# taz.de -- Cum-Ex-Steuerskandal: Hamburg will doch Geld sehen | |
> Der rot-grüne Senat fordert Steuererstattungen von der Warburg-Bank | |
> zurück, die er sehenden Auges hatte verjähren lassen. | |
Bild: Wird jetzt mit verjährten Forderungen konfrontiert: Warburg Bank | |
Hamburg taz | Da hat sich der Hamburger Senat wohl getäuscht: Wie am | |
Mittwoch bekannt wurde, forderte er die Warburg-Bank auf, Steuern in | |
dreistelliger Millionenhöhe für Cum-Ex-Geschäfte aus den Jahren 2007 bis | |
2009 zu bezahlen. Pikant: Zumindest die Forderung für das Jahr 2009 hatte | |
die Hamburger Finanzbehörde [1][verjähren] lassen, obwohl die Betrügerei | |
mit den Cum-Ex-Geschäften längst bekannt war. | |
Dabei wurden Aktien um den Dividenstichtag herum mit (cum) und ohne (ex) | |
Kapitalertragssteuer gehandelt. Weil am Ende unklar war, wer die Steuer zu | |
bezahlen hatte, konnten sich mehrere Beteiligte eine nur einmal gezahlte | |
Kapitalertragssteurer erstatten lassen. Dem Staat wurden damit | |
schätzungsweise zehn Milliarden Euro gestohlen. | |
Die Hamburger Finanzbehörde, damals unter der Führung des heutigen Ersten | |
Bürgermeisters Peter Tschentscher (SPD), [2][rechtfertigte ihre | |
Zurückhaltung] gegenüber der taz mit grundsätzlichen Ausführungen: Sie | |
dürfe einen Steuerbescheid nur auf „Basis eines belastbar ermittelten | |
Sachverhalts“ erlassen. Keinesfalls dürfe sie das in der Hoffnung tun, dass | |
„die zu seiner Begründung erforderlichen Sachkenntnisse in nächster Zukunft | |
noch gefunden werden können“. | |
Das widerspricht nach taz-Informationen der Praxis der Finanzämter, die | |
sich bei komplizierten Fällen regelmäßig mit dem Problem der Verjährung | |
konfrontiert sehen. Sie verschicken dann vorsichtshalber einen Bescheid. | |
Der mutmaßliche Steuerschuldner muss zunächst nicht zahlen und die Behörde | |
hat Zeit, den Fall zu prüfen. | |
## Gericht: Cum-Ex ist strafbar | |
Seitdem das Landgericht Bonn vor einem Monat Cum-Ex-Geschäfte [3][für | |
strafbar erklärt] hat, ist auch die Hamburger Finanzbehörde schlauer und | |
hat die Steuererstattungen doch noch zurückgefordert. Sie behalte stets | |
Entwicklungen der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung im Auge, „die es | |
ermöglichen können, vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch realisieren | |
zu können“, versicherte sie. Warburg will sich dagegen wehren. Gegen die | |
Steuerbescheide für 2010 und 2011 hat die Bank [4][bereits Einspruch] | |
erhoben. | |
25 Apr 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Hat-Hamburg-Steuergeld-verschenkt/!5661281 | |
[2] /Verjaehrte-Cum-Ex-Millionen/!5663077 | |
[3] /Finanzbetrug-vor-Gericht/!5672395 | |
[4] /Cum-Ex-Skandal-beschaeftigt-Gericht/!5676848 | |
## AUTOREN | |
Gernot Knödler | |
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