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# taz.de -- Entscheidung des EuGH: Klimaklage gegen EU gescheitert
> Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hält den „People's Climate Case�…
> für unzulässig. Letzterer scheiterte damit auch in zweiter Instanz.
Bild: Luxemburg: EuGH erklärt Klimaklage gegen die EU für unzulässig
FREIBURG taz | Die Klimaklage gegen die EU ist unzulässig. Das entschied an
diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der
„People's Climate Case“ scheiterte damit auch in zweiter Instanz.
Elf Familien mit 36 Personen hatten [1][die Klage im Mai 2018 in Luxemburg
eingereicht]. Die Familien aus sieben Staaten (Deutschland, Frankreich,
Italien, Portugal, Rumänien, Fidschi und Kenia) leben von der
Landwirtschaft oder vom Tourismus. Die deutschen Kläger sind Maike und
Michael Recktenwald, die auf der Nordsee-Insel Langeoog das Restaurant
Seekrug betreiben. Die Klage wurde von der Organisation „Protect the
Planet“ finanziert.
Die Kläger griffen ein EU-Gesetzespaket aus dem Jahr 2018 an, das eine
Verringerung des CO2-Ausstoßes bis 2030 um vierzig Prozent (gegenüber 1990)
erreichen will. Dies verletze ihre Grundrechte. Erforderlich sei eine
Reduzierung der Klimagase um mindestens 50 bis 60 Prozent. Doch die Klage
wurde nicht einmal inhaltlich geprüft. Wie schon das erstinstanzliche
EU-Gericht (EuG) im Mai 2019 hat nun auch der EuGH die Klage als unzulässig
zurückgewiesen. Die Kläger seien nicht „individuell“, von der EU-Politik
betroffen.
Das Anwaltsteam der Kläger, zu dem der emeritierte Bremer Rechtsprofessor
Gerd Winter und die Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen gehören, hatte
argumentiert, die Familien seien ganz unterschiedlich, also individuell,
vom Klimawandel betroffen: Die einen müssten mit Dürren rechnen, andere mit
Überflutungen. Der EuGH ließ das aber nicht gelten. Wenn man Individualität
so weit auslege, dann könne letztlich jeder gegen EU-Gesetzgebung klagen,
was jedoch von den EU-Verträgen gerade nicht vorgesehen sei.
## Die Sensation blieb aus
Letztlich ging es den Anwälten der Kläger aber gerade darum, diese engen
Rechtsschutzmöglichkeiten zu erweitern. Es sei doch „paradox“, dass
Einzelpersonen gerade dann nicht gegen EU-Recht klagen können, wenn
besonders viele oder jeder davon betroffen ist. Doch der Appell ging ins
Leere. Der EuGH verwies auf die EU-Verträge, über die sich Gerichte nicht
hinwegsetzen dürften. Die Sensation blieb also aus. Gegen die Entscheidung
des EuGH sind keine weiteren Rechtsmittel möglich.
Bei anderen derzeit laufenden Klimaklagen, [2][etwa am Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg] und am
[3][Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe], sind die Zugangshürden für die
Klagen von Einzelpersonen niedriger. Doch auch dort sind Erfolge nicht
selbstverständlich.
Denn historisch wurden die Grundrechte entwickelt, damit Einzelne sich
gegen übermäßige Eingriffe des Staates wehren können. Sie dienen eigentlich
nicht dazu, dass Einzelne den Staat zu einer bestimmten Politik
verpflichten können. So geht das Bundesverfassungsgericht zwar davon aus,
dass der Staat „Schutzpflichten“ für seine BürgerInnen hat. Das
Verfassungsgericht will dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber aber
nicht vorschreiben, wie er diese Schutzpflichten konkret erfüllen muss.
25 Mar 2021
## LINKS
[1] /Familien-gegen-EU/!5506440
[2] /Klimaschutz-vor-Gericht/!5712220
[3] /Klimaklage-beim-Verfassungsgericht/!5653908
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Klima
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