# taz.de -- Nikolas Löbel freigesprochen: Maskenmann 250.000 Euro reicher | |
> Nikolas Löbel saß für die CDU im Bundestag und war in die Maskenaffäre | |
> verstrickt. Nun wurde er von der Bundestagsverwaltung freigesprochen. | |
Bild: Da war seine Welt noch in Ordnung: Nikolas Löbel hält eine Bundestagsre… | |
BERLIN taz | Was Recht ist, muss Recht bleiben, heißt es im Sprichwort. Und | |
weil es offensichtlich rechtens ist, als Bundestagsabgeordneter Provisionen | |
in enormer Höhe zu kassieren, ist Nikolas Löbel um 250.000 Euro reicher. | |
Aber der Reihe nach. Im März 2021 wurde dem damaligen | |
CDU-Bundestagsabgeordneten aus Mannheim Vorteilsnahme und Korruption | |
vorgeworfen. Löbel hatte im Zuge der Coronapandemie zwischen verschiedenen | |
Unternehmen ein Geschäft für die Beschaffung von Coronaschutzmasken | |
eingefädelt. Für den Deal hatten er und seine Firma eine Provision in der | |
oben genannten sechsstelligen Höhe erhalten. | |
Aufgrund von heftiger Empörung in der Bevölkerung und Rücktrittsforderungen | |
auch aus den eigenen Reihen hatte Löbel sein Bundestagsmandat zurückgegeben | |
und war aus der CDU ausgetreten. Damit stand er nicht allein. Auch Georg | |
Nüßlein, damals CSU-Mitglied und Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, | |
Mark Hauptmann, einst CDU Thüringen, und andere standen wegen ähnlicher | |
Vorwürfe im Fokus und waren aus Partei und Fraktion ausgetreten. | |
Nun hat die [1][Bundestagsverwaltung] im Fall Löbel ein „Urteil“ | |
gesprochen: Dem 35-Jährigen sei mehr oder weniger nichts vorzuwerfen. Laut | |
der Verwaltung habe der Ex-Abgeordnete das Prüfverfahren „anstandslos | |
durchlaufen“. Damit ist Löbel de facto „freigesprochen“ – und er darf … | |
Geld behalten. | |
## Der Mann mit jungenhaften Gesicht | |
Im entsprechenden [2][Paragrafen im Gesetz] über die Rechtsverhältnisse der | |
Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) heißt es: | |
„Unbeschadet dieser Verpflichtung (die Abgeordnetentätigkeit, d. A.) | |
bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat | |
grundsätzlich zulässig.“ Ungeachtet dessen ist „die Annahme von Geld oder | |
von geldwerten Zuwendungen“ unzulässig, wenn „dafür die Vertretung und | |
Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird“ oder | |
die Geldzahlung „ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des | |
Bundestages gewährt wird“. All das werde Löbel laut Bundestagsverwaltung | |
nicht (mehr) zur Last gelegt. | |
Bis zur „Maskenaffäre“ war der Mann mit dem jungenhaften Gesicht und | |
seinerzeit stets perfekt sitzender Krawatte ein unbekannter Hinterbänkler. | |
So blieben seine strammen Forderungen nach einer begrenzten Zuwanderung | |
nach Deutschland eher seinem beruflichen wie privaten Umfeld vorbehalten. | |
Löbel studierte Jura, ratterte zweimal durch das juristische Staatsexamen | |
und ging ohne Abschluss ab. Ein drittes Mal durfte er für die Prüfung nicht | |
antreten. | |
Daraufhin versuchte er es mit Betriebswirtschaftslehre an einer privaten | |
Hochschule, machte seinen Bachelor, um später noch einen Managementkurs mit | |
Masterabschluss draufzulegen. Im Sommer 2020 fiel er mit dubiosen | |
Immobiliendeals und als Vermieter auf, weil er einem Mieter fristlos | |
gekündigt hatte. Im Bundestagswahlkampf 2017 indes war er als Verfechter | |
für Mieter:inneninteressen aufgetreten. | |
15 Jul 2021 | |
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[1] https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/bundestagsverw-245370 | |
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__44a.html | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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