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# taz.de -- Hohe Abwassergebühren in Bremen: Abzocke mit Abwasser
> Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Abwassergebühren
> in Oer-Erkenschwick sind zu hoch. Bremer Gebühren enthalten denselben
> Fehler.
Bild: Nicht nur das Bremer Unternehmen Hansewasser macht mit dem Abwasser ein g…
Bremen taz | Die Stadt Bremen will die Abwassergebühren im kommenden Jahr
um fast 14 Prozent erhöhen. Das müsste nicht sein, sagt der Wasserexperte
Ernst Mönnich, Professor an der Hochschule Bremen. Seit 2002 klagt der
[1][gegen zu hohe Abwassergebühren in Bremen], die Gerichte schieben die
rechtlich komplizierte Frage aber vor sich her. Derzeit geht es darum,
einen Gutachter zu bestellen.
Dabei hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in
Münster gerade in einem durchaus ähnlichen Fall entschieden, dass die
Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick um 18 Prozent zu hoch sind.
„Das ist die Größenordnung, um die es auch in meinem Verfahren geht“, sagt
Kläger Mönnich.
Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes in
Nordrhein-Westfalen, erklärt die Auswirkungen des Urteils: „Nach dem Urteil
des OVG zur Berechnung von Abwassergebühren müssen viele Kommunen ihre
Gebührenkalkulation überprüfen.“
Die Bremer Umweltbehörde will das Urteil aber offenbar nicht zum Anlasse
nehmen, die Gebühren zu prüfen: „Zu Urteilen in anderen Kommunen gebe ich
keine Kommentare ab“, erklärt Behördensprecher Jens Tittmann. Er verweist
darauf, dass die angekündigte Gebührenerhöhung noch im kommunalen
Betriebsausschuss und in der Bürgerschaft beschlossen werden müsse.
## Zinssatz ist zu hoch angesetzt
Die Gebühren in Oer-Erkenschwick sind laut der Richter am OVG zu hoch, weil
der Zinssatz für das [2][in den Abwasserkanälen] gebundene Kapital mit 6,25
Prozent zu hoch angesetzt sei. Seit Jahren liegen die Zinsen real aber
niedriger – das OVG hält daher knapp 2,5 Prozent für angemessen.
In Bremen, so Mönnich, sei in den Verträgen mit der privaten Firma
Hansewasser für 360 Millionen Euro Kapital ebenso ein rechnerischer
Zinssatz von 6,5 Prozent eingesetzt worden – den Zinsvorteil streiche
Hansewasser ein. Der fiktive Zinssatz werde auf die Bremer Gebührenzahler
umgelegt. Das bedeutet: Wenn Mönnich Recht bekommen würde, wäre die
aktuelle Gebührenerhöhung überflüssig und unbegründet.
Aber die Stadt Bremen hat im Jahr 2008 einem Vergleich zugestimmt, in
dessen Folge die realen Kosten von Hansewasser vom Senat nicht mehr
überprüft werden – bis zum Jahre 2028, denn dann läuft der
Privatisierungsvertrag aus.
Die Bremer Umweltbehörde, die seit Jahren von Grünen geführt wird, ist
verantwortlich für die Bremer Abwasser-Bescheide und damit Klagegegnerin
von Mönnich. Wenn das zuständige Bremer Gericht schlicht die Argumentation
des OVG Münster übernehmen würde, müsste Bremen die Gebühren senken –
aufgrund der vertraglichen Bindung dem privaten Betreiber Hansewasser
dennoch die volle Höhe des vereinbarten Entgeldes überweisen, inklusive der
fiktiven Zins-Kosten.
## Klageerfolg hätte Auswirkung für alle Verbraucher
Die Situation zeigt: Die Verträge, mit denen [3][die Privatisierung]
vereinbart wurde, sind schlecht ausgehandelt. Jedenfalls schlecht für die
Gebührenzahler. Die große Koalition unter Bürgermeister Henning Scherf
(SPD) hatte 1999 als Verkaufserlös 362 Millionen Euro eingestrichen. Für
die Gebührenzahler war das, sagt Mönnich, „ein denkbar schlechtes
Geschäft“.
Wenn sich die Bremer Gerichte irgendwann mit der Klage von Mönnich
beschäftigen, könnten sie auch den damals abgeschlossenen Vertrag infrage
stellen. Dann würde Hansewasser weniger Geld aus den Gebühren für seine
Gewinnausschüttung beanspruchen können. Das Unternehmen schüttet Jahr für
Jahr über 12 Millionen Euro an seine Gesellschafter aus. Das entspricht
einer Umsatzrendite von mehr als 15 Prozent – aus einem risikolosen
Geschäft, bezahlt von den Bremer Abwasser-Gebührenzahlern.
Wann die Bremer Gerichte zu einem Urteil kommen, steht allerdings in den
Sternen: Im Jahr 2014 hatte sich das Verwaltungsgericht geweigert, den Fall
anzunehmen; man sei nicht zuständig – ein Fehler, wie das
Oberverwaltungsgericht 2019 erklärte.
Für die öffentliche Hand gibt es beim Bremer Senat übrigens eine
Preisüberwachungsstelle, die prüfen soll, dass die öffentliche Hand keine
unangemessen hohen Preise zahlen muss. Zuständig ist die Senatorin für
Wirtschaft, Arbeit und Europa. Diese Preisüberwachungsstelle ist
eingeschaltet, bisher ohne Ergebnis.
Sollte die Klage tatsächlich Erfolg haben, würde nicht nur der Kläger
profitieren: Mönnich hatte ein Normenkontrollverfahren beantragt, damit
nicht nur sein privater Abwasserbescheid korrigiert werden muss, sondern
die neue Rechtslage dann für alle Bremer gilt.
8 Jul 2022
## LINKS
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## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Gerichtsverfahren
Bremen
Abwasser
Gebühren
Oberverwaltungsgericht
Rekommunalisierung
Abwasser
Abwasser
Privatisierung
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