| # taz.de -- Beschwerde gegen Racial Profiling: Erfolgreich durchgeklagt | |
| > Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt Opfer von polizeilicher | |
| > Diskriminierung. Nach einer Kontrolle klagte ein Berliner | |
| > Polizeikritiker. | |
| Bild: Trotz Protest immer noch weit verbreitet: Racial Profiling | |
| Berlin taz | Vorwürfe von polizeilichem Racial Profiling sind so | |
| schwerwiegend, dass sie unabhängig untersucht werden müssen. Zu diesem | |
| Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in | |
| Straßburg in einem Verfahren, das der [1][Berliner Polizeikritiker Biplab | |
| Basu angestrengt hatte]. Im konkreten Fall wurde Deutschland verurteilt. Es | |
| ist das erste EGMR-Urteil zu [2][Racial-Profiling-Vorwürfen in | |
| Deutschland]. (Az.: 215/19) | |
| Konkret ging es um eine Zugfahrt von Prag nach Dresden im Juli 2012. Kurz | |
| nach der deutschen Grenze kontrollierte die Bundespolizei die Papiere von | |
| Basu und seiner Tochter. Er fragte den Polizisten, warum nur sie – als | |
| einzig schwarze Zuginsassen – kontrolliert werden. Der Polizist erwiderte, | |
| es handele sich um eine Stichprobenkontrolle, weil auf der Strecke häufig | |
| Zigaretten geschmuggelt werden. | |
| Basu beschwerte sich über die Kontrolle bei der Bundespolizei (BPol). Er | |
| habe sich stigmatisiert und gedemütigt gefühlt und sei deshalb monatelang | |
| nicht mehr mit dem Zug gefahren. | |
| Daraufhin fand eine interne Untersuchung durch die BPol-Direktion Pirna | |
| statt. Dort erklärte der Polizist, im Zug seien auch andere Fahrgäste | |
| kontrolliert worden, nicht nur Basu. Die BPol-Direktion prüfte, ob es schon | |
| früher Vorwürfe gegen den Polizisten gab und welche Trainingskurse er | |
| belegt hatte. Sie kam zum Schluss, dass es keine Hinweise auf rassistische | |
| Motive des Polizisten gebe. | |
| ## Untersuchung nicht ausreichend | |
| Nun klagte Basu beim Verwaltungsgericht Dresden, das 2013 die Klage jedoch | |
| als unzulässig ablehnte. Basu habe kein Feststellungsinteresse, ob die | |
| Polizei ihn allein aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert habe. Eine | |
| Ausweiskontrolle sei kein schwerwiegender Eingriff und in Grenznähe | |
| durchaus üblich. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte die | |
| Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine | |
| Verfassungsbeschwerde 2018 ohne jede Begründung ab. | |
| Eine mit sieben Richter:innen besetzte Kammer des EGMR kam nun aber | |
| einstimmig zum Schluss, dass Deutschland die Rechte von Basu verletzt hat, | |
| weil sein Vorwurf einer Diskriminierung wegen der Hautfarbe nicht | |
| unabhängig untersucht wurde. Die BPol-Direktion Pirna sei die vorgesetzte | |
| Behörde der BPol-Inspektion Dresden, die die Kontrolle durchgeführt hatte, | |
| und daher nicht unabhängig. Das Verwaltungsgericht Dresden habe aus | |
| formalen Gründen eine inhaltliche Untersuchung unterlassen. | |
| Basu erhielt keine Entschädigung, weil er keine beantragt hatte. | |
| 19 Oct 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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