# taz.de -- Autofrei-Volksbegehren soll vor Gericht: Jarasch sagt Nein | |
> Die grüne Verkehrssenatorin lehnt nach dem Klima-Vorstoß noch ein | |
> Volksbegehren ab: „Wir brauchen autofreie Kieze, aber keine autofreie | |
> Innenstadt“. | |
Bild: Fährt zwar Fahrrad, will aber keine autofreie Innenstadt: Verkehrssenato… | |
Berlin taz | Die grüne Verkehrs- und Umweltsenatorin Bettina Jarasch hat | |
zum zweiten Mal binnen nur zwei Wochen die Ablehnung eines Volksbegehren | |
begründen müssen, dessen Inhalte zumindest oberflächlich betrachtet | |
tiefgrün sind: Nach „Berlin 2030 klimaneutral“ nun die Forderung nach einer | |
autofreien Innenstadt. In der Pressekonferenz nach der Senatssitzung am | |
Dienstag stand für Jarasch das Begehren im Widerspruch zu einer stadtweiten | |
Mobilitätswende. Die Landesregierung hatte sich zuvor auch der Einschätzung | |
der Innenverwaltung angeschlossen, dass das Autofrei-Volksbegehren nicht | |
verfassungsgemäß ist. Vor 14 Tagen hatte der rot-grün-rote Senat das | |
Klima-Volksbegehren zwar nicht verfassungsrechtlich beanstandet, es aber | |
inhaltlich als „nicht zielführend“ bezeichnet. | |
Die Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte das Vorhaben | |
schon vor einer Woche mit Verweis auf [1][Grundgesetzartikel 2] als nicht | |
zulässig eingeordnet. Über diese Einschätzung wird nun laut Jarasch das | |
Verfassungsgericht urteilen. Solange ruht das Volksbegehren, zu dem sich | |
dem Verfahren nach binnen vier Monaten das Abgeordnetenhaus positionieren | |
muss. | |
Was aus ihrer Sicht gegen die Verfassung verstößt, beschreibt Sprangers | |
Innenverwaltung so: „Die angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr | |
im gesamten Innenstadtbereich grundsätzlich gesetzlich zu verbieten und nur | |
noch in Ausnahmefällen zuzulassen, sind im Ergebnis unverhältnismäßig und | |
mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar.“ | |
Auf die Frage am Dienstag in der Pressekonferenz, wie sie sich dabei fühle, | |
als Senatorin nun gleich zwei Mal Grünen-nahe Vorhaben abzulehnen oder | |
ablehnen zu müssen, antwortete Jarasch: „Sehr gut. Ich weiß mich getragen | |
von der Fraktion und der Partei.“ Bei der Begründung der Ablehnung hob sie | |
– wie schon vor zwei Wochen beim Klima-Volksbegehren – ausdrücklich hervor, | |
dass der Senat die grundsätzlichen Ziele teile. Damals nannte sie dazu | |
Klimaschutz, nun die Reduzierung der Autos. | |
Entscheidend ist für Jarasch die räumliche Beschränkung der | |
Autofrei-Forderung: Die Mobilitätswende außerhalb des S-Bahn-Rings werde | |
darin nicht betrachtet. Berlin sei eine dezentrale Stadt, sagte Jarasch – | |
„wir brauchen autofreie Kieze und grüne Oasen überall, aber keine autofreie | |
Innenstadt.“ Ende 2019 hatten die Grünen [2][bei einem Landesparteitag | |
beschlossen], dass ab 2030 keine Privat-Pkws mit Verbrennungsmotor mehr in | |
der Innenstadt unterwegs sein sollen. Ein Antrag der Grünen Jugend, dass | |
gar keine Autos mehr fahren sollten, hatte keine Mehrheit gefunden. | |
Teilt das Verfassungsgericht die rechtlichen Bedenken des Senats nicht, | |
könnten die Initiatoren [3][die zweite Sammelstufe] starten. In der sind | |
nicht wie in der ersten binnen sechs Monaten 20.000 gültige Unterschriften | |
nötig, sondern binnen vier Monaten rund 170.000. Kommen die zusammen, gibt | |
es einen Volksentscheid wie zuletzt im September 2021. | |
17 May 2022 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg… | |
[2] /Parteitag-der-Berliner-Gruenen/!5648134 | |
[3] https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen… | |
## AUTOREN | |
Stefan Alberti | |
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