# taz.de -- Verwaltungsgericht weist Klimaklage ab: Kein Erfolg mit der Klimakl… | |
> Greenpeace wollte die Bundesregierung zu schnellen CO2-Reduktionen bis | |
> 2020 zwingen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage abgelehnt. | |
Bild: Familie Backsen von der Insel Pellworm hatte geklagt – und ist nun gesc… | |
BERLIN taz | [1][Die Klage von Greenpeace und drei Bauernfamilien] gegen | |
die Klimapolitik der Bundesregierung war unzulässig. Das hat am Donnerstag | |
das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Urteil ist noch nicht | |
rechtskräftig. | |
Koordiniert von Greenpeace haben drei [2][Ökobauern]-Familien geklagt. Der | |
Klimawandel beeinträchtige ihre Betriebe heute schon. „Die Niederschläge | |
nehmen zu und die Trockenzeiten auch, die Böden sind immer schwieriger zu | |
bewirtschaften“, sagte Jörg Backsen von der Nordseeinsel Pellworm, „2018 | |
hatten wir einen Gewinneinbruch um 40 Prozent“. Greenpeace-Anwältin Roda | |
Verheyen ergänzte: „Solche Extremjahre wie 2018 wird es künftig im Schnitt | |
alle vier Jahre geben.“ | |
Die Kläger verlangten, dass die Bundesregierung das selbstgesteckte | |
Zwischenziel für das Jahr 2020 einhält: Gegenüber 1990 sollten die | |
Treibhausgas-emissionen um 40 Prozent reduziert werden. Das | |
Klimaschutzziel sei von der Regierung zuletzt 2014 verbindlich festgelegt | |
worden. Außerdem diene es der Umsetzung der EU-Lastenteilungs-Entscheidung | |
von 2009 und realisiere die Schutzpflicht der Bundesregierung für die | |
Grundrechte der Bauernfamilien. | |
Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Deshalb konnten | |
keine neuen Gesetze, sondern nur Verwaltungshandeln gefordert worden. Doch | |
auch dabei sei viel möglich, so Anwältin Verheyen. So könne die Regierung | |
mit den Betreibern von Braunkohle-Kraftwerken aushandeln, dass diese | |
freiwillig die CO2-Emissionen senken. | |
## Richter: Kläger hatten keine Klagebefugnis | |
Dennoch lehnte das Gericht die Klage in vollem Umfang als unzulässig ab. | |
Die Kläger hätten keine Klagebefugnis, so der Vorsitzende Richter Hans | |
Ulrich Marticke. Es gebe keine Norm, auf die sich die Kläger berufen | |
können, um eine Verschärfung der Klimapolitik gerichtlich durchzusetzen. | |
So können sich die Kläger laut Gericht nicht auf das Klimaschutzprogramm | |
der Bundesregierung berufen. Zum einen sei dies nur ein einfacher | |
Kabinettsbeschluss und kein Gesetz, erklärte Richter Marticke. Außerdem sei | |
das Programm auch überholt. Im Gesetzentwurf für das Klimaschutzgesetz, den | |
die Regierung Anfang Oktober beschloss, habe sich die Regierung neue | |
Zwischenziele gesetzt. Nun solle die 40-Prozent-Reduzierung erst 2023 | |
erreicht werden. | |
Die Kläger können sich auch nicht auf die EU-Entscheidung von 2009 berufen, | |
die von Deutschland eine Reduzierung der Treibhausemissionen im Bereich | |
Wärme und Verkehr von 14 Prozent gegenüber 2005 verlangt. Der EU-Beschluss | |
gelte nicht unbedingt, sondern lasse der Regierung Spielräume, sagte der | |
Richter. Deutschland könne, wenn es das Ziel 2020 verfehle, überschüssige | |
Emissionsrechte von anderen Staaten aufkaufen. | |
## Gericht lässt Berufung zu | |
Auch auf die Schutzwirkung ihrer Grundrechte können sich die Kläger nicht | |
berufen. Die Politik habe einen weiten Gestaltungsspielraum, wenn es darum | |
geht, das Eigentum der Kläger vor den Emissionswirkungen der vielen | |
privaten Verursacher des Klimawandels zu schützen. Diese Schutzpflicht wäre | |
nur verletzt, so das Gericht, wenn die Maßnahmen der Regierung „völlig | |
ungeeignet und unzulänglich“ wären. | |
Anwältin Verheyen hatte argumentiert, dass die für 2020 geplante | |
40-Prozent-Reduzierung das „absolute Minimum“ einer grundrechtsorientierten | |
Klimapolitik darstelle und keinesfalls unterschritten werden dürfe. Dem | |
folgte das Gericht aber nicht. Die erreichte Reduzierung von 32 Prozent | |
führe nicht zur Annahme, dass die Politik völlig unzureichend war. | |
Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Anwältin | |
Verheyen wertete das Urteil als Teilerfolg. „Das Gericht hat anerkannt, | |
dass es ein grundrechtlich geschütztes Untermaß zulässiger Klimapolitik | |
gibt. Jetzt müssen wir die Justiz nur noch überzeugen, dass dieses Minimum | |
derzeit unterschritten wird.“ | |
31 Oct 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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