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# taz.de -- Beschwerde gegen Racial Profiling: Erfolgreich durchgeklagt
> Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt Opfer von polizeilicher
> Diskriminierung. Nach einer Kontrolle klagte ein Berliner
> Polizeikritiker.
Bild: Trotz Protest immer noch weit verbreitet: Racial Profiling
Berlin taz | Vorwürfe von polizeilichem Racial Profiling sind so
schwerwiegend, dass sie unabhängig untersucht werden müssen. Zu diesem
Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
Straßburg in einem Verfahren, das der [1][Berliner Polizeikritiker Biplab
Basu angestrengt hatte]. Im konkreten Fall wurde Deutschland verurteilt. Es
ist das erste EGMR-Urteil zu [2][Racial-Profiling-Vorwürfen in
Deutschland]. (Az.: 215/19)
Konkret ging es um eine Zugfahrt von Prag nach Dresden im Juli 2012. Kurz
nach der deutschen Grenze kontrollierte die Bundespolizei die Papiere von
Basu und seiner Tochter. Er fragte den Polizisten, warum nur sie – als
einzig schwarze Zuginsassen – kontrolliert werden. Der Polizist erwiderte,
es handele sich um eine Stichprobenkontrolle, weil auf der Strecke häufig
Zigaretten geschmuggelt werden.
Basu beschwerte sich über die Kontrolle bei der Bundespolizei (BPol). Er
habe sich stigmatisiert und gedemütigt gefühlt und sei deshalb monatelang
nicht mehr mit dem Zug gefahren.
Daraufhin fand eine interne Untersuchung durch die BPol-Direktion Pirna
statt. Dort erklärte der Polizist, im Zug seien auch andere Fahrgäste
kontrolliert worden, nicht nur Basu. Die BPol-Direktion prüfte, ob es schon
früher Vorwürfe gegen den Polizisten gab und welche Trainingskurse er
belegt hatte. Sie kam zum Schluss, dass es keine Hinweise auf rassistische
Motive des Polizisten gebe.
## Untersuchung nicht ausreichend
Nun klagte Basu beim Verwaltungsgericht Dresden, das 2013 die Klage jedoch
als unzulässig ablehnte. Basu habe kein Feststellungsinteresse, ob die
Polizei ihn allein aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert habe. Eine
Ausweiskontrolle sei kein schwerwiegender Eingriff und in Grenznähe
durchaus üblich. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte die
Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine
Verfassungsbeschwerde 2018 ohne jede Begründung ab.
Eine mit sieben Richter:innen besetzte Kammer des EGMR kam nun aber
einstimmig zum Schluss, dass Deutschland die Rechte von Basu verletzt hat,
weil sein Vorwurf einer Diskriminierung wegen der Hautfarbe nicht
unabhängig untersucht wurde. Die BPol-Direktion Pirna sei die vorgesetzte
Behörde der BPol-Inspektion Dresden, die die Kontrolle durchgeführt hatte,
und daher nicht unabhängig. Das Verwaltungsgericht Dresden habe aus
formalen Gründen eine inhaltliche Untersuchung unterlassen.
Basu erhielt keine Entschädigung, weil er keine beantragt hatte.
19 Oct 2022
## LINKS
[1] /Berater-ueber-rassistische-Polizeigewalt/!5671660
[2] /Betroffene-gegen-Racial-Profiling/!5843913
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Polizeigewalt
Racial Profiling
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Kriegsverbrechen
Wochenkommentar
Polizei Berlin
Innensenatorin Iris Spranger
Barbara Slowik
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