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# taz.de -- Bußgeldkatalog des Berliner Senats: Streit um Lockerungsübungen
> Bußgeldkatalog für Coronasünder ist beschlossen, Beschränkungen wie die
> Ausweispflicht wurden aufgehoben. Kritik daran kommt von der Polizei.
Bild: Niemand sonst zu sehen. Da ist die Abstandsregel allemal eingehalten
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die rot-rot-grüne Landesregierung
wegen ihrer Coronapolitik massiv angegriffen. „Der Berliner Senat hat mit
den gestrigen Beschlüssen jegliche Verantwortung von sich geschoben“,
erklärte GdP-Landesvize Stephan Kelm am Freitagmorgen. Inbesondere der
Wegfall der Ausweispflicht verärgert die Gewerkschaft. Man könne nun nur
noch „im zeitaufwendigen Verwaltungsakt nachweisen, dass Personen nicht aus
dem gleichen Haushalt stammen oder familiär verbunden sind“. Zuletzt hatte
sich die GdP vehement für die Schließung von Parks ausgesprochen,
Mit ihren Vorwürfen reagiert die Berliner GdP auf den Bußgeldkatalog, der
am Donnerstagabend beschlossen wurde. Gleichzeitig wurden die
Ausgangsbeschränkungen für Berlin, die am Sonntag ausgelaufen wären,
vorerst bis zum 19. April verlängert. Das ist der letzte Tag der
Osterferien.
Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass 25 bis 500 Euro zahlen muss, wer gegen
das Gebot, eineinhalb Meter Abstand zu halten, verstößt. Viel teurer kann
es für illegal geöffnete Restaurants oder Geschäfte werden. Für sie sind
Bußgelder von bis zu 10.000 Euro möglich.
Es gebe keinen Grund, die bestehende Gefährdung durch das Coronavirus zu
unterschätzen oder gar falsche Signale für „allgemeine Lockerungen“
auszusenden, hieß es aus dem Senat. „Gleichzeitig machen wir den Berlinern
ihren Alltag nicht noch schwerer.“
Ähnlich äußerte sich am Freitag Innensenator Andreas Geisel (SPD).
Bußgelder gebe es nur „für die hartnäckigen Verweigerer, für jene, die
Widerstand leisten, und jene, die glauben, sich nicht an Regeln halten zu
müssen“. Die Polizei werde hier mit Augenmaß vorgehen.
## Auch sitzen darf man wieder länger
Zu den Lockerungen, die der Senat mit dem Bußgeldkatalog beschlossen hat,
gehört auch der Wegfall der Ausweispflicht. Mit dieser sollten Gruppen von
mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit nachweisen, dass sie im selben
Haushalt wohnen – etwa in einer Wohngemeinschaft. Familienmitglieder müssen
aber auch ohne Ausweispflicht für Polizei oder Ordnungsamt glaubhaft machen
können, dass sie in einem Haushalt leben. Sachsen-Anhalt hat die
Ausweispflicht ebenfalls wieder abgeschafft.
Ebenfalls abgeschafft wurde das Verbot, längere Zeit auf Parkbänken zu
sitzen oder sich auf einer Decke in einem Park niederzulassen. Allerdings
muss in diesem Fall der Mindestabstand eingehalten werden. Wer sich im Park
hinsetzt, muss einen Abstand von fünf Metern wahren. „Das gehört zur
gelebten Realität und ist damit in Ordnung“, hieß es vom grünen
Regierungspartner. Grillen hingegen ist verboten.
Auch sind künftig in Parks Zugangsbeschränkungen zur Vermeidung von
Überfüllung möglich. Ob ein Park wegen Überfüllung geschlossen wird,
entscheidet das Ordnungsamt oder die Polizei, sagte am Freitag der Sprecher
der Innenverwaltung, Martin Pallgen, der taz. „Das ist dann der Fall, wenn
der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden kann.“ Vor allem kleine
Parks könnten davon betroffen sein. Am Sonntag soll das Thermometer wieder
auf 16 Grad klettern.
Verschärft wurden die Regeln dagegen für Flugreisende. Wer in Tegel aus dem
Ausland kommend landet, muss 14 Tage in Quarantäne.
Innensenator Geisel geht davon aus, dass die Abstandsregelungen noch lange
gelten könnten. „Das geht nicht endlos. Aber es wäre jetzt nicht seriös, zu
sagen, am 19. April ist alles zu Ende“, sagte Geisel am Freitag im
Inforadio des rbb. „Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass wir zwar
diesen Lockdown im Laufe des April, Mai dann sicherlich lockern müssen“, so
Geisel. „Aber die Beschränkungen, Abstandsregelungen, die Veränderung
unserer Lebensgewohnheiten – ich fürchte, das wird uns das ganze Jahr über
begleiten.“
3 Apr 2020
## AUTOREN
Stefan Alberti
Uwe Rada
## TAGS
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Bußgeld
Berliner Senat
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Berlin-Tegel
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