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# taz.de -- Gerichtsbeschluss zum Containern: Lieber spenden
> Es ist richtig, dass Supermärkte nicht für ihren Müll haften müssen. Doch
> das Problem ist nicht das Containern, sondern Lebensmittelverschwendung.
Bild: Reichhaltiges Angebot: Auf dem Tisch von zwei Menschen, die nur vom Conta…
Kann es sein, dass die Vernichtung von Lebensmitteln straflos ist, während
die [1][Rettung von Lebensmitteln] als Diebstahl bestraft wird? Das fragen
sich nicht nur Leute, die selbst Lebensmittel aus den Abfallcontainern der
Supermärkte holen, um sie zu essen oder an andere zu verteilen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diese Frage nun bejaht. Auch
das Eigentum an wertlosen Lebensmitteln sei vor Diebstahl geschützt. Es
sei, so die Begründung, nachvollziehbar, dass die Supermärkte
Haftungsrisiken vermeiden wollen, falls jemand krank wird, nachdem er
Lebensmittel aus ihren Abfallcontainern gegessen hat.
Der Karlsruher Beschluss mag viele enttäuschen, die große Hoffnungen in das
Bundesverfassungsgericht gesetzt haben, aber er ist vertretbar. Die Richter
verweisen zu Recht auf den Gesetzgeber, der entscheiden müsse, was strafbar
ist und was nicht. Und falls er [2][das Containern] freigibt, müsste er
dann wohl zugleich klarstellen, dass es auf eigene Gefahr geschieht und die
Supermärkte nicht für verdorbene Mägen oder Schlimmeres haften.
Doch das Containern kann keine Lösung sein. Es ist weder sozial- noch
umweltpolitisch wünschenswert, dass sich Leute ihr Essen aus dem
Müllcontainer holen. Hier geht es doch eher um demonstratives Handeln, das
auf das [3][Problem der Lebensmittelverschwendung] hinweisen soll. Und wenn
dieses Handeln strafrechtlich als Diebstahl bestraft werden kann, gehört
dies zum zivilen Ungehorsam dazu. Ohne Strafe gäbe es vermutlich deutlich
weniger Aufmerksamkeit für den Protest.
Die Lösung, die auch von vielen Aktivisten gefordert wird, ist ein Gesetz,
wie es in Frankreich bereits existiert. Dort dürfen größere Supermärkte
nutzbare Lebensmittel seit 2016 nicht mehr wegwerfen. Unverkaufte Ware muss
entweder gespendet, als Tiernahrung genutzt oder als Kompost verwendet
werden. Supermärkte sollen Vereinbarungen mit karitativen Organisationen
zur Abnahme von unverkauften Lebensmitteln abschließen.
Es ist an der Zeit, die Erfahrungen aus Frankreich auszuwerten und von
ihnen in Deutschland zu lernen.
18 Aug 2020
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
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