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# taz.de -- Unversteuerte Einnahmen durch Airbnb: Airbnb-Hosts zeigen sich selb…
> In Berlin gibt es 400 Ermittlungsverfahren gegen Airbnb-Hosts und 130
> Selbstanzeigen. Die Steuerfahndung hat erfolgreich gegen die Plattform
> geklagt.
Bild: Airbnb-Hosts bekommen seit kurzem aus genannten Gründen häufiger Post v…
Berlin taz | 130 Berliner Airbnb-Vermieter*innen haben sich wegen nicht
ordnungsgemäß gezahlter Steuern selbst angezeigt. Insgesamt hat das
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen bislang 400 Verfahren wegen des
Verdachts auf nicht versteuerte Einnahmen bei Airbnb-Vermietungen geführt.
Das ergibt sich aus einer der taz vorliegende Antwort des Senats auf eine
kleine Anfrage der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus.
Darin hatte der Sprecher für Rechtspolitik, Sebastian Schlüsselburg, die
Ergebnisse infolge eines [1][letztinstanzlichen Erfolgs deutscher
Finanzbehörden vor einem irischen Gericht] abgefragt.
Steuerfahnder*innen aus Hamburg und anderen Ländern hatten zusammen
gegen das in Irland sitzende Unternehmen geklagt und schließlich im August
2020 Airbnb gezwungen, Daten von Anbieter*innen herauszugeben.
Mittlerweile wurden diese an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.
Schlüsselburg, Linken-Sprecher für Rechtspolitik und Datenschutz, sagte der
taz: „Ich begrüße, dass die Finanzämter die gewonnen Daten auswerten und
konsequent der Strafverfolgung zuleiten. Erneut zeigt sich, dass eine
starke Finanzverwaltung ein wichtiges Instrument im Kampf gegen
Steuerhinterziehung ist.“ Er fühlte sich durch die aus seiner Sicht
erfreulichen Zahlen nach den rot-grün-roten Koalitionsverhandlungen auch
darin bestärkt, dass die Linke auf eine „spürbare personelle Stärkung des
Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen“ gedrängt habe.
Die Ferienwohnung-Plattform Airbnb ist auf dem angespannten Berliner
Wohnungsmarkt ein weiterer Faktor für die Verknappung von Wohnraum.
Zweckentfremdung ist trotz [2][staatlicher Regulierungen] immer noch ein
Problem – weil Angebote weiterhin häufig [3][weder registriert noch
Einnahmen ordentlich versteuert werden].
## Bei Verstößen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe
Die Hamburger Klage hatte die Herausgabe von Daten für die Jahre 2012 bis
2014 erwirkt – und damit mutmaßlich auch Berliner*innen zur
Selbstanzeige motiviert. Wer seine Einnahmen durch Vermietung nicht
ordnungsgemäß versteuert, macht sich strafbar – bei Verstößen drohen neben
der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus Zinsen Geld- oder
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Mit einer Selbstanzeige könnten
Vermietende einem Strafverfahren oder anderen Sanktionen entgehen. Berliner
Finanzbehörden lagen nach dem Gerichtsurteil Daten zu [4][10.000
Anbieter*innen vor].
Erstaunlich findet Schlüsselburg, dass sich verhältnismäßig wenige
Anbieter*innen selbst angezeigt haben: „Auf der einen Seite sieht man,
dass die Verwaltung gut gearbeitet hat, weil sie fast viermal mehr
Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, als es Selbstanzeigen gab. Auf der
anderen Seite wundert mich die Gelassenheit der Airbnb-Vermieter.“ Ihnen
drohe auch bei der Bekanntgabe weiterer Daten durch Airbnb im schlimmsten
Falle Strafverfolgung – das nächste Ersuchen auf Datenherausgabe laufe
bereits und dürfte auf Grundlage des Urteils schneller gehen, so
Schlüsselburg.
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung im
Zusammenhang mit Vermietungsplattformen insgesamt eingeleitet wurden, geht
aus der Antwort nicht hervor, weil diese laut Senat nicht systematisch
erfasst werden. Die 400 benannten Verfahren resultieren allein aus den
Daten der erfolgreichen Airbnb-Klage. Informationen über den Ausgang der
Verfahren liegen laut Antwort allerdings ebenso wenig vor.
## Zweckentfremdung faktisch verboten
Berlin hatte auch zur Reglementierung der „Ferienwohnisierung“ der
Innenstadt 2014 das sogenannte Zweckentfremdungsverbot eingeführt und
mehrfach verschärft. Seitdem [5][sind Airbnb-Vermietungen
genehmigungspflichtig]. Oftmals wird das von Anbieter*innen und der
Plattform allerdings schlichtweg ignoriert – Airbnb deckte das Verhalten
seiner Nutzer und muss immer wieder [6][mit Klagen zur Herausgabe gezwungen
werden].
Bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotes helfen die erkämpften
Steuerdaten allerdings erst mal wenig: Weil sie dem Steuergeheimnis
unterliegen, dürfen sie nicht an die Bezirke weitergeleitet werden, die für
eine Durchsetzung zuständig sind. Aber auch das könnte sich bald ändern:
Berlin hat im September eine Bundesratsinitiative angestoßen, die es
ermöglichen soll bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots auch auf
Steuerdaten zurückzugreifen. Bei Zweckentfremdung drohen Airbnb-Hosts
empfindliche Strafen bis hin zu [7][sechsstelligen Bußgeldern].
Auf der Plattform sind aktuell laut der Analyseplattform [8][Inside Airbnb]
für Berlin rund 18.000 Angebote gelistet – 56 Prozent davon komplette
Wohnungen. Im März 2019 zählte die Plattform noch 22.000 Angebote. Eine
[9][Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft] zeigte kürzlich, dass
Airbnb-Inserate die Mieten in der Nachbarschaft spürbar steigen lassen.
3 Dec 2021
## LINKS
[1] /Vermieterinnen-drohen-Nachzahlungen/!5708171
[2] /Gerichtsurteil-und-Studie-gegen-Airbnb/!5785984
[3] /Airbnb-will-mit-Berlin-kooperieren/!5788442
[4] /Steuerfahndung-nach-Airbnb-Vermietern/!5719710
[5] /Schaerferes-Zweckentfremdungsverbot/!5747309
[6] /Gerichtsurteil-und-Studie-gegen-Airbnb/!5785984
[7] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buer…
[8] http://insideairbnb.com/berlin/?neighbourhood=&filterEntireHomes=false&…
[9] /Schaerferes-Zweckentfremdungsverbot/!5747309
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Airbnb
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