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# taz.de -- Gemeinnützigkeit für Attac: Attac unterliegt in Kassel
> Das hessische Finanzgericht entscheidet: Attac ist nicht gemeinnützig.
> Die Globalisierungskritiker wollen bis zum Bundesverfassungsgericht
> ziehen.
Bild: Die Globalisierung zu kritisieren, wie hier in Heiligendamm, ist weiterhi…
Berlin taz | Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit der
globalisierungskritischen Organisation Attac geht nach der Entscheidung des
Hessischen Finanzgerichts an diesem Mittwoch weiter. Das Gericht [1][lehnte
die Klage von Attac] gegen den Verlust der Gemeinnützigkeit ab. Die
Globalisierungskritiker*innen wollen nun Revision beim Bundesfinanzhof
einlegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in Kassel musste sich am
höher stehenden Bundesfinanzhof (BFH) orientieren, der enge Vorgaben
gemacht hatte. Der Kasseler Richter Helmut Lotzgeselle kritisierte diese
und sagte, der BFH habe sein Urteil vom vergangenen Jahr anscheinend „mit
heißer Nadel gestrickt“. Kern des Konflikts ist die Frage, wie politisch
gemeinnützige Organisationen handeln dürfen. 2014 entzog das Finanzamt
Frankfurt/Main Attac die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, es handele
nicht zuvörderst im Sinne der steuerbegünstigten Zwecke der eigenen
Satzung. Stattdessen verfolgten die Globalisierungskritiker
„allgemeinpolitische Ziele“.
Laut seiner Satzung fördert Attac unter anderem „Bildung“ und das
„demokratische Staatswesen“. Neben zahlreichen anderen stehen diese Zwecke
in der bundesweiten Abgabenordnung, der Basis für die Erteilung der
Gemeinnützigkeit. Gegründet wurde Attac allerdings, um eine gerechte
Globalisierung und höhere Steuern für internationale Konzerne
durchzusetzen. Weil diese Ziele sich nicht in der Abgabenordnung finden,
beruft Attac sich hilfsweise unter anderem auf die Bildung.
Die Auseinandersetzung zieht Kreise: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs
[2][entzog das zuständige Berliner Finanzamt der Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes die Gemeinnützigkeit], ebenso der Kampagnenorganisation
Campact. Deshalb verlangen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen wie der
Bund für Umwelt und Naturschutz, die Deutsche Umwelthilfe und der
Verkehrsclub VCD, die Abgabenordnung zu ändern: Gemeinnützige Zwecke sollen
auch überwiegend oder sogar ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt
werden dürfen. Zudem gibt es Vorschläge, die förderungsfähigen Zwecke zu
ergänzen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lässt seine Fachleute schon länger
an einer Neuregelung arbeiten – bisher ohne öffentliches Ergebnis. Auch ein
Konsens mit den Bundesländern gestaltet sich schwierig. Einerseits hat etwa
die CDU-FDP-Regierung von Nordrhein-Westfalen kein Interesse, linken
Organisationen mehr Bewegungsspielraum zu verschaffen. Andererseits fällt
wohl die Abgrenzung zu politischen Parteien schwer.
26 Feb 2020
## LINKS
[1] /Gerichtsverhandlung-ueber-Attac/!5666733&s=Gemeinn%C3%BCtzigkeit/
[2] /Gemeinnuetzigkeit-der-VVN-BdA/!5645961&s=Gemeinn%C3%BCtzigkeit/
## AUTOREN
Hannes Koch
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