# taz.de -- BGH-Urteil über verdeckte Ermittler: Grenzen für Agents Provocate… | |
> Ein verdeckter Ermittler überredete zwei Klein-Dealer zum Verkauf | |
> größerer Mengen Kokain. Der BGH hob das Strafurteil auf. | |
Bild: Knospen von Cannabis-Pflanzen, die für den medizinischen Gebrauch angeba… | |
Karlsruhe taz | Wenn ein Klein-Dealer von einem Verdeckten Ermittler der | |
Polizei zu einem größeren Drogen-Geschäft gedrängt wird, kann der | |
Klein-Dealer hierfür nicht bestraft werden. Dies entschied jetzt der | |
Bundesgerichtshof (BGH). Es liege dann ein „Verfahrenshindernis“ vor, sagte | |
der Vorsitzende Richter Rolf Raum. | |
Konkret ging es um zwei Männer aus Pakistan, die in einem Asylheim in | |
Emmendingen (Südbaden) lebten. Sie handelten in kleinem Stil mit Drogen, um | |
die Sucht des Älteren zu finanzieren. Der Mann kaufte [1][Marihuana] und | |
[2][Kokain] für den Eigengebrauch und verkaufte jeweils die Hälfte weiter. | |
Die Polizei hatte auf die beiden Männer und ihre Lieferanten einen | |
verdeckten Ermittler angesetzt. Er kam im März 2020 mehrfach vorbei und | |
kaufte kleine Mengen Drogen, zum Beispiel zehn Gramm Marihuana für 100 | |
Euro. Immer wieder fragte er, ob er auch „größere Mengen“ bekommen könne. | |
Schließlich wollte er drei Kilo Marihuana und hundert Gramm Kokain kaufen, | |
im Wert von rund 20.000 Euro. | |
Die Brüder sagten zu, hatten aber Probleme, die Ware zu beschaffen. Ihnen | |
half dann ein LKW-Fahrer, der zumindest das Marihuana auftreiben konnte. | |
Bei der Übergabe griff die Polizei zu. | |
## Auch „Aufstiftung“ ist problematisch | |
Das Landgericht Freiburg verurteilte im Februar 2021 den älteren Bruder | |
(heute 36) als Haupttäter zu drei Jahren und zwei Monaten Haft, den | |
jüngeren Mann (34) zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung und den | |
30-jährigen LKW-Fahrer zu zwei Jahren mit Bewährung. | |
In der Revision hob der BGH das Freiburger Urteil nun aber weitgehend auf | |
und ordnete eine neue Verhandlung an. Dabei muss das Landgericht prüfen, ob | |
die polizeiliche Tatprovokation rechtsstaatswidrig war. Nur das Urteil | |
gegen den LKW-Fahrer ließ der BGH bestehen, weil das Locken des Verdeckten | |
Ermittlers keinen Einfluss auf ihn hatte. | |
Der BGH bestätigte zunächst seine bisherige Linie, dass Scheinkäufe der | |
Polizei im Drogenmilieu nicht generell verboten sind. Allerdings müssen die | |
Angesprochenen bereits tatgeneigt sein und der Lockspitzel dürfe keinen | |
Druck ausüben. | |
Problematisch ist es nicht nur, so der BGH, wenn ein Lockspitzel Leute | |
anspricht, die bisher gar nicht kriminell waren, sondern auch wenn sie in | |
deutlich geringerem Umfang strafbar agierten. Richter Raum nannte es eine | |
„Aufstiftung“, wenn ein Klein-Dealer zu größeren Geschäften angestiftet | |
wird. | |
Unzulässiger Druck liegt laut dem Richter nicht nur vor, wenn ein Spitzel | |
zu Drohungen greift. Auch jede andere Form der Manipulation sei unzulässig. | |
Im konkreten Fall hatte der verdeckte Ermittler – ein Afghane – gegenüber | |
den pakistanischen Brüdern immer wieder betont, Afghanen und Pakistani | |
müssten zusammenhalten. Ob das bereits als Manipulation zu werten ist, muss | |
nun das Landgericht prüfen. | |
Neu ist, dass nun auch der 1. BGH-Strafsenat als Folge einer | |
rechtsstaatswidrigen Tatprovokation von einem „Verfahrenshindernis“ | |
ausgeht, das die Bestrafung gänzlich ausschließt. Bisher hatten die | |
BGH-Richter:innen überwiegend nur eine Strafmilderung angenommen. Richter | |
Raum berief sich jetzt auf die strengere Rechtsprechung des Europäischen | |
Gerichtshofs für Menschenrechte. | |
Az.: 1 StR 197/21 | |
16 Dec 2021 | |
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[1] /Legalisierung-von-Cannabis/!5813921 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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