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# taz.de -- Zweckentfremdung von Wohnraum: Wohnungen zurückgeholt
> 20.000 einst zweckentfremdete Wohnungen, davon 6.500 Ferienappartements
> sind wieder Mietwohnungen. Bei Leerstand greift das Gesetz kaum.
Bild: Wohnen kann man das nicht nennen
Berlin taz | Gegen [1][zweckentfremdete Wohnungen], die nicht als solche
genutzt werden, wurden seit Inkrafttreten des Berliner
Zweckentfremdungsverbotsgesetzes 2014 bis Ende Juni dieses Jahres insgesamt
38.545 Verfahren eröffnet. Dabei konnten 20.468 Wohnungen dem regulären
Mietwohnungsmarkt zurückgeführt werden.
Das geht aus einer noch unveröffentlichten Anfrage des Linken-Abgeordneten
Niklas Schenker hervor, die der taz exklusiv vorliegt. Für Schenker ein
Zeichen, dass „das Zweckentfremdungsverbot wirkt“. Er sagt: „In Zeiten der
Wohnungsnot ist es alles andere als ein Kavaliersdelikt, eine Wohnung zu
anderen Zwecken als zum Wohnen zu nutzen.“
Die meisten Wohnungen zurückgewonnen wurden demnach mit fast 4.000 in
Tempelhof-Schöneberg, dicht gefolgt von Friedrichshain-Kreuzberg. Dass die
Innenstadtbezirke die Nase vorn haben, liegt auch daran, dass dort die
Anzahl an Ferienwohnungen am größten ist.
Berlinweit konnten bislang, trotz aller Schwierigkeiten bei der
[2][Ermittlung illegaler Ferienappartements] und der Verweigerungshaltung
von Airbnb, Daten herauszurücken, 6.485 ehemalige Ferien- wieder in
Mietwohnungen umgewandelt werden. Angesichts eines geschätzten dauerhaften
Angebots von 20.000 Ferienwohnungen eine übersichtliche Zahl.
Legal dürfen Ferienwohnungen seit einer Gesetzesverschärfung 2018 nur
betreiben werden, wenn dies das Bezirksamt ausdrücklich genehmigt und eine
Registriernummer vergibt. 2.944-mal ist das geschehen. Die Mehrheit der
Ferienwohnungen wird demnach weiterhin illegal vermietet; bei einem
Nachweis drohen den Anbietern hohe Strafen.
## Nur ein Drittel der Strafen eingetrieben
Auch die Summe der Strafgelder, die insgesamt für die Zweckentfremdung von
Wohnraum verhängt wurden, hat Schenker abgefragt. So wurden in den
vergangenen Jahren insgesamt 7,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt,
fast die Hälfte davon in Friedrichshain-Kreuzberg. Tatsächlich eingetrieben
wurden bislang allerdings nur Strafen in Höhe von 2,2 Millionen Euro.
Wenig durchschlagskräftig ist das Gesetz bei der Bekämpfung von
[3][illegalem Leerstand], der bereits ab drei Monaten beginnt. Hier gelang
es über den gesamten Zeitraum lediglich bei 757 Wohnungen, diesen zu
beenden. Ernüchternd ist auch die Bilanz beim Abriss von Wohnraum. Für etwa
2.200 Wohnungen wurden Abrissanträge positiv beschieden.
Vermieter:innen versuchen dafür mit, so Schenker, oft zweifelhaften
Gutachten nachzuweisen, dass eine Sanierung teurer wäre als zehn
Jahresmieten. Wird das akzeptiert, müssen sie nicht einmal Ersatzwohnraum
schaffen.
Schenker hofft daher auf eine weitere Schärfung des Gesetzes: „Wie im
Koalitionsvertrag verabredet, wollen wir das Zweckentfremdungsverbot weiter
anpassen und es zu einem Wohnraumschutzgesetz erweitern.“ Bezirke sollen in
die Lage versetzt werden, „noch konsequenter“gegen illegale Nutzungen und
Leerstand vorzugehen.
18 Aug 2022
## LINKS
[1] /Neues-Zweckentfremdungsverbot/!5491006
[2] /Schaerferes-Zweckentfremdungsverbot/!5747309
[3] /Spekulativer-Leerstand-in-Berlin/!5749397
## AUTOREN
Erik Peter
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