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# taz.de -- Öffentliches Feiern in Hamburg: Tanz im Gehege
> Für den Stadtpark gibt es das nächste Alkoholverbot in Hamburg. Dafür hat
> der Senat das Tanzen unter freiem Himmel erlaubt. Zumindest theoretisch.
Bild: Tanzen erlaubt: In Hamburg nun unter freiem Himmel
Hamburg taz | Tanzen stadtweit erlaubt, Trinken im Stadtpark verboten: Der
rot-grüne Senat hat am Dienstag die nächsten Öffnungsschritte im Zuge der
Coronabeschränkungen bekannt gegeben. So können nun Tanzveranstaltungen mit
bis zu 250 Menschen unter freiem Himmel und unter Auflagen stattfinden.
Doch unter die Öffnungen – und im Gegenzug für die Tanzerlaubnis – hat si…
auch ein Verbot gemischt: Der Stadtpark, der an den vergangenen Wochenenden
vor allem Jugendlichen als Treffpunkt diente, wird ihnen faktisch genommen.
Hier gilt an den Wochenenden ein Alkoholverbot, wie Bürgermeister Peter
Tschentscher und Innensenator Andy Grote (beide SPD) bekannt gaben. Das
Clubkombinat zeigt sich angesichts der Tanzerlaubnis nur mäßig erfreut.
Es sei ja eine „ganz besondere Debatte“ darüber entstanden, was sich [1][an
den vergangenen Wochenenden im Stadtpark abspielt]e, sagte Tschentscher am
Dienstag. Viele, überwiegend jugendliche Menschen, die nicht so viel Geld
für Barbesuche haben, trafen sich dort in großer Zahl.
Innerhalb kurzer Zeit entstand ein neues Ritual: Mit dem Einbruch der
Dunkelheit beleuchtete die Polizei die Wiese mit Scheinwerfern, ermahnte
tanzende Menschen, die Abstandregeln einzuhalten – und als das nicht
fruchtete, räumte sie den Park mit Gewalt. Dabei eskalierte die Lage und
Flaschenwürfe folgten.
## Welcher Park kommt als nächstes?
„Es waren vorbereitete und verabredete Eskalationen“, analysierte Grote am
Dienstag – ganz so, als habe man es hier mit konspirativem Terror zu tun.
„Dabei hat jeder ja Verständnis, wenn sich junge Menschen treffen und auch
mal was trinken“, sagte Grote. Aber so, [2][mit verletzten
Polizist:innen], könne es nun mal nicht weitergehen.
Ab 21 Uhr bis in die frühen Morgenstunden jedenfalls darf an den kommenden
Freitagen und Samstagen nichts Alkoholisches mehr in Hamburgs
meistbesuchtem öffentlichen Park getrunken oder gar mitgebracht werden.
Dass die Jugendlichen nun in den nächsten Park ausweichen, glaubt Grote
nicht. Dabei geschah genau das in den vergangenen Wochen und Monaten: Immer
mehr Parks und öffentliche Plätze – ob auf St. Pauli, in der Sternschanze,
in St. Georg oder im Jenischpark – wurden mit einem Alkoholverbot belegt,
und jedes Mal entstanden neue Treffpunkte – im Stadtpark kumulierte es
dann. „Es ist überhaupt nicht die Strategie, mit Verboten
hinterherzuarbeiten, wo sich Jugendliche treffen“, sagte Grote auf
Nachfrage jedenfalls.
## Clubkombinat: Wenig Clubs haben Außenflächen
Die Reaktion bei den Clubbetreiber:innen über die nun gewährten
Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel ist gemischt. „Das ist sicherlich
ein kleiner erster Schritt in die richtige Richtung“, sagt Thore Debor vom
Clubkombinat, der Vereinigung von Musikclubs, Party- und
Konzertveranstaltern.
Große Hoffnungen verbindet er mit diesem Schritt aber nicht: In welchem
Umfang es tatsächlich auch Veranstaltungen geben werde, ist nämlich unklar.
Das Clubkombinat hatte schon zuvor kritisiert, dass
[3][Außenveranstaltungen den Clubs kaum etwas bringen], da die wenigsten
Außenflächen haben.
Wir als Senat sind nicht in die Rolle als Tanzveranstalter gegangen“,
entgegnete Tschentscher darauf am Dienstag – da müssen sich die
Veranstalter schon selbst was einfallen lassen. Es gebe ja auch private
Parkplätze, die genutzt werden könnten. Und Andy Grote sagte, ihm würden
allein schon auf St. Pauli eine ganze Menge Plätze einfallen, auf denen
künftig an der frischen Luft getanzt werden könnte. Konkret wurde er aber
nicht. „Vielleicht kann uns Herr Grote die Plätze noch verraten“, entgegnet
Debor.
Hinzu kommt: „Andere gesetzliche Regelungen gelten selbstverständlich
weiterhin“, sagte der Innensenator. Konkret bedeutet das: Lärmschutzregeln
müssen eingehalten werden. Und auf St. Pauli, wo es eine große Clubdichte
gibt, müssen die Läden weiterhin um 23 Uhr schließen.
Immerhin brauchen die künftigen Gäste dann keine Schnelltests mehr, die
höchstens 24 Stunden alt sein durften. Die allgemeine Gültigkeit von
Antigenschnelltests hat der Senat von 24 auf 48 Stunden erweitert.
30 Jun 2021
## LINKS
[1] /Hamburg-bekaempft-oeffentliches-Feiern/!5774689
[2] /Polizeieinsaetze-gegen-Partys-in-Hamburg/!5783253
[3] /Pilotprojekt-startet-in-Berliner-Club/!5778596
## AUTOREN
André Zuschlag
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