| # taz.de -- Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Grundsatzurteil geplant | |
| > Drei Linke hatten gegen das Verfassungsschutzgesetz in Bayern geklagt. | |
| > Karlsruhe will nun alle Befugnisse des Dienstes auf den Prüfstand | |
| > stellen. | |
| Bild: Harald Munding ist einer der Kläger gegen das bayerische Verfassungsschu… | |
| Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht bereitet eine | |
| Grundsatzentscheidung zum Verfassungsschutz vor. Am Dienstag verhandelte | |
| das Gericht über eine Klage gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz. | |
| Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. | |
| Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erinnerte in Karlsruhe daran, | |
| dass es nach dem Auffliegen der rechten [1][Terrorgruppe NSU massive Kritik | |
| am Verfassungsschutz] gab. Deshalb sollte der bayerische Dienst mehr | |
| Befugnisse erhalten und Informationen besser mit anderen | |
| Sicherheitsbehörden teilen. Der Verfassungsschutz werde vor allem gegen | |
| Islamisten und Rechtsextremisten eingesetzt, er sei heute „wichtiger denn | |
| je“, sagte Herrmann. | |
| Geklagt hatten allerdings drei bayerische Linke, die davon ausgehen, vom | |
| Landesamt überwacht zu werden: der kommunistische Medienforscher Kerem | |
| Schamberger, der Chirurg Harald Munding, Sprecher der bayerischen | |
| Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN/BdA) sowie sein Vorgänger | |
| Friedbert Mühldorfer, ein pensionierter Lehrer. Sie kamen in Karlsruhe aber | |
| zunächst nicht zu Wort, Schamberger war nicht einmal angereist. | |
| Denn eigentlicher Kläger ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), | |
| die auch die Verfassungsbeschwerde finanzierte. Der GFF-Vorsitzende Ulf | |
| Buermeyer plädierte für eine klare Aufgabentrennung der | |
| Sicherheitsbehörden. Der Verfassungsschutz solle sich auf die offene | |
| Beobachtung von Strukturen im Vorfeld konkreter Gefahren beschränken. | |
| Sobald es gefährlich wird, solle dagegen die Polizei übernehmen. Dort und | |
| nur dort sollten dann auch heimliche Ermittlungsmethoden zulässig sein. „Es | |
| gäbe dann weniger Grundrechtseingriffe, aber mehr Effizienz der | |
| Sicherheitsbehörden“, argumentierte Buermeyer. | |
| ## „Gründlich nachdenken“ | |
| Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlands-Geheimdienst. Er darf | |
| Extremist:innen zwar überwachen und Informationen über sie speichern, | |
| aber er darf niemanden verhaften und keine Wohnungen durchsuchen. Das darf | |
| nur die Polizei. Der Verfassungsschutz nennt sich gerne „Frühwarnsystem der | |
| Demokratie“. Neben dem großen Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hat | |
| fast jedes Bundesland ein (deutlich kleineres) Landesamt, zuständig für | |
| Extremismus von nur regionaler Bedeutung. Das bayerische Gesetz steht in | |
| Karlsruhe deshalb auf dem Prüfstand, weil es 2016 völlig neu formuliert | |
| wurde und das Gericht so die Gelegenheit hat, alle Befugnisse des | |
| Verfassungsschutzes zu prüfen. | |
| Gabriele Britz, die federführende Richterin, kündigte an, dass das | |
| Bundesverfassungsgericht gründlich über Aufgaben und Befugnisse des | |
| Verfassungsschutzes nachdenken werde. Es wird wohl ein ähnlich | |
| grundsätzliches Urteil geben wie im BKA-Urteil 2016 zum Polizeirecht. | |
| Im Lauf des Dienstags sollten alle neuen Befugnisse des bayerischen | |
| Verfassungsschutzes diskutiert werden, von der Wohnraumüberwachung mit | |
| Wanzen über die Onlinedurchsuchung von Computern mit Trojanern bis zur | |
| Nutzung der Daten aus der – [2][immer noch ausgesetzten – | |
| Vorratsdatenspeicherung.] | |
| 14 Dec 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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