| # taz.de -- Gesetz gegen Mietwucher: Die FDP bremst | |
| > Mehrere Bundesländer wollen das Gesetz gegen Mietwucher verschärfen. Die | |
| > Bundesregierung, vor allem die FDP, äußert rechtliche Bedenken. | |
| Bild: Auch weiterhin keine Konsequenzen für Miethaie? | |
| Freiburg taz | Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen | |
| einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem dieser Mietwucher besser | |
| bekämpfen will. Die Stellungnahme der Bundesregierung, die der taz | |
| vorliegt, wurde von [1][Justizminister Marco Buschmann (FDP)] vorbereitet. | |
| Mietwucher wird im deutschen Recht in zwei Gesetzen geahndet. Wenn die | |
| Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und | |
| der Vermieter dabei den örtlichen Mangel an Wohnraum ausnutzt, ist dies | |
| eine Ordnungswidrigkeit. Diese „Mietpreisüberhöhung“ kann laut | |
| Wirtschaftsstrafgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro | |
| sanktioniert werden. Wenn die Miete sogar mehr als 50 Prozent über der | |
| ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter dabei eine persönliche | |
| Zwangslage ausnutzt, ist dies sogar eine Straftat. Laut Strafgesetzbuch | |
| kann „Wucher“ mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. | |
| Der Gesetzentwurf des Bundesrats will ausschließlich die Vorschrift zur | |
| „Mietpreisüberhöhung“ verschärfen. Zum einen soll die maximale Geldbuße… | |
| 100.000 Euro verdoppelt werden. Zum anderen soll es nicht mehr darauf | |
| ankommen, dass der Vermieter den Mangel an Wohnungen „ausnutzt“. Es soll | |
| künftig genügen, dass ein Mangel „vorliegt“. | |
| Anlass des Bundesratsvorschlags sind Urteile des Bundesgerichtshofs, die | |
| die Anforderungen so hoch schraubten, dass die Vorschrift praktisch ins | |
| Leere läuft. Mieter:innen müssen derzeit nachweisen, dass sie sich | |
| bisher erfolglos um Wohnungen bemühten und diese Zwangslage „ausgenutzt“ | |
| wurde. Außerdem muss dem Vermieter ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen | |
| werden. | |
| ## Kritik vorallem von Unions-Minister:innen | |
| Der Gesetzentwurf war im Bundesrat von fünf Ländern mit unterschiedlicher | |
| parteipolitischer Ausrichtung eingebracht worden. Bayern und | |
| Nordrhein-Westfalen sind unionsregiert. In Berlin, Hamburg und Brandenburg | |
| stellt die SPD den oder die Regierungschef:in. Der Gesetzentwurf wurde 2019 | |
| vom Bundesrat schon einmal eingebracht, vom Bundestag dann aber nicht vor | |
| Ende der Wahlperiode verabschiedet. | |
| Die Bundesregierung sieht in ihrer Stellungnahme von Ende März Probleme mit | |
| dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip. Wenn auf das „Ausnutzen“ einer | |
| Mangellage verzichtet würde, fehle möglicherweise ein ahndungswürdiges | |
| Unrecht und damit auch eine Schuld des Vermieters. Die Bundesregierung hat | |
| wohl den häufigen Fall vor Augen, dass die überhöhten Mieten von gut | |
| situierten Mietern bezahlt werden, die sich gar nicht in einer Notlage | |
| sehen. | |
| Federführend für die Stellungnahme der Regierung war Justizminister Marco | |
| Buschmann (FDP). Laut Medienberichten haben Wirtschaftsminister Robert | |
| Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zugestimmt. Letzteres | |
| erstaunt nicht, da 2019 die damalige Justizministerin Christine Lambrecht | |
| (SPD) beim ersten Anlauf des Bundesrats eine fast identische Stellungnahme | |
| vorlegte. | |
| Kritik kommt nun vor allem von Unions-Minister:innen. | |
| NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) erklärte die Stellungnahme der | |
| Bundesregierung für „nicht nachvollziehbar“. Seine Stuttgarter Kollegin | |
| Marion Gentges (CDU) bezeichnete die derzeitige Rechtslage als „stumpfes | |
| Schwert“. | |
| Wichtigstes Instrument gegen steigende Mieten ist derzeit [2][die 2015 | |
| eingeführte zivilrechtliche Mietpreisbremse.] Sie sieht vor, dass die Miete | |
| in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietung nicht mehr als | |
| 10 Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen darf. Inzwischen | |
| können Mieter:innen die überhöhte Miete auch nachträglich zurückfordern. | |
| 12 Apr 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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