# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Klimaschutzgesetz nicht ausre… | |
> Das Bundesverfassungsgericht gibt den Beschwerden mehrerer | |
> Kläger:innen Recht. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die | |
> Emissionsminderung. | |
Bild: Bis ein Null-Emissions-Ziel erreicht ist, ist es noch ein weiter Weg | |
KARLSRUHE dpa | Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des | |
Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten | |
den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende kommenden Jahres die | |
Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu | |
regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil | |
erfolgreich. | |
Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden [1][seien durch die | |
Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt], erklärten die | |
Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten | |
unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ | |
Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich | |
unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit | |
immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen | |
künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit | |
potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens | |
mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von | |
drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur | |
Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber | |
Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“. | |
Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung | |
zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. | |
Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche | |
wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie | |
in welchem Jahr ausstoßen dürfen. | |
„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen | |
Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu | |
gewährleisten“, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. Nach dem Pariser | |
Klimaabkommen – das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet – soll der | |
Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und | |
möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels | |
so gering wie möglich zu halten. | |
Az.: 1 BvR 2656/18 u.a. | |
29 Apr 2021 | |
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