| # taz.de -- Bundesgerichtshof zur Mietpreisbremse: Keine Haftung für Mietpreis… | |
| > Müssen Länder überhöhte Mieten erstatten, wenn die Mietpreisbremse | |
| > fehlerhaft umgesetzt wurde? Nein, entschied der BGH in einem | |
| > Grundsatzurteil. | |
| Bild: Mieter scheiterten mit ihrer Klage gegen das Land Hessen wegen überhöht… | |
| KARLSRUHE taz | Die Bundesländer haften nicht, wenn die | |
| [1][Mietpreisbremse] aufgrund von Regierungsfehlern regional unwirksam war. | |
| Betroffene Mieter können von den Ländern deshalb keine Erstattung der | |
| überhöhten Miete verlangen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) | |
| in einem Grundsatzurteil. | |
| Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der großen Koalition auf | |
| Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei | |
| Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach „Gebiete mit | |
| angespannten Wohnungsmärkten“ festlegen. In diesen Gebieten darf die Miete | |
| zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete | |
| höchstens um zehn Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für | |
| Neubauten. | |
| In vielen Bundesländern gab es jedoch Probleme bei der Umsetzung der | |
| Mietpreisbremse. Entgegen der gesetzlichen Vorgabe wurden die | |
| Landesverordnungen, die die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt | |
| festlegten, ohne Begründung veröffentlicht. Diese Verordnungen wurden von | |
| Gerichten dann aber als rechtswidrig und damit unanwendbar eingestuft. | |
| Teilweise wollten die Regierungen dabei nur Geld sparen. Sie hatten | |
| kommerzielle Firmen mit Gutachten über die Wohnungsmärkte beauftragt, dann | |
| aber nur Lizenzen für die interne Verwendung gekauft. So konnten betroffene | |
| Vermieter nicht nachvollziehen, nach welchen Kriterien die Wohnungsmärkte | |
| untersucht worden waren. | |
| ## Ein Paar aus Frankfurt klagte | |
| Inzwischen haben viele betroffenen Bundesländer neue Verordnungen | |
| beschlossen und mit Begründung veröffentlicht. Damit gilt die | |
| Mietpreisbremse nun zumindest in den meisten Ballungsräumen. Doch wer | |
| haftet für die Zwischenzeit? Hunderttausende Mieter konnten sich zeitweise | |
| nicht auf die Mietpreisbremse berufen und mussten deshalb teilweise zu hohe | |
| Mieten bezahlen. | |
| Ein Paar aus Frankfurt klagte gegen das Land Hessen und verlangte, dass das | |
| Land 221,43 Euro überhöhte Miete pro Monat ersetzt. Der Rechtsdienstleister | |
| Conny ([2][ehemals wenigermiete.de]) trieb das Verfahren durch die | |
| Instanzen, um ein Grundsatzurteil zu erreichen. | |
| Doch wie schon in den Vorinstanzen hatte Conny auch beim BGH keinen Erfolg. | |
| Eine Staatshaftung für die fehlerhaften Rechtsverordnungen sei nicht | |
| möglich, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann. Die | |
| Amtshaftungsregeln setzen voraus, dass ein Amtsträger eine Amtspflicht | |
| verletzte, die er „einem Dritten gegenüber“ hat. Gemeint seien damit | |
| Einzelpersonen oder überschaubare Personenkreise. | |
| „Gesetze und Verordnungen dienen jedoch der Allgemeinheit“, betonten nun | |
| die BGH-Richter, „und nicht konkreten Personen“. Deshalb ist laut BGH eine | |
| Amtshaftung für fehlerhafte Gesetze und Verordnungen ausgeschlossen. Ändern | |
| könne dies nur der Gesetzgeber, nicht die Gerichte. Gegen das BGH-Urteil | |
| sind keine Rechtsmittel mehr möglich. | |
| 28 Jan 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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