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# taz.de -- Lauterbach und die Krankenhausreform: Revolution bleibt holprig
> Bund und Länder ringen weiter um die notwendige Klinikreform, die
> Einigung wurde vertagt. Karl Lauterbach spricht dennoch von Annäherung.
Bild: Patient*innen in der Notaufnahme in Bayern
Berlin taz | Am Donnerstag wollten Bund und Länder nach monatelangem Ringen
ein gemeinsam abgestimmtes Eckpunktepapier für die [1][geplante
Krankenhausreform] vorlegen. Doch der Weg zu der von
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprochenen Revolution
bleibt holprig. Am Donnerstag konnte er nur verkünden, dass die geplante
Einigung vertagt werde.
Seitdem im Dezember eine vom Bundesgesundheitsministerium berufene
Expert*innenkommission einen Vorschlag für die Reformierung der
Krankenhausfinanzierung vorgelegt hat, gibt es Klärungsbedarf zwischen Bund
und Ländern. Der Bundesgesundheitsminister sieht eine Reform, die sich vor
allem auf die Qualität der Behandlung auswirke, indem die Finanzierung an
Qualitätskriterien geknüpft werden soll; die Länder sehen eine Beschneidung
ihrer Krankenhausplanungskompetenz.
Einig ist man sich – übrigens mit dem gesamten Gesundheitswesen – darin,
dass die Krankenhauslandschaft [2][dringend reformiert werden] muss. In
wesentlichen Details – wer darf welche Qualitätskriterien festlegen und
veröffentlichen, ab wann sind die verbindlich, welche Auswirkungen haben
sie genau und was ist mit Ausnahmeregelungen – herrscht weiter Dissens.
Auch wenn Lauterbach nicht müde wird, von einer Annäherung zu sprechen.
## Tagung am Bodensee
Immerhin musste er nicht alleine verkünden, dass sich die Einigung
verzögert. Manfred Lucha, grüner Gesundheitsminister in Baden-Württemberg,
stand ihm zumindest physisch bei. Man habe noch ein, zwei Hausaufgaben zu
machen, so Lucha. Stellvertretend für die anderen
Landesvertreter*innen pochte er darauf, dass der Einfluss der Länder
bei den Details groß bleiben müsse – schließlich seien sie es, die im
Zweifel von Kliniken verklagt würden, wenn diese bestimmte Leistungen nicht
mehr abrechnen könnten, weil sie die gesetzlich festgelegten
Qualitätskriterien nicht erfüllten. Die Macht der Länder im
Gestaltungsprozess ist ohnehin groß: Sie müssen Lauterbachs Gesetz im
Bundesrat zustimmen.
Die Finanzierungsreform ist das größte, aber nicht [3][das einzige
Reformvorhaben Lauterbachs] im Krankenhauswesen. Auch die strauchelnde
Notfallmedizin soll neu aufgestellt werden. Hier sei man sich tatsächlich
weitgehend einig, so Lauterbach und Lucha übereinstimmend.
In Sachen Finanzierungsreform wollen Bund und Länder nun in der kommenden
Woche noch einmal am Bodensee tagen. In einer abschließenden Sitzung am 10.
Juli, mit Vertreter*innen der Regierungsfraktionen, soll dann „open
end“ bis zur Einigung gerungen werden. Damit, so Lauterbach, ließe sich der
versprochene Zeitplan noch halten: Gesetzentwurf über den Sommer, Beschluss
im Herbst und Inkrafttreten zum 1. Januar 2024.
29 Jun 2023
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## AUTOREN
Manuela Heim
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