| # taz.de -- Demos wegen Corona-Pandemie verboten: Virus killt Versammlungsfreih… | |
| > Behörden in Niedersachsen und Hamburg untersagen Proteste unter Verweis | |
| > auf Corona-Kontaktverbote, auch wenn Demonstranten Abstand halten. | |
| Bild: Hygienischer Protest: Demonstranten auf Abstand und mit Mundschutz am Ham… | |
| Hamburg taz | Demonstrationen in Corona-Zeiten sind nicht möglich – auch | |
| dann nicht, wenn sie sich mit dem staatlichen Umgang mit der Pandemie | |
| befassen. In diese Richtung weisen eine Reihe von Eilentscheidungen aus | |
| Niedersachsen und Hamburg, in denen die Verwaltungsgerichte in einer | |
| allgemeinen Abwägung den Schutz der menschlichen Gesundheit und des Lebens | |
| höher veranschlagten als die Grundrechte auf Meinungs- und | |
| Versammlungsfreiheit. | |
| Für den gestrigen Donnerstag hatte die Initiative „Leave no one behind“ | |
| eine Kundgebung am Hamburger Steintorplatz in Hauptbahnhofsnähe angemeldet, | |
| um „auf die prekäre Situation von Wohnungslosen und Geflüchteten in Zeiten | |
| von Corona“ hinzuweisen. Dort stand bis vor Kurzem ein Zelt, in dem | |
| Geflüchtete von der Insel [1][Lampedusa seit Jahren auf ihr Schicksal | |
| aufmerksam machten] und zuletzt auch andere Geflüchtete über Corona | |
| informierten. Unter Verweis auf das Corona-Versammlungsverbot war das Zelt | |
| abgerissen worden. | |
| Die Polizei untersagte die Dauerkundgebung am sogenannten „Lampedusa-Platz“ | |
| ebenfalls unter Verweis auf die [2][Hamburger Allgemeinverfügung] zur | |
| Corona-Pandemie. Die bei der Gesundheitsbehörde beantragte | |
| Ausnahmegenehmigung sei abgelehnt worden, teilte die Polizei mit. | |
| Dabei hatte „Leave no one behind“ in einer Stellungnahme zur Demo-Anmeldung | |
| versichert, die Gruppe sei sich der Infektionsgefahr bewusst. Um dennoch | |
| ihre Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen zu | |
| können, werde „diese Meinungsäußerung so organisiert, dass eine erhöhte | |
| Infektionsgefahr für Teilnehmende wie auch für Passant*innen nicht | |
| besteht“. | |
| ## Hygienisch organisiert | |
| Die erwarteten rund 50 Teilnehmenden sollten die Mindestabstände von zwei | |
| Metern zueinander einhalten. Über Megafon-Durchsagen hätten auch Passanten | |
| angehalten werden sollen, diesen Abstand einzuhalten. Flugblätter werden | |
| nicht verteilt und es werde auch nicht breit mobilisiert, um die Anzahl der | |
| Teilnehmenden händelbar zu halten. „Sollten aus Sicht des Gerichts oder der | |
| Gesundheitsbehörde weitere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sein, kommen wir | |
| dem gerne nach“, heißt es in der Erklärung. | |
| Die Initiative hatte bereits am vergangenen Sonntag eine Kundgebung an | |
| diesem Ort abzuhalten versucht – wie Teilnehmende versichern, unter den | |
| gleichen Sicherheitsvorkehrungen. Die Polizei schickte sie dennoch weg. | |
| „Ich hab da gestanden, völlig allein mit meinem Pappschild, 20 Meter von | |
| allen anderen entfernt – und auch das war eine verbotene Versammlung“, | |
| berichtet ein Mitglied der Initiative. | |
| Die jetzt ergangene [3][Eilentscheidung (2 E 1550/20)] sei inakzeptabel. | |
| „Offensichtlich ist das Gericht der Behörde gefolgt, obwohl wir sehr | |
| deutlich gemacht haben, dass wir jede Menge Vorsichtmaßnahmen ergreifen | |
| wollen, weil wir weder uns noch andere gefährden wollen“, sagte ein | |
| Initiativen-Vertreter. | |
| Das Versammlungsverbot sei auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil der | |
| Protest ja gerade darauf aufmerksam machen sollte, dass Geflüchtete und | |
| Wohnungslose oft nicht in der Lage seien, dem von der Gesundheitsbehörde | |
| erlassenen Abstandsgebot zu folgen. | |
| Das Hamburgische Verwaltungsgericht argumentierte dennoch, es sei „nicht | |
| auszuschließen, dass die von der Antragstellerin begehrte Aussetzung der | |
| Allgemeinverfügung im Hinblick auf die von ihr geplante Versammlung von | |
| etwa 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einer weiteren Verbreitung des | |
| Coronavirus und damit zu einer schwerwiegenden und nicht wieder rückgängig | |
| zu machenden, möglicherweise lebensgefährdenden Schädigung der menschlichen | |
| Gesundheit führen wird“. | |
| Die 15 bis 20 Protestierenden die sich am Donnerstagabend mit Pappschildern | |
| dennoch am Hauptbahnhof versammelten, wurden von einem großen | |
| Polizeiaufgebot abgefangen. Der Initiative zufolge erhielten sie | |
| Strafanzeigen. In Initiativensprecher bezeichnete das Vorgehen der Polizei | |
| als „krass“. | |
| Eine ganz ähnliche [4][Entscheidung] (15 B 19689/20) wie in Hamburg hat das | |
| Verwaltungsgericht Hannover erst Anfang dieser Woche im Eilverfahren | |
| getroffen. Dort ging es um eine Versammlung unter dem Motto „Gegen das | |
| totale Versammlungsverbot unter dem Deckmantel der Epidemiebekämpfung“. | |
| Auch hier gingen die Antragsteller gegen die Allgemeinverfügung vor, die | |
| bestimmt, dass sich nicht mehr als zwei fremde Personen beisammen im | |
| öffentlichen Raum aufhalten dürfen. | |
| Ob diese Regel rechtens sei, lasse sich im Eilverfahren nicht feststellen, | |
| urteilte das Gericht. Aber auch, dass die Antragsteller sich nur mit fünf | |
| bis 15 Menschen versammeln und einen Mindestabstand von zwei bis drei | |
| Metern wahren wollten, rechtfertige nicht, die Allgemeinverfügung | |
| auszusetzen – zumal die Aussetzung dann für andere gelte. Gesundheit und | |
| Leben wögen schwerer als eine vorübergehende Aussetzung des | |
| Versammlungsrechts. | |
| Den gleichen Tenor hat eine ebenfalls am gestrigen Donnerstag ergangene | |
| weitere [5][Entscheidung (21 E 1509/20)] des Verwaltungsgerichts Hamburg. | |
| Ob Einzelne demonstrieren können, will die sozialpolitisch engagierte | |
| Hamburgerin Petra Lafferenz am Sonnabend ausprobieren, indem sie sich mit | |
| einem Sandwich-Plakat an die Alster stellt. Mit dem faktischen | |
| Demonstrationsverbot sei eine Grenze überschritten. „Das ist völlig | |
| unverhältnismäßig“, findet sie. „Unser Land rühmt sich bürgerlicher | |
| Freiheiten – und die möchte ich in Anspruch nehmen.“ | |
| 2 Apr 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Lampedusa-Zelt-in-Hamburg-geraeumt/!5674441 | |
| [2] https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/13746326/2020-03-22-vorueberge… | |
| [3] http://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/)%20und%20auf%20der%20Homepage%20des%… | |
| [4] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=… | |
| [5] https://justiz.hamburg.de/contentblob/13781604/3a81b413ccdaeb5eb58154244c4c… | |
| ## AUTOREN | |
| Gernot Knödler | |
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