| # taz.de -- Klima-Protestcamp in Hamburg: Essen, Trinken, Zelten verboten | |
| > Die Hamburger Polizei hat ein Protestcamp von Klimaaktivist*innen | |
| > faktisch untersagt. Dabei sind diese von der Versammlungsfreiheit | |
| > geschützt. | |
| Bild: Die Hamburger Polizei verbietet ein Protestcamp? Das kennt man schon vom … | |
| Hamburg taz | Ein für kommende Woche geplantes Protestcamp von | |
| Klimaaktivist*innen ist von der Hamburger Polizei faktisch untersagt. | |
| Das [1][„System Change Camp“] soll vom 9. bis 15. August stattfinden, um | |
| gegen die Klimakrise und das aus Sicht der Aktivist*innen dafür | |
| verantwortliche kapitalistische Wirtschaftssystem zu protestieren. Doch | |
| sperrt sich die der Polizei angegliederte Versammlungsbehörde gegen das | |
| Vorhaben, das Camp im Hamburger Stadtpark stattfinden zu lassen. Nun | |
| versuchen die Aktivist*innen in einem Eilverfahren vor dem | |
| Verwaltungsgericht, gegen die Entscheidung vorzugehen. „Das Camp ist nach | |
| wie vor geplant“, sagt Charly Dietz, Sprecherin des Camp-Bündnisses. | |
| Organisiert wird das Camp von mehr als 30 Bündnispartner*innen, unter | |
| anderem die Klima- und Umweltgruppen „Ende Gelände“, „Extinction Rebelli… | |
| und die Jugendorganisation des BUND. Neben klimapolitischen Gruppen rufen | |
| mittel- und südamerikanische Aktivist*innen sowie antimilitaristische | |
| Gruppen zur Teilnahme auf. Auch die linksradikalen Bündnisse „Ums Ganze!“ | |
| und die „Interventionistische Linke“ sind dabei. „Auf dem ‚System Change | |
| Camp‘ wollen wir unterschiedliche Perspektiven und Kämpfe zusammenführen, | |
| um voneinander und miteinander zu lernen. Nur so schaffen wir ein Klima der | |
| Gerechtigkeit und Solidarität.“, sagt Dietz. | |
| Neben Workshops im Camp sind verschiedene Aktionen in Hamburg geplant. Als | |
| Auftakt soll am kommenden Mittwoch eine Demonstration stattfinden. | |
| Darüber hinaus soll es weitere Aktionen in und um Hamburg geben. Das | |
| Bündnis ‚Ums Ganze!‘ ruft „zum kollektiven Widerstand in Form der | |
| gezielten Unterbrechung von Lieferketten im Hamburger Hafen“ auf. Ziel sei | |
| es auch, an mehreren Hamburger Orten ein Zeichen gegen die Ausbeutung der | |
| Natur und die „neokoloniale Ausbeutung“ zu setzen, sagt Dietz. | |
| Die anreisenden Aktivist*innen sollten im Camp in Zelten übernachten | |
| können und mit Essen und Wasser versorgt werden. Die Versammlungsbehörde | |
| hatte jedoch am vergangenen Freitag entschieden, das Camp nach Altona zu | |
| verlegen. Das bedeutet eine Verkleinerung der Fläche um die Hälfte. Zudem | |
| dürfen die Aktivist*innen nicht in Zelten übernachten und die | |
| Organisator*innen weder Essen noch Trinkwasser bereitstellen. „Die | |
| Leute müssen schlafen und essen“, sagt Dietz. „Wir können nicht erwarten, | |
| dass alle sich ein Hostel buchen.“ Die Veranstalter*innen erwarten bis | |
| zu 6.000 Aktivist*innen. | |
| ## Protestcamps fallen unter die Versammlungsfreiheit | |
| „Es war nicht abzusehen, dass die Einschränkung des Camps so drastisch | |
| ausfallen würde“, sagt die Sprecherin. Überraschend käme die Entscheidung | |
| für die Aktivist*innen vor allem deshalb, weil das | |
| Bundesverwaltungsgericht erst im Mai in einem Grundsatzurteil festgestellt | |
| hatte, dass [2][Protestcamps unter die Versammlungsfreiheit fallen], sagt | |
| Dietz. | |
| Die Polizei gibt an, dass die Wahl des alternativen, kleineren Standorts | |
| des Camps und die Einschränkungen der Infrastruktur auf Basis von | |
| „Grundrechtsabwägungen mit anderen Gütern“ geschehen sei. Das Urteil des | |
| Bundesverwaltungsgerichts ist laut Polizei Hamburg „jedenfalls nicht | |
| vollumfänglich auf den vorliegenden Einzelfall übertragbar“. | |
| Das Hamburger Verwaltungsgericht war jedoch bereits Anfang Mai zu einem | |
| ähnlichen Urteil gelangt wie das Bundesverwaltungsgericht: Die polizeiliche | |
| Blockade und anschließende Räumung des Protestcamps, das während des | |
| [3][G20-Gipfels 2017] auf der Elbinsel Entenwerder stattfinden sollte, war | |
| rechtswidrig. | |
| Damals hatte sich die Polizei mit der Räumung des Camps explizit gegen | |
| einen Entschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts gestellt. Dieses hatte | |
| zuvor entschieden, das Protestcamp dürfe vorläufig aufgebaut werden. | |
| Camp-Anwalt Martin Klinger sprach damals von einem „Putsch der Polizei | |
| gegen die Justiz“, wie die taz berichtete. „Es ist bezeichnend, dass das | |
| schon wieder in Hamburg passiert und versucht wird, ein ähnliches Verbot | |
| durchzudrücken“, sagt auch Camp-Sprecherin Dietz. | |
| Die Hamburger Linkspartei zeigt sich über die Entscheidung der | |
| Versammlungsbehörde empört. Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der | |
| linken Bürgerschaftsfraktion, kritisiert die polizeiliche Ignoranz der | |
| Gerichtsurteile: „Uns allen ist die rechtswidrige Verweigerung des Camps in | |
| Entenwerder während des G20-Gipfels noch in schmerzlicher Erinnerung. Es | |
| ist unglaublich, dass weder die Polizei noch der Innensenator Andy Grote | |
| daraus etwas gelernt haben und weiterhin auf eine autoritäre Verbotspolitik | |
| setzen.“ Wann mit einer Entscheidung im Eilverfahren zu rechnen ist, ist | |
| unklar. | |
| 3 Aug 2022 | |
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| [1] https://twitter.com/SystemChange_C | |
| [2] /Verbot-von-G20-Protestcamp-rechtswidrig/!5847763 | |
| [3] /Schwerpunkt-G20-in-Hamburg/!t5417647 | |
| ## AUTOREN | |
| Josephine von der Haar | |
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