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# taz.de -- Bundesgerichtshof zur Mietpreisbremse: Keine Haftung für Mietpreis…
> Müssen Länder überhöhte Mieten erstatten, wenn die Mietpreisbremse
> fehlerhaft umgesetzt wurde? Nein, entschied der BGH in einem
> Grundsatzurteil.
Bild: Mieter scheiterten mit ihrer Klage gegen das Land Hessen wegen überhöht…
KARLSRUHE taz | Die Bundesländer haften nicht, wenn die
[1][Mietpreisbremse] aufgrund von Regierungsfehlern regional unwirksam war.
Betroffene Mieter können von den Ländern deshalb keine Erstattung der
überhöhten Miete verlangen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH)
in einem Grundsatzurteil.
Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der großen Koalition auf
Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei
Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach „Gebiete mit
angespannten Wohnungsmärkten“ festlegen. In diesen Gebieten darf die Miete
zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete
höchstens um zehn Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für
Neubauten.
In vielen Bundesländern gab es jedoch Probleme bei der Umsetzung der
Mietpreisbremse. Entgegen der gesetzlichen Vorgabe wurden die
Landesverordnungen, die die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
festlegten, ohne Begründung veröffentlicht. Diese Verordnungen wurden von
Gerichten dann aber als rechtswidrig und damit unanwendbar eingestuft.
Teilweise wollten die Regierungen dabei nur Geld sparen. Sie hatten
kommerzielle Firmen mit Gutachten über die Wohnungsmärkte beauftragt, dann
aber nur Lizenzen für die interne Verwendung gekauft. So konnten betroffene
Vermieter nicht nachvollziehen, nach welchen Kriterien die Wohnungsmärkte
untersucht worden waren.
## Ein Paar aus Frankfurt klagte
Inzwischen haben viele betroffenen Bundesländer neue Verordnungen
beschlossen und mit Begründung veröffentlicht. Damit gilt die
Mietpreisbremse nun zumindest in den meisten Ballungsräumen. Doch wer
haftet für die Zwischenzeit? Hunderttausende Mieter konnten sich zeitweise
nicht auf die Mietpreisbremse berufen und mussten deshalb teilweise zu hohe
Mieten bezahlen.
Ein Paar aus Frankfurt klagte gegen das Land Hessen und verlangte, dass das
Land 221,43 Euro überhöhte Miete pro Monat ersetzt. Der Rechtsdienstleister
Conny ([2][ehemals wenigermiete.de]) trieb das Verfahren durch die
Instanzen, um ein Grundsatzurteil zu erreichen.
Doch wie schon in den Vorinstanzen hatte Conny auch beim BGH keinen Erfolg.
Eine Staatshaftung für die fehlerhaften Rechtsverordnungen sei nicht
möglich, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann. Die
Amtshaftungsregeln setzen voraus, dass ein Amtsträger eine Amtspflicht
verletzte, die er „einem Dritten gegenüber“ hat. Gemeint seien damit
Einzelpersonen oder überschaubare Personenkreise.
„Gesetze und Verordnungen dienen jedoch der Allgemeinheit“, betonten nun
die BGH-Richter, „und nicht konkreten Personen“. Deshalb ist laut BGH eine
Amtshaftung für fehlerhafte Gesetze und Verordnungen ausgeschlossen. Ändern
könne dies nur der Gesetzgeber, nicht die Gerichte. Gegen das BGH-Urteil
sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
28 Jan 2021
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Mietpreisbremse
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Bundesverfassungsgericht
Mietrecht
Mietendeckel
Mieten Hamburg
Sebastian Scheel
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