage für unzulässig. Die militärische
Spezialoperation in der Ukraine sei gar nicht mit Völkermord-Vorwürfen
begründet worden, sondern mit Angriffen der Ukraine auf die abgespaltenen
Volksrepubliken Donezk und Luhansk. Zudem dürfe die Völkermord-Konvention
nicht missbraucht werden, um dem IGH ganz andere Fragen vorzulegen, etwa
nach der Rechtmäßigkeit der russischen Spezialoperation.
## Keine Frage der Genozid-Konvention
Der IGH gab der Ukraine am Freitagnachmittag teilweise recht, teilweise
folgte er aber auch der russischen Argumentation.
So erklärte der IGH den ersten Teil der ukrainischen Klage für zulässig.
Die Ukraine habe ein berechtigtes Interesse an der Feststellung durch den
IGH, ob sie im Donbas Völkermord begangen hat. Russlands [2][Präsident
Wladimir Putin habe am Morgen des Angriffs auf die Ukraine] ausdrücklich
erklärt, die Maßnahme solle Menschen schützen, „die seit acht Jahren der
Misshandlung und dem Völkermord des Kiewer Regimes ausgesetzt sind“.
Für die Zulässigkeit dieses Teils der ukrainischen Klage stimmten 15 von 16
IGH-Richter:innen. Nur der russische Richter stimmte dagegen. Ob der
Vorwurf stimmt, musste der IGH in diesem Vorverfahren noch nicht
entscheiden. Wann das Hauptsacheverfahren beginnt, ist noch offen.
Mit 12 zu 4 Richterstimmen lehnte der IGH jedoch den zweiten Teil der
ukrainischen Klage als unzulässig ab. Der IGH wird sich also nicht mit der
Frage beschäftigen, ob der russische Angriff auf die Ukraine rechtmäßig
war. Dies sei eine allgemeine Frage des Völkerrechts und nicht der
Genozid-Konvention. Für allgemeine Fragen des Völkerrechts ist der IGH nur
zuständig, wenn sich beide Staaten eines Konflikts der Rechtsprechung des
IGH unterworfen haben, was aber weder bei Russland noch bei der Ukraine der
Fall ist.
Die Ukraine versuchte sich daher auf die Völkermord-Konvention zu berufen,
in der eine generelle Streitschlichtung durch den IGH vorgesehen ist. Die
Ukraine warf Russland in diesem Verfahren aber nicht vor, in der
[3][Ukraine selbst Völkermord zu begehen]. Vielmehr beschränkte sich die
Ukraine auf den Vorwurf, Russland nutze den falschen Völkermord-Vorwurf für
einen rechtswidrigen Krieg.
Der Vorwurf, dass Russland die Ukraine völkerrechtswidrig angegriffen hat,
bleibt damit ungeprüft. Allerdings ist es international auch kaum
umstritten, dass Russland hier das Völkerrecht verletzt. Nur eine Handvoll
Staaten wie Nordkorea hält Russlands Vorgehen für rechtmäßig.
Die einstweilige Anordnung des IGH von März 2022, in der Russland zur
sofortigen Beendigung der Militäroperation in der Ukraine aufgefordert
wurde, bleibt bestehen. Allerdings ignorierte Russland bisher den
Richterspruch. Der IGH kann seine Urteile nicht selbst vollstrecken und im
UN-Sicherheitsrat hat Russland ein Vetorecht.
4 Feb 2024
## LINKS
[1] /Krieg-in-der-Ukraine/!5837528
[2] /Irina-Scherbakowa-ueber-Putin/!5835133
[3] /Ukraine-Krieg-in-deutscher-Debatte/!5920615
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Internationaler Gerichtshof
Russland
Wladimir Putin
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
## ARTIKEL ZUM THEMA
Selenskyj in Berlin bei Scholz: Vertrauensbildende Maßnahmen
Die Ukraine und Deutschland haben einen historischen Vertrag unterzeichnet.
Derweil dauern die russischen Angriffe an.
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++: Republikaner drohen mit Blockade
Der US-Senat legt ein Ukraine-Hilfspaket vor, das aber im
Repräsentantenhaus scheitern könnte. Selenski denkt weiter über den Umbau
der Militärführung nach.
Ukrainische Militärführung: Die Nervosität steigt
Entlässt Präsident Selenski den obersten Militär Waleri Saluschni? Das wäre
ein riskanter Schritt. Der General ist beliebt.
Russland vor dem UN-Gerichtshof: Niederlage der Ukraine in Den Haag
Der IGH sieht keine russische Terrorfinanzierung in der Ostukraine, auch
kaum Diskriminierung auf der Krim. Die Klage der Ukraine wurde 2017
erhoben.
Russlands Angriffskrieg: Ukraine spricht von „Raschismus“
Die Ukraine führt einen offiziellen Begriff für Russlands Kriegsideologie
ein. Die Resolution ist auch an die internationale Gemeinschaft gerichtet.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.