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# taz.de -- CO2-Abgabe für Gebäude: Vermieter zahlen fürs Klima mit
> Das Kabinett beschließt Entlastungen für Millionen von Mietern bei der
> Klimaabgabe für Wohngebäude: Vermieter sollen sich künftig beteiligen.
Bild: Hier sollen die Vermieter ab 2023 mitzahlen – wenigstens bei der Klimaa…
Berlin rtr/dpa/epd | Die Bundesregierung hat eine Entlastung für Millionen
von Mietern bei der Klimaabgabe für Wohngebäude auf den Weg gebracht. Das
Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach sich
[1][Vermieter künftig an den Kosten der 2021 eingeführten
Kohlendioxid-Abgabe beteiligen] müssen. Dies soll ab dem kommenden Jahr
gelten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach mit Blick auf
Mieterinnen und Mieter von einer „deutlichen Verbesserung gegenüber dem
Status quo“.
Vermieter tragen dann 90 bis null Prozent der Kosten. Je energieeffizienter
das Haus ist, desto geringer ist ihr Kostenanteil. Dies soll ein [2][Anreiz
sein, alte Heizungen oder Fenster auszutauschen]. Das Stufenmodell erfasst
über 13 Millionen Wohnungen. Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und
Vermieter die CO2-Kosten zunächst je zur Hälfte tragen.
Bisher schultern Mieter die CO2-Abgabe alleine. „Für die betroffenen
Wohngebäude fallen derzeit Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer
Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden“, heißt
es in dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf.
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Kostenteilung ab Juli
2022 in Aussicht gestellt. Die Verzögerung um ein halbes Jahr wurde in der
Koalition damit begründet, dass die Abrechnungszeiträume der Heizkosten in
der Regel am Jahresanfang neu begännen. Die Vorgängerregierung aus Union
und SPD hatte sich nicht auf eine Kostenteilung verständigen können.
## Drastisch gestiegene Energiepreise
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach von einer guten Nachricht für
Mieter, da viele mit einer Entlastung rechnen könnten. Der Gesetzentwurf
berücksichtige auch Sonderregeln etwa für Gas-Etagenheizungen. Dort zahlen
Mieter die Gasrechnung selbst und müssen daher eine Kostenbeteiligung der
Vermieter einfordern. Wenn in der Wohnung mit Gas gekocht wird, verringert
sich der im Stufenplan vorgesehene Kostenanteil der Vermieter um fünf
Prozentpunkte. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gibt es Ausnahmen.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, es sei gelungen, ökonomische,
ökologische und soziale Aspekte gut zu verknüpfen. Vermieter mit einem
modernen Energiestandard würden damit „in der Regel sehr, sehr gut fahren“.
Der Eigentümerverband Haus und Grund lehnte das Vorhaben aber strikt ab.
„Diese Aufteilung nützt weder den Mietvertragsparteien noch dem Klimaschutz
– im Gegenteil: sie behindert Klimaschutz“, sagte Verbandschef Kai Warnecke
der Rheinischen Post. Er sprach von einer einseitigen Umverteilung der
Kosten des Klimaschutzes auf die Vermieter. Angesichts stark steigender
Energiepreise forderte Warnecke, die CO2-Bepreisung im Wärmebereich
auszusetzen.
Der Deutsche Mieterbund forderte eine deutliche Korrektur. Ein Stufenmodell
sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Mieter müssten aber von den CO2-Kosten
befreit werden. Der Mieterbund bezifferte die Mehrkosten durch die
CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus für 2022
auf rund 67 Euro (Gas) und 98 Euro (Heizöl) jährlich. Sie stiegen bis 2025
auf 125 Euro (Gas) und 180 Euro (Heizöl).
25 May 2022
## LINKS
[1] /CO2-Preis-Regelung-bei-Wohngebaeuden/!5843291
[2] /Klara-Geywitz-zur-Wohnungsnot/!5846177
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