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# taz.de -- Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Grundsatzurteil geplant
> Drei Linke hatten gegen das Verfassungsschutzgesetz in Bayern geklagt.
> Karlsruhe will nun alle Befugnisse des Dienstes auf den Prüfstand
> stellen.
Bild: Harald Munding ist einer der Kläger gegen das bayerische Verfassungsschu…
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht bereitet eine
Grundsatzentscheidung zum Verfassungsschutz vor. Am Dienstag verhandelte
das Gericht über eine Klage gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz.
Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erinnerte in Karlsruhe daran,
dass es nach dem Auffliegen der rechten [1][Terrorgruppe NSU massive Kritik
am Verfassungsschutz] gab. Deshalb sollte der bayerische Dienst mehr
Befugnisse erhalten und Informationen besser mit anderen
Sicherheitsbehörden teilen. Der Verfassungsschutz werde vor allem gegen
Islamisten und Rechtsextremisten eingesetzt, er sei heute „wichtiger denn
je“, sagte Herrmann.
Geklagt hatten allerdings drei bayerische Linke, die davon ausgehen, vom
Landesamt überwacht zu werden: der kommunistische Medienforscher Kerem
Schamberger, der Chirurg Harald Munding, Sprecher der bayerischen
Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN/BdA) sowie sein Vorgänger
Friedbert Mühldorfer, ein pensionierter Lehrer. Sie kamen in Karlsruhe aber
zunächst nicht zu Wort, Schamberger war nicht einmal angereist.
Denn eigentlicher Kläger ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF),
die auch die Verfassungsbeschwerde finanzierte. Der GFF-Vorsitzende Ulf
Buermeyer plädierte für eine klare Aufgabentrennung der
Sicherheitsbehörden. Der Verfassungsschutz solle sich auf die offene
Beobachtung von Strukturen im Vorfeld konkreter Gefahren beschränken.
Sobald es gefährlich wird, solle dagegen die Polizei übernehmen. Dort und
nur dort sollten dann auch heimliche Ermittlungsmethoden zulässig sein. „Es
gäbe dann weniger Grundrechtseingriffe, aber mehr Effizienz der
Sicherheitsbehörden“, argumentierte Buermeyer.
## „Gründlich nachdenken“
Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlands-Geheimdienst. Er darf
Extremist:innen zwar überwachen und Informationen über sie speichern,
aber er darf niemanden verhaften und keine Wohnungen durchsuchen. Das darf
nur die Polizei. Der Verfassungsschutz nennt sich gerne „Frühwarnsystem der
Demokratie“. Neben dem großen Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hat
fast jedes Bundesland ein (deutlich kleineres) Landesamt, zuständig für
Extremismus von nur regionaler Bedeutung. Das bayerische Gesetz steht in
Karlsruhe deshalb auf dem Prüfstand, weil es 2016 völlig neu formuliert
wurde und das Gericht so die Gelegenheit hat, alle Befugnisse des
Verfassungsschutzes zu prüfen.
Gabriele Britz, die federführende Richterin, kündigte an, dass das
Bundesverfassungsgericht gründlich über Aufgaben und Befugnisse des
Verfassungsschutzes nachdenken werde. Es wird wohl ein ähnlich
grundsätzliches Urteil geben wie im BKA-Urteil 2016 zum Polizeirecht.
Im Lauf des Dienstags sollten alle neuen Befugnisse des bayerischen
Verfassungsschutzes diskutiert werden, von der Wohnraumüberwachung mit
Wanzen über die Onlinedurchsuchung von Computern mit Trojanern bis zur
Nutzung der Daten aus der – [2][immer noch ausgesetzten –
Vorratsdatenspeicherung.]
14 Dec 2021
## LINKS
[1] /Geplantes-Archiv-zu-Rechtsterrorismus/!5816129
[2] /EuGH-und-Vorratsdatenspeicherung/!5816482
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Verfassungsschutz
Bayern
Schwerpunkt Überwachung
Gerichtsurteil
Ampel-Koalition
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt Wie umgehen mit Rechten?
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