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# taz.de -- Nein zu Klima-Volksbegehren: Senat gegen Berliner Alleingang
> Umweltsenatorin Jarasch (Grüne) begründet Ablehnung des
> Klimavolksbegehrens mit hohen Kosten und fehlendem Einfluss des landes.
Bild: Ab Juli 2021 hatte „Berlin 2030 Klimaneutral“ Unterschriften für ein…
Berlin taz | Der rot-grün-rote Senat lehnt das Volksbegehren „Berlin 2030
klimaneutral“ als „nicht zielführend“ ab. Man unterstütze zwar das Ziel…
mehr Klimaschutz –, sagte Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) am
Dienstag nach der Senatssitzung vor Journalisten, „aber eine Verschärfung
der Zielzahl allein wird uns nicht klimaneutral machen“. Der Senat sehe
nicht, dass es Berlin als Bundesland in der Hand habe, 15 Jahre schneller
als von der Bundesregierung vorgesehen und 20 Jahre vor der EU klimaneutral
zu werden. Das hinter dem Volksbegehren stehende Bündnis zeigte sich davon
enttäuscht. Sollte das Abgeordnetenhaus ebenfalls ablehnen, werde man in
die [1][zweite Sammelphase Richtung Volksentscheid] einsteigen, sagte
Sprecherin Jessamine Davis der taz.
Das Bündnis „[2][Klimaneustart Berlin“] hatte das Volksbegehren 2021 auf
den Weg gebracht, weil aus seiner Sicht die Maßnahmen des Landes nicht
ausreichen, um das Ziel des [3][Pariser Klimaschutzabkommen] – maximal 1,5
Grad Erderwärmung – tatsächlich einzuhalten. Auf dieses Ziel hat sich auch
der nach Start des Begehrens im Dezember neu gebildete rot-grün-rote Senat
in seinem Koalitionsvertrag verpflichtet. Aus Sicht des Bündnisses, das
sich dabei auf neueste Forschung stützt, ist dafür aber Klimaneutralität
spätestens ab 2030 nötig.
Rechtlich formal ist das Volksbegehren nach Senatsangaben zulässig. Die
nötige Zahl von 20.000 gültigen Unterstützungsunterschriften hatte das
Bündnis bei seiner Sammlung von Juli bis Oktober mit über 27.000 weit
übertroffen. Nach der ablehnenden Stellungnahme des Senats vom Dienstag hat
nun das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, das Anliegen zu übernehmen oder
abzulehnen. In letzterem Fall können die Träger des Volksbegehrens – wie
nun angekündigt – einen Volksentscheid anstreben. Dafür müssen rund 170.000
Wahlberechtigte unterschreiben, nämlich mindestens sieben Prozent
Senatorin Jarasch begründete die Ablehnung zum einen mit den beschränkten
Einflussmöglichkeiten Berlins, zum anderen mit den Kosten von
Klimaneutralität. „Wir können uns nicht komplett von der bundesweiten und
europäischen Entwicklung abkoppeln“, sagte sie und erinnerte an das, was
Berlin bereits beschlossen habe: die CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent
zu verringern, bis 2040 um 90 Prozent und schließlich Klimaneutralität bis
2045. Nun allein eine neue Jahreszahl zu beschließen, hilft aus ihrer Sicht
nicht: „Wir brauchen vor allem eine Debatte über konkrete Maßnahmen.“
Hinsichtlich der Kosten, zu denen der Senat bei jedem Volksbegehren eine
Schätzung abgeben muss, sagte Jarasch, dass Klimaneutralität Berlin einen
hohen zweistelligen, möglicherweise angesichts von Preissteigerungen auch
dreistelligen Milliardenbetrag kosten würde. Umgelegt auf die noch bis 2030
verbleibenden acht Jahre wären das nach taz-Berechnung im günstigsten Fall
jährlich 12,5 Milliarden Euro – ein Drittel des gesamten Landeshaushalts.
Mit Jaraschs Schätzung konfrontiert, sagte Bündnis-Sprecherin Davis, dass
die Kosten weit höher seien, wenn das Pariser Klimaziel nicht eingehalten
werde.
3 May 2022
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen…
[2] https://www.berlin2030.org/
[3] https://ec.europa.eu/clima/eu-action/international-action-climate-change/cl…
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
Volksbegehren
Bettina Jarasch
Grüne Berlin
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