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# taz.de -- Neue Kapitel für das Mobilitätsgesetz: Nicht das (Lasten-)Rad neu…
> Der Senat hat die fehlenden Kapitel des Mobilitätsgesetzes –
> Wirtschaftsverkehr und „Neue Mobilität“ – vorgelegt. Viel wird sich
> dadurch nicht ändern.
Bild: Vertrautes Bild: Wirtschaftsverkehr macht die Straße dicht
Das Chaos auf Berlins Straßen hat vielfältige Gründe. Einer ist mit
Sicherheit die Zahl der Autos, die immer weiter steigt, allen Anstrengungen
zur Einleitung der Verkehrswende zum Trotz. Genauso problematisch, und
nicht erst seit gestern, ist das wachsende und erstaunlich unregulierte
Aufkommen an Transport- und Lieferverkehr. Die wachsende und verdichtete
Stadt braucht ständig Nachschub an Waren, und in der Ära des
Internethandels wollen immer mehr Haushalte die gewünschten Produkte an der
Wohnungstür in Empfang nehmen.
Auf den Straßen führt das zu Schwärmen von Lieferwagen, die in Ermangelung
von Stellplätzen auf den Fahrbahnen parken. Das behindert nicht nur den
Fluss der Pkws, sondern gefährdet direkt oder indirekt auch Radfahrende und
andere Verkehrsteilnehmer. Auch große Lastwagen, die die unzähligen
innerstädtischen Supermärkte, Einkaufszentren oder Baustellen versorgen,
verstopfen die Straßen und stellen ganz besonders beim Abbiegen ein viel zu
oft tödliches Risiko dar.
Aber jetzt wird alles besser – oder? [1][Viereinhalb Jahre nach
Verabschiedung] des (unvollständigen) Mobilitätsgesetzes liegt endlich der
Teil zum Wirtschaftsverkehr vor, für den von Anfang an ein Platzhalter
vorgesehen war. Soll heißen, der rot-grün-rote Senat hat sich auf eine
Fassung geeinigt, die nun noch das Parlament durchlaufen muss. Ein
Prozedere, das vermutlich nicht vor dessen Wiederwahl abgeschlossen sein
wird.
Schaut man in den Entwurf hinein, stellt sich schnell die Frage: Warum um
alles in der Welt hat das so lange gedauert? Die Ziele, die da formuliert
werden – „stadtverträgliche Liefer- und Ladeprozesse“, Vorrang für
Lieferzonen vor Parkraum für private Pkw, ein Netz an Umschlagplätzen, mehr
Güter auf Schiene und Schiffe – sind nicht neu. Vieles „soll“, wenig „…
getan werden. Und was die Umsetzung angeht, sieht das Gesetz eine Menge
sekundärer Prüf- und Planungsprozesse vor.
## Das kann dauern
So soll die Senatsverwaltung für Mobilität sich erst mal mit den Ressorts
Stadtentwicklung und Wirtschaft und den Bezirken zusammensetzen und ein
„Verkehrsflächensicherungskonzept für den Wirtschaftsverkehr“ entwickeln.
Dass das dauert, versteht sich in Berlin von selbst, nicht zuletzt, weil
hier wieder über Parteigrenzen hinweg verhandelt werden muss.
Weiter geht’s mit einem „Leitfaden für die Bedarfsermittlung von Liefer-
und Ladeverkehrsflächen“, den die Mobilitätsverwaltung mit den Bezirken und
anderen Stakeholdern erarbeiten soll – puh. Wie auch immer, das meiste
steht ohnehin schon ungleich ausführlicher und konkreter im
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr („StEP MoVe“) und dem
Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzept, das erst 2021 komplett
überarbeitet wurde.
Beim zweiten und insgesamt letzten Abschnitt, der nun vorliegt und sich
„Entwicklung Neuer Mobilität“ nennt, sieht es ähnlich aus. Alle Ziele, die
hier subsumiert werden, sind bekannt und durch die Bank zu begrüßen, sie
sind aber auch nicht neu, und vieles wird – dort, wo die politischen
Rahmenbedingungen stimmen – schon umgesetzt.
## Gibt's doch schon
Maßnahmen, die die Verkehrsflüsse steuern und den fließenden wie ruhenden
motorisierten Individualverkehr reduzieren? Ist genau das, was schon heute
durch Kiezblöcke mit ihren Durchfahrsperren („Modalfiltern“) oder die
Einrichtung von Fahrrad-Abstellflächen auf ehemaligen Kfz-Parkplätzen an
Kreuzungen bewirkt wird, was im Bezirk Mitte derzeit massiv umgesetzt wird.
Wo ein Wille ist, ist auch ein (Rad-)Weg.
Beim Thema [2][Parkraumbewirtschaftung] fällt der Entwurf sogar hinter die
Möglichkeit zurück, die Ausweitung der Zonen mit Zielzahlen zu verbinden.
Zur Erinnerung: Schon 2016 schrieb Rot-Rot-Grün in den Koalitionsvertrag,
man werde das kostenpflichtige Parken bis zum Ende der Legislatur im
gesamten S-Bahn-Ring ausrollen – das ist noch längst nicht erreicht.
Interessant: die Erwähnung neuer Konzepte wie „Quartiersgaragen“. Aber auch
die sollen … genau: erst mal geprüft werden.
Es ist gut und richtig, dass alle diese Ziele nun gesetzlich abgesichert
werden, es mag auch die Legitimität mancher Einzelmaßnahmen noch einmal
erhöhen. Gut ist auch, dass Grüne und SPD sich endlich zusammengerauft
haben – [3][der letzte Versuch war vor der Wahl im September 2021
gescheitert]. Nun haben die Sozialdemokraten die Reduktion von Parkplätzen
geschluckt und dafür an anderer Stelle das Wort „preisfrei“
hineinredigiert, was mutmaßlich eine Citymaut ausschließt, wie sie die
Grünen favorisieren.
Wer aber erwartet hatte, dass hier das (Lasten-)Rad neu erfunden würde, hat
sich gründlich getäuscht. Das Chaos auf den Straßen wird sich so nicht
morgen auflösen, und übermorgen vermutlich auch nicht.
24 Dec 2022
## LINKS
[1] /Berlins-Verkehrssenatorin-zum-Radgesetz/!5512736
[2] /Recht-auf-Stadt/!5902129
[3] /Kein-Beschluss-vor-Abgeordnetenhauswahl/!5796314
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Parkplätze
Lastenrad
Verkehrsplanung
Mobilitätswende
Stefan Evers
Bettina Jarasch
Mobilitätswende
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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