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# taz.de -- Pannen-Wahl in Berlin 2021: Ampel für Wiederholung
> Die Ampelkoalition hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in rund 300
> Berliner Stimmbezirken für notwendig. Diese beziehe sich nur auf
> Zweitstimmen.
Bild: Dieser Wähler in Berlin hat es geschafft zu wählen
Berlin afp | Die Ampelkoalition hält eine [1][Wiederholung der
Bundestagswahl] in etwa 300 von knapp 2.300 Berliner Stimmbezirken für
nötig. Dies beziehe sich ausschließlich auf die Zweitstimmen, sagte der
SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
Fechner schickte demnach einen entsprechenden Vorschlag der Ampel-Vertreter
im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags am Nachmittag an die Vorsitzende
Daniela Ludwig (CSU). Der Ausschuss soll darüber noch im Oktober abstimmen.
Da die Ampelkoalition im Wahlprüfungsausschuss die Mehrheit stellt, ist
davon auszugehen, dass der von Fechner übermittelte Vorschlag im Oktober
von dem Gremium beschlossen wird. Es handelt sich dabei um eine
Beschlussvorlage, über die dann noch das Parlament insgesamt abstimmen
muss. Dann wäre der Weg frei für eine teilweise Wiederholung der
Bundestagswahl in Berlin. Gegen den Bundestagsbeschluss kann allerdings
auch noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Die Ampel-Vertreter im Ausschuss hatten sich nach der Verhandlung des
Berliner Verfassungsgerichtshofs am vergangenen Mittwoch noch einmal
zusammengesetzt, um zu besprechen, was die Gerichtsverhandlung für den
Umgang mit der Bundestagswahl bedeutet. Das Berliner Gericht befasste sich
ausschließlich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den
Bezirksversammlungen. Für die Überprüfung der Bundestagswahl, die am selben
Tag abgehalten wurde, ist der Bundestag zuständig
„Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort
durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind“, sagte Fechner AFP. „Anders
als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die
Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis.“
## Zahlreiche Pannen in Berlin
Wie Fechner in dem Schreiben an die Ausschussvorsitzende Ludwig ausführt,
das AFP vorliegt, soll beispielsweise eine verspätete Schließung eines
Wahllokals in der Regel erst dann als Wahlfehler gelten, wenn noch nach
18.45 Uhr Stimmen abgegeben werden konnten. „Auch meinen wir, dass eine
kurze Unterbrechung des Wahlvorgangs von unter 15 Minuten noch keinen
Wahlfehler darstellt und eine Wartezeit in dieser Größenordnung für
Bürgerinnen und Bürger zumutbar ist“, sagte Fechner AFP.
Bei den Wahlen im September 2021, die am gleichen Tag wie der
Berlin-Marathon abgehalten wurde, hatte es in der Hauptstadt zahlreiche
Pannen gegeben – etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder
zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Es gab deswegen zahlreiche
Einsprüche gegen das Ergebnis, insbesondere von Bundeswahlleiter Georg
Thiel.
Thiel sah die Vorfälle in knapp 340 Stimmbezirken als gravierend an und
forderte [2][eine Wiederholung der Wahl] in sechs von zwölf Berliner
Wahlkreisen. In einem Fall – in Berlin-Reinickendorf – zog Thiel auch das
Erststimmenergebnis in Zweifel. Dieser Einschätzung schloss sich die
Ampelkoalition nun nicht an.
Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welcher
Direktkandidat ihren Wahlkreis im Parlament vertreten soll. Die Zweitstimme
geben sie einer Partei.
4 Oct 2022
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