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# taz.de -- Drei Verfassungsklagen gegen Klimagesetz: Die Zukunft kommt vor Ger…
> Das Klimagesetz der Regierung sei unzureichend, finden Umweltverbände und
> junge Aktivist*innen. Sie haben in Karlsruhe Beschwerde eingelegt.
Bild: Luisa Neubauer am Rande einer Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe
BERLIN taz | Als der Bundestag am 15. November letzten Jahres das
[1][Klimaschutzgesetz beschloss], sagte SPD-Umweltministerin Svenja
Schulze: „Wir sorgen dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten in der
Zukunft auch lohnt.“
Für das Parlament, den Bundesrat und die Regierung hat ihr Verhalten jetzt
aber erst einmal ein juristisches Nachspiel: Mit gleich drei neuen
Verfassungsbeschwerden greifen Umweltverbände und vor allem junge
Betroffene das Klimagesetz an, [2][kündigten sie am Mittwoch in Berlin an].
Ob und wann das höchste Gericht diese Frage entscheidet, ist bislang offen.
Aktuell unterstützen Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch
drei neue Beschwerden: 10 Kinder und Jugendliche aus Deutschland sehen ihre
Grundrechte ebenso verletzt wie 15 Betroffene aus Nepal und Bangladesch.
Eine dritte Beschwerde kommt von neun jungen Menschen, unter ihnen die
FFF-Aktivistin Luisa Neubauer, die teilweise auch schon auf EU-Ebene
klagen. Dazu kommt eine Verfassungsbeschwerde von Betroffenen, die vom BUND
unterstützt wird und bereits seit November 2018 beim Verfassungsgericht
liegt.
Die Kläger bemängeln, das Klimaschutzgesetz sei „unschlüssig, ungeeignet
und mit Schutzpflichten unvereinbar“, es erlaube zu viele Emissionen und
nehme „damit der Generation der Beschwerdeführer die
Entscheidungsmöglichkeit über ihre eigene Zukunft“. Sie monieren Verstöße
gegen ihre Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Eigentumsrechte,
Berufsfreiheit oder gegen die Pflicht des Staates zur Bewahrung der Umwelt.
Miriam Siebeck, 15-jährige FFF-Aktivistin aus Stuttgart, sagte: „Die
Regierung hält sich nicht an ihre Pflicht, unsere Lebensgrundlagen zu
schützen.“ Und für Luisa Neubauer geht es nach einem Jahr der
Demonstrationen „nicht mehr nur darum, sich mehr Klimaschutz zu wünschen.
Ab heute geht es um die Frage: Ist das Nichthandeln der Regierung mit der
Verfassung zu vereinbaren?“
## Weiter Spielraum bei Umweltfragen
Doch ob über diese Frage überhaupt entschieden wird, ist unklar. Denn das
Verfassungsgericht befindet selbst darüber, ob es die Beschwerden annimmt –
und dann möglicherweise entscheidet, ob und in welchen Punkten das Gesetz
unzureichend ist.
Einerseits hat das höchste Gericht bei Umweltfragen oft dem Gesetzgeber
weiten Spielraum eingeräumt. Und mit der Verabschiedung des
Klimaschutzgesetzes wurde durchaus gehandelt – wenn auch für die
Umweltverbände zu wenig. Nach Sicht der DUH wäre etwa auch mit dem Gesetz
das Budget für Deutschlands weltweit vertretbare Emissionen bereits 2025
erschöpft.
Andererseits habe das Verfassungsgericht für die Verfassungsklage des BUND
von 2018 großes Interesse erkennen lassen, berichtet BUND-Anwalt Felix
Ekardt: Es hat Stellungnahmen von Parlament und Regierung angefordert, die
jetzt langsam eingehen.
Und die Kläger hoffen, dass der erfolgreiche Prozess der niederländischen
Umweltorganisation urgenda zum Vorbild wird: Dort hatte erst am 20.
Dezember der oberste Gerichtshof in letzter Instanz die Regierung zu einem
effektiveren Klimaschutz verdonnert. „Wir hoffen, dass das
Verfassungsgericht die Beschwerden annimmt und bündelt und noch in diesem
Jahr eine mündliche Verhandlung ansetzt“, sagte Anwältin Roda Verheyen, die
eine der Klagen vertritt.
Die Klagen liegen im Trend. Immer häufiger fordern Betroffene bei Gerichten
besseren Klimaschutz ein: Weltweit laufen hunderte von „Klima-Prozessen“.
[3][Im letzten Jahr scheiterten etwa Bauern mit der Unterstützung von
Greenpeace vor dem Verwaltungsgericht Berlin]; [4][Kläger von Inseln und
Betroffene aus ganz Europa klagen vor EU-Gerichten]. Und im Prozess eines
peruanischen Bergführers gegen RWE, den Germanwatch unterstützt, hat das
deutsche Gericht inzwischen einen Ortstermin in den Anden angesetzt.
15 Jan 2020
## LINKS
[1] /Bundestag-beschliesst-Klimaschutzpaket/!5642348
[2] https://www.duh.de/klimaklage/
[3] /Verwaltungsgericht-weist-Klimaklage-ab/!5635068
[4] /Verwaltungsgericht-weist-Klimaklage-ab/!5635068
## AUTOREN
Bernhard Pötter
## TAGS
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