| # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Klimaschutzgesetz nicht ausre… | |
| > Das Bundesverfassungsgericht gibt den Beschwerden mehrerer | |
| > Kläger:innen Recht. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die | |
| > Emissionsminderung. | |
| Bild: Bis ein Null-Emissions-Ziel erreicht ist, ist es noch ein weiter Weg | |
| Karlsruhe dpa | Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des | |
| Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten | |
| den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende kommenden Jahres die | |
| Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu | |
| regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil | |
| erfolgreich. | |
| Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden [1][seien durch die | |
| Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt], erklärten die | |
| Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten | |
| unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ | |
| Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich | |
| unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit | |
| immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen | |
| künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit | |
| potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens | |
| mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von | |
| drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur | |
| Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber | |
| Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“. | |
| Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung | |
| zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. | |
| Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche | |
| wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie | |
| in welchem Jahr ausstoßen dürfen. | |
| „Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen | |
| Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu | |
| gewährleisten“, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. Nach dem Pariser | |
| Klimaabkommen – das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet – soll der | |
| Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und | |
| möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels | |
| so gering wie möglich zu halten. | |
| Az.: 1 BvR 2656/18 u.a. | |
| 29 Apr 2021 | |
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