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# taz.de -- CO2-Preis-Regelung bei Wohngebäuden: Besser, aber nicht gut
> Die Kosten für ungedämmte Wohnungen müssen erstmals auch die
> Vermieter:innen mittragen. Das ist eine Besserung, doch sie geht
> nicht weit genug.
Bild: Neue Fenster: energetische Sanierung eines Mietshauses
Eine schlecht gedämmte Wohnung, in der man vorwiegend zum Fenster hinaus
heizt? Bisher konnte das den Vermieter:innen herzlich egal sein. Auf
den Kosten blieben die Mieter:innen sitzen. A[1][b 2023 soll es eine
fairere Aufteilung beim CO2-Preis auf Gas und Öl geben] – ein überfälliger
Schritt. Seit 2021 wird im Gebäudebereich ein CO2-Preis erhoben, um den
Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.
Leider wurde die politische Lenkungswirkung dabei völlig verfehlt: Da
Vermieter:innen bislang die kompletten Kosten an die Mieter:innen
weitergeben können, gibt es auch keinen Anreiz, auf klimafreundliche
Alternativen zu setzen. Die Leidtragenden sind ausgerechnet die, die gar
keinen Einfluss darauf nehmen können, in welchem energetischen Zustand das
Gebäude ist. Ob alte Heizungen oder Fenster ausgetauscht werden,
entscheiden die Vermieter:innen.
Dieser untragbare Zustand ist lange bekannt. In der Großen Koalition
scheiterte eine gerechtere Aufteilung an der Union. Dass die Ampelparteien
diesen Missstand nun angehen, ist erst mal eine Verbesserung. Ab 2023 –
leider ein halbes Jahr später als im [2][Koalitionsvertrag] angekündigt –
soll nun bei Wohngebäuden ein Stufenmodell greifen, bei dem der
energetische Zustand eines Hauses darüber entscheidet, wie viel
Mieter:innen zahlen müssen.
Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr müssen die Vermieter:innen
zahlen. In der schlechtesten Effizienzstufe tragen sie 90 Prozent der
Kosten. Ist ein Gebäude aber klimafreundlicher im [3][Energiestandard
EH55], müssen die Mieter:innen die Kosten alleine zahlen.
Dieses Stufenmodell ist im Grundsatz nicht verkehrt: Vermieter:innen
sollen energetisch sanieren und Mieter:innen zum Energiesparen motiviert
werden. Nur leider ist dieses Modell im Detail noch immer zu
vermieterfreundlich. Warum Mieter:innen in der schlechtesten
Gebäudeklasse noch 10 Prozent der Kosten tragen sollen, ist nicht
nachvollziehbar. Auch wenn Mieter:innen auf ihren Verbrauch achten
sollten, den Großteil sollten die Eigentümer:innen stemmen – zumal sie
bislang verschont wurden.
4 Apr 2022
## LINKS
[1] https://www.tagesschau.de/inland/klimaabgabe-deutschland-heizkosten-mieter-…
[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsv…
[3] https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-Effizienzhau…
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
Ampel-Koalition
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Mietrecht
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Berlin
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