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# taz.de -- Gerichtsverhandlung über Attac: Gemeinnützig oder nicht?
> Für NGOs geht es ums Geld: Der Streit um die Gemeinnützigkeit von Attac
> ist wieder beim Finanzgericht Kassel angelangt.
Bild: Ausruhen nach dem Einsatz: Attac-Aktivisten nach einer Aktion zur Finanzk…
Berlin taz | Noch hat Attac seine Gemeinnützigkeit nicht rechtskräftig
verloren. An diesem Mittwoch verhandelt das Finanzgericht Kassel erneut
über den Fall. Bereits vor vier Jahren wurde Attac vom Finanzamt Frankfurt
die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil die Organisation vor allem politische
Kampagnen betreibt: gegen Sparpolitik, für die Umverteilung von Reichtum
und vieles mehr.
[1][Dagegen klagte der Verband] und bekam Ende 2016 beim Finanzgericht
Kassel zunächst Recht. Attac sei gemeinnützig, weil seine Arbeit die
Volksbildung und das demokratische Staatswesen fördere.
Doch der [2][Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Finanzgericht],
nutzte den Attac-Streit im Januar 2019 für ein Grundsatzurteil. Danach ist
der Begriff der politischen Bildung eng auszulegen. Wer versucht, auf die
Politik einzuwirken, um seine eigene Position durchzusetzen, betreibe keine
politische Bildung. Und wer sich für „Einzelinteressen“ einsetze, fördere
nicht das „demokratische Staatswesen“.
Seitdem spüren andere Organisationen bereits die Folgen. So hat das
Finanzamt Berlin der Kampagnen-Organisation Campact die Gemeinützigkeit
aberkannt. Zudem hat dasselbe Finanzamt der Petitionsplattform Change.org
die Aberkennung angedroht.
## Viele Organisationen verlieren Status
Für die NGOs geht es um viel Geld: Das Bündnis „Allianz Rechtssicherheit
für politische Willensbildung“ befürchtet, dass zwischen 2020 und 2022
wegen der regelmäßigen Gemeinnützigkeitsprüfungen noch hunderte
Organisationen ihren Status – und damit auch viele Spenden – verlieren
werden.
Auf Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wächst deshalb der Druck, das
Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren. Ein naheliegender Ansatz wäre die
Nennung zusätzlicher gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung. Die
Finanzminister der Länder haben im September eine ganze Reihe neuer Zwecke
vorgeschlagen: Klimaschutz, Schutz sexueller Minderheiten,
Dorfverschönerung und die Pflege von Friedhöfen.
Die „Allianz für Rechtssicherheit“ fordert unter anderem die Aufnahme des
Zweckes „soziale Gerechtigkeit“, was Attac nützen würde. Scholz hat bisher
aber noch keinen Entwurf vorgelegt.
Zunächst muss jetzt aber noch einmal das Finanzgericht Kassel verhandeln.
Laut BFH ist noch zu klären, wie das Attac-Netzwerk und der
Attac-Förderverein zusammenhängen. Falls das FG Kassel widerspenstig ist,
kann es dabei aber noch für gehörige Überraschungen sorgen – etwa indem es
das Gemeinützigkeitsrecht dem Bundesverfassungericht zur Prüfung überweist.
Immerhin hat das FG schon einmal zugunsten von Attac entschieden. Ob in
Kassel bereits an diesem Mittwoch eine Entscheidung verkündet wird, ist
noch offen.
26 Feb 2020
## LINKS
[1] /Entzug-der-Gemeinnuetzigkeit-von-NGO/!5279455
[2] /Urteil-zu-Gemeinnuetzigkeit/!5572553
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Antifaschismus
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