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# taz.de -- EuGH zu Familienzusammenführung: Aufatmen bei Familien
> Deutschland hat jahrelang das Recht von jungen Flüchtlingen auf
> Familienzusammenführung verletzt. Das entschied nun der EuGH in
> Luxemburg.
Bild: Protest für Familienzusammenführung vor dem Bundeskanzleramt im Juli 20…
Karlsruhe taz | Deutschland hat jahrelang das Recht von jungen Flüchtlingen
[1][auf Familienzusammenführung] verletzt. Das stellte nun der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fest. Entscheidend sei die Minderjährigkeit
bei der Asylantragstellung, nicht beim Antrag auf Familiennachzug.
In einem der Fälle ging es um einen syrischen Jungen, der als 16-Jähriger
nach Deutschland kam und im Dezember 2015 einen Asylantrag stellte. Nach
sieben Monaten wurde er im Juli 2016 in Deutschland als Flüchtling
anerkannt.
Im Oktober 2016 beantragte die syrische Mutter des Jugendlichen bei der
deutschen Botschaft in Beirut (Libanon) für sich und drei weitere
minderjährige Kinder die Familienzusammenführung mit dem älteren Sohn in
Deutschland. Im März 2017 lehnte die Botschaft den [2][Antrag auf
Familienzusammenführung] mit der Begründung ab, dass der Sohn in
Deutschland inzwischen volljährig sei.
## Alter des Antrags maßgeblich
Dagegen klagte die Mutter und erhielt zunächst vor dem Verwaltungsgericht
Berlin Recht. Doch die Bundesregierung ging in Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Das Leipziger Gericht legte den Fall
dem EuGH vor, der nun die zugrundeliegende EU-Richtlinie zur
Familienzusammenführung auslegte.
Der EuGH entschied nun, dass für die Minderjährigkeit der Zeitpunkt des
Asylantrags des Jugendlichen maßgeblich war. Im Dezember 2015 war er noch
16 Jahre alt. Wenn es auf das Datum des Asylbescheids oder den Bescheid
über den Antrag auf Familienzusammenführung ankäme, argumentierte der EuGH,
hätten es die Behörden ganz in der Hand, die Familienzusammenführung zu
vereiteln, indem sie die Anträge bewusst langsam bearbeiten. Laut EU-Recht
sollen Asylanträge von Minderjährigen vorrangig beschieden werden, es dürfe
deshalb keinen Anreiz geben, sie erst mal liegen zu lassen.
Diese Entscheidung kommt nicht überraschend, denn [3][im Jahr 2018 hatte
der EuGH in einem Fall aus den Niederlanden] schon einmal so entschieden.
Die Flüchtlingsfamilien beriefen sich natürlich auch gegenüber der
Bundesregierung auf das EuGH-Urteil von 2018. Doch die Bundesregierung
behauptete, das Urteil sei nicht auf Deutschland übertragbar. Auch unter
der Ampelregierung mit der neuen SPD-Innenministerin Nancy Faeser änderte
sich daran nichts.
## Hoffnung für viele Geflüchtete
Inzwischen ist der syrische Sohn zwar schon 23 Jahre alt. Doch nun werden
seine Mutter und möglicherweise auch die Geschwister doch noch nach
Deutschland einreisen können. Eigentlich haben Eltern, die zu einem
minderjährigen Flüchtling nach Deutschland einreisen, nur ein
Aufenthaltsrecht, bis der Jugendliche volljährig ist. In aller Regel
stellen die Eltern dann in Deutschland aber selbst einen Asylantrag und
können daher längerfristig bleiben.
Parallel entschied der EuGH gestern auch einen Fall in umgekehrter
Konstellation. Hier ging es um eine 17-jährige Syrerin, die zu ihrem Vater
nach Deutschland nachreisen wollte, der hier 2016 einen Asylantrag gestellt
hatte. Als der Asylantrag 2017 anerkannt war und die Tochter einen Antrag
auf Familienzusammenführung stellte, wurde aber auch ihr vorgehalten, dass
sie nun volljährig sei. Laut EuGH kommt es aber auch in dieser
Konstellation auf die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Asylantrags an.
„Viele durch die Flucht zerrissene Familien können nach den Urteilen
aufatmen: Ihr Anspruch auf Familiennachzug besteht weiter, auch wenn ein
Kind volljährig wird“, sagte Wiebke Judith von der
Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl. Gleichzeitig kritisierte sie die
Bundesregierung: „Es ist ein Skandal, dass Deutschland diese Familien vier
weitere Jahre hingehalten hat, obwohl die Rechtslage bereits nach dem
Urteil des EuGHs von 2018 eindeutig war.“
1 Aug 2022
## LINKS
[1] /Die-Geschichte-von-Habiba-F/!5827171
[2] /Asylpolitik-der-Ampelkoalition/!5825248
[3] /EuGH-zu-minderjaehrigen-Fluechtlingen/!5495702
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
EuGH
Europäischer Gerichtshof
Schwerpunkt Flucht
Familiennachzug
Familienzusammenführungen
Familie
Flüchtlingspolitik
Niederlande
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Minderjährige Geflüchtete
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