Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Autofrei-Volksbegehren soll vor Gericht: Jarasch sagt Nein
> Die grüne Verkehrssenatorin lehnt nach dem Klima-Vorstoß noch ein
> Volksbegehren ab: „Wir brauchen autofreie Kieze, aber keine autofreie
> Innenstadt“.
Bild: Fährt zwar Fahrrad, will aber keine autofreie Innenstadt: Verkehrssenato…
Berlin taz | Die grüne Verkehrs- und Umweltsenatorin Bettina Jarasch hat
zum zweiten Mal binnen nur zwei Wochen die Ablehnung eines Volksbegehren
begründen müssen, dessen Inhalte zumindest oberflächlich betrachtet
tiefgrün sind: Nach „Berlin 2030 klimaneutral“ nun die Forderung nach einer
autofreien Innenstadt. In der Pressekonferenz nach der Senatssitzung am
Dienstag stand für Jarasch das Begehren im Widerspruch zu einer stadtweiten
Mobilitätswende. Die Landesregierung hatte sich zuvor auch der Einschätzung
der Innenverwaltung angeschlossen, dass das Autofrei-Volksbegehren nicht
verfassungsgemäß ist. Vor 14 Tagen hatte der rot-grün-rote Senat das
Klima-Volksbegehren zwar nicht verfassungsrechtlich beanstandet, es aber
inhaltlich als „nicht zielführend“ bezeichnet.
Die Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte das Vorhaben
schon vor einer Woche mit Verweis auf [1][Grundgesetzartikel 2] als nicht
zulässig eingeordnet. Über diese Einschätzung wird nun laut Jarasch das
Verfassungsgericht urteilen. Solange ruht das Volksbegehren, zu dem sich
dem Verfahren nach binnen vier Monaten das Abgeordnetenhaus positionieren
muss.
Was aus ihrer Sicht gegen die Verfassung verstößt, beschreibt Sprangers
Innenverwaltung so: „Die angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr
im gesamten Innenstadtbereich grundsätzlich gesetzlich zu verbieten und nur
noch in Ausnahmefällen zuzulassen, sind im Ergebnis unverhältnismäßig und
mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar.“
Auf die Frage am Dienstag in der Pressekonferenz, wie sie sich dabei fühle,
als Senatorin nun gleich zwei Mal Grünen-nahe Vorhaben abzulehnen oder
ablehnen zu müssen, antwortete Jarasch: „Sehr gut. Ich weiß mich getragen
von der Fraktion und der Partei.“ Bei der Begründung der Ablehnung hob sie
– wie schon vor zwei Wochen beim Klima-Volksbegehren – ausdrücklich hervor,
dass der Senat die grundsätzlichen Ziele teile. Damals nannte sie dazu
Klimaschutz, nun die Reduzierung der Autos.
Entscheidend ist für Jarasch die räumliche Beschränkung der
Autofrei-Forderung: Die Mobilitätswende außerhalb des S-Bahn-Rings werde
darin nicht betrachtet. Berlin sei eine dezentrale Stadt, sagte Jarasch –
„wir brauchen autofreie Kieze und grüne Oasen überall, aber keine autofreie
Innenstadt.“ Ende 2019 hatten die Grünen [2][bei einem Landesparteitag
beschlossen], dass ab 2030 keine Privat-Pkws mit Verbrennungsmotor mehr in
der Innenstadt unterwegs sein sollen. Ein Antrag der Grünen Jugend, dass
gar keine Autos mehr fahren sollten, hatte keine Mehrheit gefunden.
Teilt das Verfassungsgericht die rechtlichen Bedenken des Senats nicht,
könnten die Initiatoren [3][die zweite Sammelstufe] starten. In der sind
nicht wie in der ersten binnen sechs Monaten 20.000 gültige Unterschriften
nötig, sondern binnen vier Monaten rund 170.000. Kommen die zusammen, gibt
es einen Volksentscheid wie zuletzt im September 2021.
17 May 2022
## LINKS
[1] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg…
[2] /Parteitag-der-Berliner-Gruenen/!5648134
[3] https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen…
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Bettina Jarasch
Volksbegehren
Berlin autofrei
Berlin autofrei
Wochenkommentar
Schwerpunkt Stadtland
Berlin autofrei
Schwerpunkt Klimawandel
## ARTIKEL ZUM THEMA
Preise für Parken in Berlin: Viel zu zahme Stehgebühren
Die Verkehrssenatorin will die Parkgebühren für AnwohnerInnen erhöhen –
aber nur ein bisschen. Daran gibt es scharfe Kritik.
Senat lehnt Klima-Volksbegehren ab: Die grüne Heuchelei
Zwei Initiativen wollen Berlin schnell autofrei und klimaneutral machen.
Doch die grüne Senatorin spricht sich dagegen aus. Das ist absurd.
Volksbegehren Berlin autofrei: Die Autoliebe der Innensenatorin
Autos aus der Innenstadt zu verbannen, sei grundgesetzwidrig, so die
Innenverwaltung. Das entspricht der „autogerechten Stadt“.
Volksbegehren „Berlin autofrei“: Verhältnismäßig umstritten
Die Innenverwaltung hält den Gesetzentwurf von „Berlin autofrei“ für
grundgesetzwidrig. Wahrscheinlich geht es nun vors Verfassungsgericht.
Nein zu Klima-Volksbegehren: Senat gegen Berliner Alleingang
Umweltsenatorin Jarasch (Grüne) begründet Ablehnung des
Klimavolksbegehrens mit hohen Kosten und fehlendem Einfluss des landes.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.