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# taz.de -- Cum-Ex-Steuerklau: Minister Scholz muss nachsitzen
> Im Finanzausschuss des Bundestags muss der Ex-Bürgermeister nochmal zu
> nicht eingetriebenen Steuer-Millionen aussagen, diesmal geheim.
Bild: Noble Fassade, zweifelhaftes Gebaren: Warburg-Bank
Hamburg taz | Nachdem Olaf Scholz (SPD) bei seiner Befragung am Mittwoch im
Finanzausschuss des Bundestages zum [1][Thema Cum-Ex-Steuerklau] im
wesentlichen nichts gesagt hat, lädt ihn der Ausschuss jetzt noch einmal
ein. Wie der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi von der Linken mitteilte,
solle die Sitzung am 25. März als „VS-Geheim“ eingestuft werden, damit sich
der Bundesfinanzminister und ehemalige Hamburger Bürgermeister nicht
dauernd mit dem Steuergeheimnis herausreden könne.
Den Abgeordneten geht es darum, herauszufinden, was Scholz als Erster
Bürgermeister im November 2017 mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden
der Warburg-Bank besprochen hat. Die dahinter liegende Frage ist, ob der
Senat der Bank zugesagt hatte, ihr bei dem Steuerskandal entgegenzukommen
und auf 47 Millionen Euro zu verzichten.
Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um den Dividenden-Stichtag herum
schnell zwischen verschiedenen Beteiligten gehandelt. Dabei ließen sich
mehrere Beteiligte die bei dem Geschäft nur einmal angefallene
Kapitalertragssteuer erstatten – ein dreister Griff in die Staatskasse und
ein Trick den die Behörden und der Gesetzgeber über Jahre nicht in den
Griff bekamen.
Konkret geht es um eine Forderung von 47 Millionen Euro an die Warburg-Bank
aus Cum-Ex-Geschäften, die die Finanzbehörde 2016 verjähren ließ. Die
Behörde, die damals vom heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD)
geführt wurde, hat erklärt, sie habe diese Forderung nicht rechtssicher
eintreiben können.
## Nicht politisch beeinflusst?
Sie verwahrte sich gegen den Vorwurf, sie sei politisch beeinflusst worden.
Sie habe keine „Billigkeitslösung“ vorgeschlagen, wie in der Presse
vermutet wurde, und rechtlich gar nicht die Möglichkeit für einen Vergleich
mit der Bank gehabt.
Der Abgeordnete De Masi bezweifelt das und verweist darauf, dass Vergleiche
in Form einer „tatsächlichen Verständigung“ zwischen der Bank und der
Behörde sehr wohl möglich seien. Voraussetzung dafür ist, dass der
Sachverhalt, der der Besteuerung zugrunde liegt, nur unter erschwerten
Umständen ermittelt werden kann.
6 Mar 2020
## LINKS
[1] /Cum-Ex-Skandal/!5660012
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
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