# taz.de -- Versammlungsfreiheit in Hamburg: Demonstrieren im Einzelfall okay | |
> Versammlungen sind während der Corona-Pandemie in Hamburg nicht mehr | |
> pauschal verboten. Aber erlaubt werden sie auch nicht so oft. | |
Bild: Fahrraddemo verboten – ein Polizist fotografiert das Corpus Delicti | |
HAMBURG taz | Es sollen Einzelfälle sein, in denen das Grundrecht auf | |
Versammlung weiter gilt. So steht es in dem entsprechenden Absatz der | |
[1][Verordnung zur Eindämmung der Corona-Epidemie] in Hamburg. „Für | |
Versammlungen unter freiem Himmel kann die Versammlungsbehörde in besonders | |
gelagerten Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot zulassen.“ Seit Freitag gilt | |
diese Regel, mit der die Stadt vom rigorosen Versammlungsverbot während der | |
Corona-Pandemie abrückt. | |
Praktisch ist von der neuen Linie auf Hamburgs Straßen aber nichts zu | |
spüren. Die Versammlungsbehörde hatte eine Demonstration der Seebrücke am | |
Sonntag verboten und Bürger*innen mit Platzverweisen und | |
Personalienkontrollen drangsaliert. Auch am Dienstag versuchte die Polizei, | |
Proteste auf St. Pauli zu verhindern. Das Bündnis „Leave no one behind“ | |
hatte dazu aufgerufen, mit Boomboxen und Plakaten auf Fahrrädern durch die | |
Straßen zu fahren, um gegen das [2][Elend der Geflüchteten in griechischen | |
Lagern] zu demonstrieren. | |
Rund 200 Personen waren dem Aufruf gefolgt. Immer in Bewegung bleiben, dann | |
könne die Polizei den Protest nicht unterbinden, so war der Plan der | |
Demonstrant*innen. Die Polizei verfolgte einen anderen Plan und erteilte 21 | |
Bußgeldforderungen in Höhe von jeweils 150 Euro. Außerdem nahm sie | |
Personalien auf, erteilte Ordnungswidrigkeiten und Platzverweise. Im | |
Gegensatz zu vielen Fahrradfahrer*innen trugen die Polizist*innen keinen | |
Mundschutz und hielten den Mindestabstand oft nicht ein. | |
Gegen 20 Uhr kam es nach Schilderungen von mehreren Personen zu einem | |
Übergriff auf eine Demonstrantin durch einen Polizisten. Die Zeug*innen | |
schilderten, wie ein Beamter eine Radfahrerin vom Fahrrad stieß. Ein | |
Sprecher der Polizei sagte auf Anfrage, ein Kollege habe die Frau stoppen | |
wollen – dabei sei sie gestürzt. Als die Frau am Boden saß und weinte, | |
schirmte ein Dutzend Beamt*innen sie ab und ließ niemanden zu ihr. Später | |
durfte eine Freundin ihr Beistand leisten, bis ein Rettungswagen kam. Sie | |
war leicht verletzt und musste nicht ins Krankenhaus. | |
Auf die Frage, warum weder die Kundgebung der Seebrücke, noch die | |
Fahrraddemo als Ausnahme im Sinne der neuen Verordnung genehmigt wurden, | |
sagte die Polizei, die Fahrraddemo habe niemand versucht anzumelden. | |
Außerdem müssten solche Ausnahmen immer in Abwägung zum überragenden | |
Schutzgut der menschlichen Gesundheit und des Lebens betrachtet werden. | |
8 Apr 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://www.hamburg.de/verordnung/ | |
[2] /Fluechtlingslager-Moria-auf-Lesbos/!5664220/ | |
## AUTOREN | |
Katharina Schipkowski | |
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