# taz.de -- Gutachten zum Berliner Mietendeckel: Auch Mietabsenkung ist rechtm�… | |
> Ist die Absenkung bereits bestehender Mieten rechtmäßig? Ein neues | |
> Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung des rot-rot-grünen Senats. | |
Bild: Den Berliner Mietendeckel hält Andreas Fischer-Lescano für rechtmäßig | |
BERLIN taz | Drei Tage vor der ersten Lesung des Mietendeckel-Gesetzes im | |
Abgeordnetenhauses hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung [1][ein neues | |
Rechtsgutachten] über die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens vorgelegt. Die | |
Bremer Juristen Andreas Fischer-Lescano, Christoph Schmid und Andreas | |
Gutmann bestätigen darin die Landeskompetenz Berlins für ein Gesetz zur | |
Mietenbegrenzung. | |
Fischer-Lescano ist einer der renommiertesten linken deutschen | |
Staatsrechtler. Auf einer Pressekonferenz nahm er am Montag auch zu einem | |
Gutachten Hans-Jürgen Papiers Stellung. Laut dem ehemaligen Präsidenten des | |
Bundesverfassungsgerichts darf Berlin den Mietendeckel nicht erlassen, weil | |
der Bund mit der Mietpreisbremse schon deutlich gemacht habe, dass er das | |
Mietrecht regeln wolle. | |
„Wenn das so einfach wäre, dürfte es auch keine Landesversammlungsgesetze | |
geben, weil es schon ein entsprechendes Bundesgesetz gibt“, sagte | |
Fischer-Lescano. Die Abgrenzung sei zwar „extrem kompliziert“, aber | |
möglich. Der Bund regelt die Mieten im Zivilrecht, die Länder können sie | |
laut Fischer-Lescano seit der Föderalismusreform 2006 öffentlich-rechtlich | |
regeln. Wichtig für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit sei, dass die | |
Berliner Regel der bundesrechtlichen Mietpreisbremse nicht widerspreche, | |
sondern deren Wirkung verstärke. | |
Auch die Absenkung bereits bestehender Mieten sei verfassungsgemäß, so die | |
drei Juristen. „Die Kompetenz des Landesgesetzgebers für die Festsetzung | |
einer Mietenobergrenze bliebe unvollständig, wäre es den Länder untersagt, | |
auch bereits bestehende Mietverträge zu beschränken“, heißt es in dem | |
Gutachten. „Aufgrund der regelmäßig langen Laufzeit von | |
Wohnraummietverträgen käme es andernfalls zu einer Spaltung des | |
Mietmarkts.“ | |
Für den Immobilienverband GdW hatte Ex-Verfassungsrichter Papier [2][am | |
Freitag in einem zweiten Gutachten] sowohl die Landeskompetenz Berlins als | |
auch die Rechtmäßigkeit einer Absenkung bestritten. | |
Papier zielt auch auf die Ungleichbehandlung der Vermieter. „Eine | |
gesetzgeberische Lösung, die pauschal alle Bestandsmietverhältnisse und | |
alle davon betroffenen Vermieter- und Mietergruppen unterschiedslos | |
erfasst, bringt die widerstreitenden Interessen nicht in einen angemessenen | |
und ausgewogenen Ausgleich“, schreibt Papier. So würden Vermieter, die ihre | |
Miete zurückhaltend erhöht hätten, mit denen gleichgestellt, die den bisher | |
möglichen Maximalpreis genommen hätten. | |
Papier bekräftigt insgesamt die Argumentation der Immobilienwirtschaft. In | |
seiner Erforderlichkeitsprüfung des Gesetzes schreibt er aber einen Satz, | |
der der Vermieterseite, die stets auf Neubau als Alternative zum | |
Mietendeckel verweist, nicht gefallen kann: „Der Wohnungsneubau und seine | |
gesteigerte staatliche Förderung können nicht als milderes Mittel angeführt | |
werden, da sie wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen und jedenfalls nicht | |
als sachlich gleichwertige und zweifelsfrei gleich wirksame Mittel zur | |
Verfolgung des gesetzgeberischen Ziels erachtet werden können.“ | |
9 Dec 2019 | |
## LINKS | |
[1] https://www.rosalux.de/publikation/id/41344/landeskompetenzen-fuer-massnahm… | |
[2] https://web.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen/landesmietendeckel-unverhae… | |
## AUTOREN | |
Martin Reeh | |
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