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# taz.de -- Berlin an Weihnachten und Silvester: Da kommt keine Stimmung auf
> Wegen Omikron müssen Clubs schließen, es gibt kein Feuerwerk. Was
> bedeutet die epidemische Notlage für Berlin über die Festtage?
Bild: An Silvester bleiben Clubs geschlossen. Wer trotzdem tanzen will, kann zu…
Drei Tage vor Weihnachten hat Berlin die pandemische Lage beschlossen. Was
genau bedeutet das?
Nach Brandenburg hatte auch das Berliner Abgeordnetenhaus am Dienstag eine
epidemische Lage beschlossen. Das gibt dem Senat die Möglichkeit, Maßnahmen
wie etwa weitere Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungsverbote oder
schärfere Besuchsregeln in Krankenhäusern zu beschließen. Generelle
Ausgangsbeschränkungen, ein Versammlungs- oder Sportverbot, die Untersagung
religiöser Zusammenkünfte oder die generelle Schließung von Kitas, Schulen,
Gaststätten und Hotels darf die Landesregierung aber nicht verfügen.
Ebenfalls am Dienstag hatte die Ministerpräsidentenkonferenz weitere
Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.
Kann ich jetzt noch Geschenke kaufen?
Ja. Aktuell gilt für den Einzelhandel weiterhin die 2G-Regel –
Besucher:innen müssen einen Nachweis ihrer Impfung oder Genesung
vorlegen. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken.
Galeria Karstadt-Kaufhof hat beim Berliner Verwaltungsgericht einen
Eilantrag gegen diese Regelung gestellt, eine Entscheidung wird nicht vor
Donnerstag erwartet. Der Sprecher des Handelsverbands Berlin-Brandenburg e.
V. beklagt indes, dass Verkäufer:innen des Einzelhandels aufgrund der
2G-Regeln starken Beleidigungen und Angriffen ausgesetzt seien. Die
Mitarbeiter:innen seien „keine Erfüllungsgehilfen der Politik“ und sie
wollten nicht länger tolerieren, dass sie die „Kontrollfunktion für den
Staat durchführen“. Auch um den Einzelhandel zu entlasten, spreche sich der
Handelsverband für eine Impfpflicht aus.
Ich will aber meine Gans mit Knödeln und Rotkohl schön im Restaurant
verspeisen!
Das sollte möglich sein, sofern ein Impf- oder Genesenennachweis vorhanden
ist. Gaststätten sind nach wie vor geöffnet unter 2G- oder 2G-plus-Regeln.
Kann ich feiern gehen?
Nein, das geht absehbar nicht mehr. Ab dem 28. Dezember müssen Clubs und
Diskotheken schließen, bis dahin dürfen sie noch als Gastronomie geöffnet
bleiben. Tanzen ist nach wie vor verboten. Die Berliner Clubcommission
beklagt, dass Clubs als Pandemietreiber ausgemacht worden sind, obwohl
diese im Vergleich zu privaten Veranstaltungen ein sicheres Feiern mittels
PCR-Tests ermöglichen würden.
Können Tourist:innen in Berlin Silvester feiern?
An sich schon, aber ob das so ein Fest wird?! Feuerwerke sind verboten.
Hotels haben aber geöffnet, es gibt auch kein Übernachtungsverbot.
Auslandstourist:innen jedenfalls wird es dieses Jahr eher weniger
geben. Christian Tänzler von VisitBerlin erklärt, dass „in einem
Nicht-Coronajahr 45 Prozent der Übernachtungen von internationalen Gästen
stammt“, allen voran Großbritannien und USA. „Jetzt bestehen 80 bis 95
Prozent der Gäste aus inländischen Tourist:innen. Sie haben uns in den
vergangenen Wochen und Monaten über Wasser gehalten.“
Finden Gottesdienste wieder in Präsenz über Weihnachten statt?
Ja. Je nach Kirche werden Regeln wie 2G, 3G, digital oder Open Air
aufgestellt, viele Gemeinden haben sich dazu entschieden,
Freiluftgottesdienste anzubieten. Wenn der Mindestabstand und die
Hygienemaßnahmen eingehalten werden, sind in Einzelfällen auch
Krippenspiele als Gestaltungselement möglich.
Und was ist mit dem Weihnachtskonzert oder der Oper „Nussknacker“?
Durch den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hat sich da erst mal
nichts verändert. Veranstaltungen können in maschinell belüfteten
Innenräumen und bei Einhaltung eines Hygienekonzeptes mit bis zu 2.500
geimpften oder genesenen Besucher:innen stattfinden. „Aus Vorsicht
raten wir aber allen Besuchern und Besucherinnen dringend, auch am Platz
die Maske aufzubehalten und vor der Veranstaltung einen Schnelltest zu
machen“, so ein Sprecher der Kulturverwaltung.
Und das bleibt jetzt auch alles so oder wie?
Tja. Am Donnerstagvormittag will der Senat vor dem Hintergrund einer
drohenden fünften Infektionswelle mit der Omikron-Variante in einer
Sondersitzung beraten, ob weitere oder verschärfte Maßnahmen notwendig
sind.
22 Dec 2021
## AUTOREN
Shoko Bethke
Manuela Heim
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Maskenpflicht
Impfung
Pandemie
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Wochenkommentar
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