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# taz.de -- Nach Attac-Urteil zu Gemeinnützigkeit: Verhaltene Freude
> Die Finanzbehörden wollen zunächst keinen weiteren Organisationen die
> Gemeinnützigkeit entziehen. Das hilft aber nicht allen.
Bild: Offiziell weiter nicht gemeinnützig: Attac beim Protest gegen ein Freiha…
„Dieser Schritt ist überfällig und absolut notwendig“: Mit diesen Worten
hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac auf die Entscheidung
reagiert, dass bis Ende 2021 keine weiteren politischen Organisationen auf
der Grundlage des sogenannten Attac-Urteils ihre Gemeinnützigkeit verlieren
sollen. Selbst profitieren wird Attac von der Entscheidung aber zunächst
nicht.
Die sogenannte Vertrauensschutzregelung, auf die sich die Finanzbehörden
von Bund und Ländern [1][am vergangenen Freitag geeinigt hatten], gilt nur
für Organisationen, die aktuell noch gemeinnützig sind. Für sie sollen aus
dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Gemeinnützigkeit von Attac bis
Ende 2021 „keine negativen Konsequenzen gezogen“ werden, hieß es in der
Beschlussvorlage.
Auch für die Kampagnenorganisation Campact und das Demokratische Zentrum
Ludwigsburg, denen aufgrund des Attac-Urteils die Gemeinnützigkeit
[2][entzogen worden war], ändert sich darum zunächst nichts. Trotzdem
begrüßte auch Campact-Vorstand Felix Kolb die Einigung ausdrücklich: „Sie
zeigt, dass bei den Finanzbehörden jetzt endlich ein Problembewusstsein
über die neue Sachlage besteht, die das Urteil geschaffen hat“, sagte er
der taz.
Der BFH hatte vor gut einem Jahr entschieden, dass politische
Bildungsarbeit nicht als gemeinnützig gilt, wenn damit ein bestimmter
politischer Kurs vertreten wird. Attac hatte deshalb die Gemeinnützigkeit
verloren, was unter anderem dazu führt, dass Spenden nicht mehr steuerlich
absetzbar sind und Projekte nicht mehr von gemeinnützigen Stiftungen
mitfinanziert werden können.
Groß ist auch die Erleichterung von Stefan Diefenbach-Trommer von der
Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, zu der sich
zahlreiche gemeinnützige Organisationen zusammengeschlossen haben. „Ohne
dieses Moratorium hätte Hunderten weiterer Vereine der Verlust ihrer
Gemeinnützigkeit gedroht“, sagte er. „Nun haben sie erst mal eine
Atempause.“
## „Kritische Zivilgesellschaft ist elementar“
Offen ist, ob das auch für die Petitionsplattform Change.org gilt. Dieser
droht nach eigenen Angaben ebenfalls der Entzug der Gemeinnützigkeit.
Anders als bei Attac ist hier der geförderte Zweck aber nicht politische
Bildung, sondern Förderung der demokratischen Willensbildung.
Geschäftsführer Gregor Hackmack ist trotzdem verhalten optimistisch: „Wir
sehen im aktuellen Beschluss einen politischen Willen und hoffen, dass das
auch in unserer Auseinandersetzung hilft“, sagte er.
Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen, die für Change.org zuständig
ist, äußerte sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu dem Fall.
Grundsätzlich plädiere das Land für eine Erweiterung von
Steuerbefreiungsvorschriften, erklärte Finanzsenator Matthias Kollatz
(SPD): „Für unsere Demokratie ist eine aktive und kritische
Zivilgesellschaft elementar.“
Attac forderte die Finanzbehörden unterdessen auf, die Entscheidung auch
für jene Organisationen zu revidieren, die die Gemeinnützigkeit bereits
verloren haben. Das ist laut Bundesfinanzministerium aber nicht möglich.
Profitieren könnten die betroffenen Organisationen aber von der geplanten
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts.
Hier wird schon lange auf einen Gesetzentwurf gewartet; nach Angaben aus
Ministeriumskreisen soll er noch in diesem Frühjahr vorgelegt werden.
Darauf drängt auch Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz für
Rechtssicherheit. Notwendig sei ein „gut durchdachter Gesetzentwurf“, der
vielfältiges politisches Engagement von Organisationen ermögliche.
4 Mar 2020
## LINKS
[1] /Nach-Attac-Urteil-zu-Gemeinnuetzigkeit/!5664084
[2] /Druck-auf-Nichtregierungsorganisation/!5634748
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Gemeinnützigkeit
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Campact
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