# taz.de -- Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Grundsatzurteil geplant | |
> Drei Linke hatten gegen das Verfassungsschutzgesetz in Bayern geklagt. | |
> Karlsruhe will nun alle Befugnisse des Dienstes auf den Prüfstand | |
> stellen. | |
Bild: Harald Munding ist einer der Kläger gegen das bayerische Verfassungsschu… | |
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht bereitet eine | |
Grundsatzentscheidung zum Verfassungsschutz vor. Am Dienstag verhandelte | |
das Gericht über eine Klage gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz. | |
Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. | |
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erinnerte in Karlsruhe daran, | |
dass es nach dem Auffliegen der rechten [1][Terrorgruppe NSU massive Kritik | |
am Verfassungsschutz] gab. Deshalb sollte der bayerische Dienst mehr | |
Befugnisse erhalten und Informationen besser mit anderen | |
Sicherheitsbehörden teilen. Der Verfassungsschutz werde vor allem gegen | |
Islamisten und Rechtsextremisten eingesetzt, er sei heute „wichtiger denn | |
je“, sagte Herrmann. | |
Geklagt hatten allerdings drei bayerische Linke, die davon ausgehen, vom | |
Landesamt überwacht zu werden: der kommunistische Medienforscher Kerem | |
Schamberger, der Chirurg Harald Munding, Sprecher der bayerischen | |
Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN/BdA) sowie sein Vorgänger | |
Friedbert Mühldorfer, ein pensionierter Lehrer. Sie kamen in Karlsruhe aber | |
zunächst nicht zu Wort, Schamberger war nicht einmal angereist. | |
Denn eigentlicher Kläger ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), | |
die auch die Verfassungsbeschwerde finanzierte. Der GFF-Vorsitzende Ulf | |
Buermeyer plädierte für eine klare Aufgabentrennung der | |
Sicherheitsbehörden. Der Verfassungsschutz solle sich auf die offene | |
Beobachtung von Strukturen im Vorfeld konkreter Gefahren beschränken. | |
Sobald es gefährlich wird, solle dagegen die Polizei übernehmen. Dort und | |
nur dort sollten dann auch heimliche Ermittlungsmethoden zulässig sein. „Es | |
gäbe dann weniger Grundrechtseingriffe, aber mehr Effizienz der | |
Sicherheitsbehörden“, argumentierte Buermeyer. | |
## „Gründlich nachdenken“ | |
Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlands-Geheimdienst. Er darf | |
Extremist:innen zwar überwachen und Informationen über sie speichern, | |
aber er darf niemanden verhaften und keine Wohnungen durchsuchen. Das darf | |
nur die Polizei. Der Verfassungsschutz nennt sich gerne „Frühwarnsystem der | |
Demokratie“. Neben dem großen Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hat | |
fast jedes Bundesland ein (deutlich kleineres) Landesamt, zuständig für | |
Extremismus von nur regionaler Bedeutung. Das bayerische Gesetz steht in | |
Karlsruhe deshalb auf dem Prüfstand, weil es 2016 völlig neu formuliert | |
wurde und das Gericht so die Gelegenheit hat, alle Befugnisse des | |
Verfassungsschutzes zu prüfen. | |
Gabriele Britz, die federführende Richterin, kündigte an, dass das | |
Bundesverfassungsgericht gründlich über Aufgaben und Befugnisse des | |
Verfassungsschutzes nachdenken werde. Es wird wohl ein ähnlich | |
grundsätzliches Urteil geben wie im BKA-Urteil 2016 zum Polizeirecht. | |
Im Lauf des Dienstags sollten alle neuen Befugnisse des bayerischen | |
Verfassungsschutzes diskutiert werden, von der Wohnraumüberwachung mit | |
Wanzen über die Onlinedurchsuchung von Computern mit Trojanern bis zur | |
Nutzung der Daten aus der – [2][immer noch ausgesetzten – | |
Vorratsdatenspeicherung.] | |
14 Dec 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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