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# taz.de -- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns: Minimal mehr Mindestlohn
> Sozialverbände hatten einen großen Sprung auf 14 Euro gefordert. Nun soll
> das gesetzliche Minimum nur um 82 Cent steigen. Und auch das nur in zwei
> Schritten.
Bild: Putzwagen vor einer Toilettentür: Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es s…
Berlin dpa/taz | Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll
zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82
Euro angehoben werden. Diesen Vorschlag legte die zuständige
Mindestlohnkommission am Montag in Berlin vor. Die Empfehlung wurde dieses
Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter
in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und
wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch
per Verordnung verbindlich gemacht werden. Normalerweise ist das Formsache.
Wie es vor dem Hintergrund dieses Abstimmungsergebnisses läuft, blieb am
Montag zunächst unklar.
„Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und
anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte
gleichermaßen große Herausforderungen darstellen“, heißt es im Beschluss
der Mindestlohnkommission. Die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen
einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu
erhöhen.
Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen
absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch
Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für
eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere
Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen
Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. „Um einen
Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der
Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und
die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“
## Schwierige Verhandlungen
Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende
der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, bei einer Pressekonferenz
in Berlin. Die Verhandlungen dauerten ihren Angaben nach bis in den frühen
Montagmorgen.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt
zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro
angehoben. Vor allem die SPD hatte sich im Bundestagswahlkampf 2021 dafür
eingesetzt. Der aktuelle Erhöhungsschritt soll nun wieder wie üblich auf
Vorschlag der Kommission zustande kommen.
## Inflation übersteigt die Erhöhung deutlich
Mit der Inflation kann die Anhebung aber nicht mithalten. Die liegt aktuell
bei rund 7 Prozent. Die jetzt diskutierte Mehrbetrag entspräche einer
Steigerung von weniger als 3,5 Prozent pro Jahr. Sie bedeutet also faktisch
eine Reallohnkürzung.
Angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise h[1][atten sich unter
anderem Sozialverbände für eine Anhebung um 2 Euro auf 14 Euro
ausgesprochen] und auch darauf verwiesen, dass höhere Löhne später zu
höheren Renten führen. Aus der Wirtschaft kamen dagegen Warnungen: „Eine zu
deutliche und zu schnelle Erhöhung des Mindestlohns wäre für viele
Handelsunternehmen nur sehr schwierig zu stemmen“, sagte etwa der
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth.
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Zum Start
lag er bei 8,50 Euro die Stunde und ist seitdem mehrfach erhöht worden.
Nach dem Mindestlohngesetz muss eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und
Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem
Vorsitzenden besetzte Kommission alle zwei Jahre unter Berücksichtigung der
Tarifentwicklung im Land einen Vorschlag für die künftige Höhe der
Lohnuntergrenze machen. Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und
Arbeitnehmervertreter. Kommt es zum Patt, kann der oder die Vorsitzende mit
seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Das war dieses Mal der Fall.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitierten von der [2][letzten
Erhöhung] im vergangenen Herbst rund 5,8 Millionen Beschäftigte, die vorher
weniger als 12 Euro die Stunde verdienten. Arbeitgebern, die gegen die
Lohnuntergrenze verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 500 000 Euro.
26 Jun 2023
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