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# taz.de -- Gutachten zum Berliner Mietendeckel: Auch Mietabsenkung ist rechtm�…
> Ist die Absenkung bereits bestehender Mieten rechtmäßig? Ein neues
> Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung des rot-rot-grünen Senats.
Bild: Den Berliner Mietendeckel hält Andreas Fischer-Lescano für rechtmäßig
BERLIN taz | Drei Tage vor der ersten Lesung des Mietendeckel-Gesetzes im
Abgeordnetenhauses hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung [1][ein neues
Rechtsgutachten] über die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens vorgelegt. Die
Bremer Juristen Andreas Fischer-Lescano, Christoph Schmid und Andreas
Gutmann bestätigen darin die Landeskompetenz Berlins für ein Gesetz zur
Mietenbegrenzung.
Fischer-Lescano ist einer der renommiertesten linken deutschen
Staatsrechtler. Auf einer Pressekonferenz nahm er am Montag auch zu einem
Gutachten Hans-Jürgen Papiers Stellung. Laut dem ehemaligen Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts darf Berlin den Mietendeckel nicht erlassen, weil
der Bund mit der Mietpreisbremse schon deutlich gemacht habe, dass er das
Mietrecht regeln wolle.
„Wenn das so einfach wäre, dürfte es auch keine Landesversammlungsgesetze
geben, weil es schon ein entsprechendes Bundesgesetz gibt“, sagte
Fischer-Lescano. Die Abgrenzung sei zwar „extrem kompliziert“, aber
möglich. Der Bund regelt die Mieten im Zivilrecht, die Länder können sie
laut Fischer-Lescano seit der Föderalismusreform 2006 öffentlich-rechtlich
regeln. Wichtig für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit sei, dass die
Berliner Regel der bundesrechtlichen Mietpreisbremse nicht widerspreche,
sondern deren Wirkung verstärke.
Auch die Absenkung bereits bestehender Mieten sei verfassungsgemäß, so die
drei Juristen. „Die Kompetenz des Landesgesetzgebers für die Festsetzung
einer Mietenobergrenze bliebe unvollständig, wäre es den Länder untersagt,
auch bereits bestehende Mietverträge zu beschränken“, heißt es in dem
Gutachten. „Aufgrund der regelmäßig langen Laufzeit von
Wohnraummietverträgen käme es andernfalls zu einer Spaltung des
Mietmarkts.“
Für den Immobilienverband GdW hatte Ex-Verfassungsrichter Papier [2][am
Freitag in einem zweiten Gutachten] sowohl die Landeskompetenz Berlins als
auch die Rechtmäßigkeit einer Absenkung bestritten.
Papier zielt auch auf die Ungleichbehandlung der Vermieter. „Eine
gesetzgeberische Lösung, die pauschal alle Bestandsmietverhältnisse und
alle davon betroffenen Vermieter- und Mietergruppen unterschiedslos
erfasst, bringt die widerstreitenden Interessen nicht in einen angemessenen
und ausgewogenen Ausgleich“, schreibt Papier. So würden Vermieter, die ihre
Miete zurückhaltend erhöht hätten, mit denen gleichgestellt, die den bisher
möglichen Maximalpreis genommen hätten.
Papier bekräftigt insgesamt die Argumentation der Immobilienwirtschaft. In
seiner Erforderlichkeitsprüfung des Gesetzes schreibt er aber einen Satz,
der der Vermieterseite, die stets auf Neubau als Alternative zum
Mietendeckel verweist, nicht gefallen kann: „Der Wohnungsneubau und seine
gesteigerte staatliche Förderung können nicht als milderes Mittel angeführt
werden, da sie wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen und jedenfalls nicht
als sachlich gleichwertige und zweifelsfrei gleich wirksame Mittel zur
Verfolgung des gesetzgeberischen Ziels erachtet werden können.“
9 Dec 2019
## LINKS
[1] https://www.rosalux.de/publikation/id/41344/landeskompetenzen-fuer-massnahm…
[2] https://web.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen/landesmietendeckel-unverhae…
## AUTOREN
Martin Reeh
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Mietendeckel
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Hans-Jürgen Papier
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