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# taz.de -- Hilfe bei Kinderwunsch für queere Paare: Babys für alle
> Bremen legt ein Förderprogramm für Menschen mit Kinderwunsch auf – und
> denkt dabei deutlich inklusiver als die meisten anderen Länder.
Bild: Nicht nur für verheiratete Heteros: Babys
Bremen taz | Später als die meisten, dafür aber inklusiver und gerechter
als alle anderen: Bremen setzt endlich ein eigenes Landesförderprogramm
auf, um ungewollt kinderlose Paare bei den Kosten für eine
Kinderwunschbehandlung zu unterstützen. Zehn andere Bundesländer hatten ein
solches Programm bereits. In Bremen und Bremerhaven aber – Wahnsinn –
profitieren jetzt auch Unverheiratete und Lesben. Auch an trans Paare ist
gedacht: Schwule oder diverse Paare, bei denen mindestens ein*e
Partner*in weibliche Fortpflanzungsorgane hat, können profitieren.
Vorbilder gibt es: Rheinland-Pfalz und Berlin haben in diesem Jahr ihre
Richtlinien angepasst und fördern inzwischen auch lesbische Paare. Der
Zwei-Städte-Staat Bremen geht aber noch einen Schritt weiter: Die queeren
Betroffenen bekommen vom Land sogar mehr Geld als andere. Heterosexuelle
Paare, verheiratet oder nicht, erhalten ab Januar 25 Prozent ihrer Kosten
(nach Abrechnung mit der Krankenkasse), lesbische und diverse Paare
bekommen 50 Prozent.
Mit dieser ungleichen Behandlung will Bremen mehr Gleichheit schaffen. Um
zu verstehen, was das soll, muss man sich die Situation im Rest
Deutschlands vor Augen führen. „Das Abstammungsrecht bestimmt hier immer
noch die Familienpolitik“, klagt Caro Schulze vom queeren Bremer
Beratungszentrum Rat und Tat. „Für Regenbogenfamilien ist da gar kein
Platz.“
Die gesetzliche Krankenkasse ist in Deutschland verpflichtet, die Hälfte
der Kosten für die ersten Versuche medizinisch assistierter Reproduktion zu
übernehmen. Das aber gilt nur für verheiratete heterosexuelle Paare.
Schließlich dürfen nur heilige Ei- und Samenzelle der Ehegatten verwendet
werden.
Dass das hier geförderte Familienbild einer Hetero-Ehe mit Kindern nicht
einfach ein versehentliches Überbleibsel der Fünfzigerjahre ist, hat gerade
erst das Bundessozialgericht bestätigt: Ein lesbisches Paar hatte sich für
die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung durch die Instanzen
geklagt, doch das Gericht urteilte am 10. November, die [1][Vorschrift sei
vom Gesetzgeber erstens genau so gewollt] und zweitens auch nicht
diskriminierend.
## Das Ziel noch nicht erreicht
Seit 2012 gibt es neben der Kassenleistung noch ein Bund-Länder-Programm,
das den Eigenanteil der Hilfesuchenden reduzieren soll: Dort, wo das Land
einen Teil der Kosten übernimmt, springt seitdem auch der Bund ein. Doch
auch hier setzt sich die Ungleichbehandlung fort: Verheiratete Paare
bekommen vom Bund bis zu 25 Prozent ihrer Kosten finanziert; Unverheiratete
sehen lediglich 12,5 Prozent. Und Homosexuelle kriegen vom Bund so viel wie
von den Krankenkassen: gar nichts.
Um derart ungleich Behandelte gleichzustellen, braucht es also ungleiche
Fördersummen. „Die Zuschüsse sind nun bei heterosexuellen und homosexuellen
Paaren angeglichen“, so Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard
(Linke). „Die eklatante Unausgewogenheit haben wir beendet.“
Abschließend gerecht ist das noch nicht: Was von der Krankenkasse nicht
kommt, wird auch von den nun höheren Förderung nicht vollends ausgeglichen.
Unterm Strich bleibt der Eigenanteil für lesbische Pärchen höher als der
für Heteropärchen. Auch die Ungleichbehandlung von verheirateten und
unverheirateten bleibt bestehen. „Die Lösung jetzt war ein Kompromiss“,
erklärt der Sprecher der Gesundheitssenatorin.
„Wir hatten eine Summe x und mussten schauen, was damit möglich ist.“ Für
alles Weitere müsste der Bund selbst noch einmal nachjustieren. „Ey, Ampel
-> *Fetter Hint, diese Diskriminierung abzubauen“, twittert dazu die Bremer
[2][Bürgerschaftsabgeordnete Kai Wargalla (Grüne)].
21 Nov 2021
## LINKS
[1] https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-11/bundessozialgericht-urteil-homosex…
[2] /Bremens-neue-Gruenen-Chefin/!5266364
## AUTOREN
Lotta Drügemöller
## TAGS
Schwerpunkt Stadtland
Kinderwunsch
Queer
Bremen
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Diversity
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