Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Klimaschutzgesetz nicht ausre…
> Das Bundesverfassungsgericht gibt den Beschwerden mehrerer
> Kläger:innen Recht. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die
> Emissionsminderung.
Bild: Bis ein Null-Emissions-Ziel erreicht ist, ist es noch ein weiter Weg
Karlsruhe dpa | Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des
Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten
den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende kommenden Jahres die
Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu
regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil
erfolgreich.
Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden [1][seien durch die
Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt], erklärten die
Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten
unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“
Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich
unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit
immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen
künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit
potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens
mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von
drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur
Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber
Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.
Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung
zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten.
Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche
wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie
in welchem Jahr ausstoßen dürfen.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen
Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu
gewährleisten“, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. Nach dem Pariser
Klimaabkommen – das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet – soll der
Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und
möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels
so gering wie möglich zu halten.
Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.
29 Apr 2021
## LINKS
[1] /Bundesregierung-in-der-Kritik/!5631517
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
Bundesregierung
Bundesverfassungsgericht
GNS
Extinction Rebellion
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Klimawandel
Heizkosten
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Klimawandel
Klima
## ARTIKEL ZUM THEMA
Prozess gegen eine Klimaaktivistin: Ein Deal unter Zeitdruck
Eine Straßenblockiererin verteidigt sich vor Gericht selbst. Doch die
angesetzte Zeit für das Verfahren reicht nicht aus – zur allgemeinen
Unzufriedenheit.
Urteil von Oberverwaltungsgericht: Das Wissing-Schutz-Gesetz
Ein Oberverwaltungsgericht erinnert die Ampel an ihr Klimaschutzgesetz. Die
will das aber sowieso aufweichen, um das Verkehrsministerium zu schützen.
EU ringt um Klimapaket: Noch nicht fit for 55
Bald will die EU-Kommission ihre Klimaschutzpläne vorstellen. Jetzt sind
erste widersprüchliche Details bekannt geworden.
Kabinett beschließt Klimaschutzgesetz: CO2-Abgabe nicht nur für Mieter
Die Bundesregierung plant, dass Mieter- und Vermieter:innen sich die
Kosten für die CO2-Abgabe teilen sollen.
Nach Klimaspruch aus Karlsruhe: Weniger CO2 sofort, nicht erst 2030
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Folgen für die aktuelle
Politik, meinen mehrere Verbände. Die SPD fordert Tempolimit 130.
Entscheidung des EuGH: Klimaklage gegen EU gescheitert
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hält den „People's Climate Case“
für unzulässig. Letzterer scheiterte damit auch in zweiter Instanz.
Belgische Klimaklage wird verhandelt: „Nachlässig“ in die Klimakrise
Weil sie um die Gesundheit und Rechte ihrer Kinder fürchten, haben 60.000
Belgier:innen ihre Regierung verklagt. Am Dienstag hat das Verfahren
begonnen.
Pariser Gericht rügt Klimapolitik: Erfolg für Greenpeace und Oxfam
Die Kritik ist mehr als nur symbolisch: Die französische Justiz bemängelt
die staatlichen Bemühungen bei der Verminderung von Treibhausemissionen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.