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# taz.de -- Versammlungsfreiheit in Hamburg: Demonstrieren im Einzelfall okay
> Versammlungen sind während der Corona-Pandemie in Hamburg nicht mehr
> pauschal verboten. Aber erlaubt werden sie auch nicht so oft.
Bild: Fahrraddemo verboten – ein Polizist fotografiert das Corpus Delicti
Hamburg taz | Es sollen Einzelfälle sein, in denen das Grundrecht auf
Versammlung weiter gilt. So steht es in dem entsprechenden Absatz der
[1][Verordnung zur Eindämmung der Corona-Epidemie] in Hamburg. „Für
Versammlungen unter freiem Himmel kann die Versammlungsbehörde in besonders
gelagerten Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot zulassen.“ Seit Freitag gilt
diese Regel, mit der die Stadt vom rigorosen Versammlungsverbot während der
Corona-Pandemie abrückt.
Praktisch ist von der neuen Linie auf Hamburgs Straßen aber nichts zu
spüren. Die Versammlungsbehörde hatte eine Demonstration der Seebrücke am
Sonntag verboten und Bürger*innen mit Platzverweisen und
Personalienkontrollen drangsaliert. Auch am Dienstag versuchte die Polizei,
Proteste auf St. Pauli zu verhindern. Das Bündnis „Leave no one behind“
hatte dazu aufgerufen, mit Boomboxen und Plakaten auf Fahrrädern durch die
Straßen zu fahren, um gegen das [2][Elend der Geflüchteten in griechischen
Lagern] zu demonstrieren.
Rund 200 Personen waren dem Aufruf gefolgt. Immer in Bewegung bleiben, dann
könne die Polizei den Protest nicht unterbinden, so war der Plan der
Demonstrant*innen. Die Polizei verfolgte einen anderen Plan und erteilte 21
Bußgeldforderungen in Höhe von jeweils 150 Euro. Außerdem nahm sie
Personalien auf, erteilte Ordnungswidrigkeiten und Platzverweise. Im
Gegensatz zu vielen Fahrradfahrer*innen trugen die Polizist*innen keinen
Mundschutz und hielten den Mindestabstand oft nicht ein.
Gegen 20 Uhr kam es nach Schilderungen von mehreren Personen zu einem
Übergriff auf eine Demonstrantin durch einen Polizisten. Die Zeug*innen
schilderten, wie ein Beamter eine Radfahrerin vom Fahrrad stieß. Ein
Sprecher der Polizei sagte auf Anfrage, ein Kollege habe die Frau stoppen
wollen – dabei sei sie gestürzt. Als die Frau am Boden saß und weinte,
schirmte ein Dutzend Beamt*innen sie ab und ließ niemanden zu ihr. Später
durfte eine Freundin ihr Beistand leisten, bis ein Rettungswagen kam. Sie
war leicht verletzt und musste nicht ins Krankenhaus.
Auf die Frage, warum weder die Kundgebung der Seebrücke, noch die
Fahrraddemo als Ausnahme im Sinne der neuen Verordnung genehmigt wurden,
sagte die Polizei, die Fahrraddemo habe niemand versucht anzumelden.
Außerdem müssten solche Ausnahmen immer in Abwägung zum überragenden
Schutzgut der menschlichen Gesundheit und des Lebens betrachtet werden.
8 Apr 2020
## LINKS
[1] https://www.hamburg.de/verordnung/
[2] /Fluechtlingslager-Moria-auf-Lesbos/!5664220/
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Versammlungsfreiheit
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Grundrechte
Hamburg
Protest
Schwerpunkt Coronavirus
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Polizei Berlin
Demonstration
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