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# taz.de -- Kabinett beschließt Klimaschutzgesetz: CO2-Abgabe nicht nur für M…
> Die Bundesregierung plant, dass Mieter- und Vermieter:innen sich die
> Kosten für die CO2-Abgabe teilen sollen.
Bild: Wie lange wird es in Bayern noch Schnee geben? Ein Wintertag in Luthe-Wil…
Berlin afp | Mieterinnen und Mieter sollen bei der neuen CO2-Abgabe für
Heizkosten entlastet werden. Die Kosten dafür sollen sie sich künftig mit
den Vermietern teilen können – das geht aus der reformierten Fassung des
[1][Klimaschutzgesetzes] hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den
Weg brachte. Mit der Neuregelung solle „die Wirkung des CO2-Preises
verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art
der Heizung entscheiden“, erklärte das Bundesumweltministerium.
Bislang gilt die [2][CO2-Abgabe] rechtlich als Bestandteil der Heizkosten,
damit konnte sie von den Vermietern vollständig auf die Mietenden abgewälzt
werden. Die Neuregelung, auf die sich die große Koalition in langen
Verhandlungen geeinigt hatte, sieht nun eine Aufteilung der Kosten für die
CO2-Abgabe zu gleichen Teilen vor.
Seit Jahresbeginn wird eine Abgabe von 25 Euro pro ausgestoßener Tonne
Kohlenstoffdioxid fällig. Ein Liter Heizöl verteuert sich dadurch um rund
acht Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent.
Die Regelung ist Teil des umfassend reformierten Klimaschutzgesetzes.
Dieses schreibt im Kern fest, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird.
Den Weg dahin beschreibt das Gesetz mit verbindlichen Zielen für die 20er
und 30er Jahre.
Nach dem Kabinettsbeschluss muss die Vorlage noch vom Parlament
verabschiedet werden. Die Bundesregierung strebt an, dass das Gesetz noch
vor der Bundestagswahl im September in Kraft tritt. Mit der Neuregelung
werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und die schärferen
EU-Ziele berücksichtigt.
12 May 2021
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[1] /Neues-Klimaschutzgesetz-im-Kabinett/!5770969
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