Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Beschäftigte im Supermarkt und Corona: Relevante, sehr riskante Ar…
> Der Bußgeldkatalog sieht Geldstrafen vor, wenn nicht genug Abstand
> gehalten wird. Aber wie ist das in den Supermärkten? Ein Wochenkommentar.
Bild: Ausnahmsweise mal sehr vorbildlich
Berlin taz | Gründonnerstag, im Supermarkt, früher Abend, Stoßzeit für
Vorfeiertagseinkäufe nach Feierabend. Kein Gedrängel vor den Kassen: Die
Menschen halten die Abstandsregeln ein, die auf dem Fußboden markiert sind.
An den Kassen sind – noch nicht sehr lange – Plexiglasscheiben angebracht,
die die Kassierer*innen (systemrelevanter Beruf!) vor den Kund*innen und
diese vor jenen schützen sollen: Schutz vor dem Coronavirus, das sich vor
allem über Atemfeuchtigkeit, Husten, Niesen verbreitet.
Das klappt in die eine Richtung ganz gut: Denn die Person an der Kasse
sitzt. Selbst mit sehr feuchter Aussprache würde sie von innen gegen die
Scheibe spucken. Ihre Kund*innen dürfen, damit auch sie vor ihnen geschützt
ist, nicht größer als 1 Meter 50 sein – ihre Köpfe überragen die
Schutzeinrichtung.
Wie viele Menschen ziehen täglich an einer Kasse, einer Kassiererin vorbei?
Wer schützt Arbeitnehmer*innen, wenn Betriebe dafür keine ausreichenden
Maßnahmen treffen?
Mitte März hat der [1][Senat die erste Verordnung zur Eindämmung des
Coronavirus] erlassen, am 23. März wurde sie verschärft. Und seit zehn
Tagen gibt es einen Bußgeldkatalog, der Geldstrafen vorsieht, wenn etwa die
vorgeschriebenen 1,50-Meter-Abstand zwischen Menschen nicht eingehalten
oder andere Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden. Dazu gehören etwa
Besuchsverbote in Altenheimen und Krankenhäusern, die Schließung von
Gastronomiebetrieben oder Wettbüros, aber auch Hygienevorschriften für den
Einzelhandel, der weiter geöffnet bleiben darf – wie Supermärkte oder
Baumärkte.
## Fällt Ihnen etwas auf?
Seit Mitte März habe die Polizei, berichtete die Deutsche Presseagentur am
Donnerstag, 1.003 Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung festgestellt.
855-mal wurde die Schließung von Lokalen, Imbissen oder Wettbüros
angeordnet. 4.661 Überprüfungen habe es im Freien gegeben. Seit dem 23.
März wurden 1.061 Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen das
Infektionsschutzgesetz festgestellt.
Und fällt Ihnen etwas auf? Von Verstößen gegen Hygienevorschriften im
Einzelhandel ist nicht die Rede. Ob auch solche bereits festgestellt und
geahndet wurden, kann eine Polizeisprecherin auf taz-Anfrage nicht
beantworten – die Polizei werte die aufgenommenen Ordnungswidrigkeiten
dafür nicht detailliert genug aus.
Aber auch das muss hier erzählt werden: Zwei Tage lang hat die freundliche
Polizistin sich um die angefragte Information bemüht. Vielleicht aus
Solidarität? Denn: Auch Polizist*innen, die bei manchen Einsätzen Menschen
nahe kommen müssen, sind dabei (noch?) nicht ausreichend vor dem Virus
geschützt.
11 Apr 2020
## LINKS
[1] /Bussgeldkatalog-des-Berliner-Senats/!5675681&s=Bu%C3%9Fgeld+Corona+Berlin/
## AUTOREN
Alke Wierth
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Einkaufen
Bußgeld
Polizei Berlin
Einzelhandel
Einzelhandel
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Schlechte Prognosen für Einzelhandel: Kaum noch Lustshoppen
Viele Einzelhändler befürchten, dass sie die Coronakrise nicht überstehen
werden. Die grüne Wirtschaft ist optimistischer.
Bußgelder wegen Corona in Berlin: Leider gefährlich blöde
R2G erhebt Bußgelder für Verstöße gegen das Kontaktverbot in Berlin. Dieses
Misstrauen gegenüber den Bürger*innen ist enttäuschend und falsch.
Bußgeldkatalog des Berliner Senats: Streit um Lockerungsübungen
Bußgeldkatalog für Coronasünder ist beschlossen, Beschränkungen wie die
Ausweispflicht wurden aufgehoben. Kritik daran kommt von der Polizei.
Corona-Eindämmung: Bußgelder geplant: Draußen sitzen ist noch kostenfrei
Der Senat verschiebt einen Beschluss zu Bußgeldern für Verstöße gegen
Corona-Abwehrmaßnahmen. Maskenpflicht ist kein Thema.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.