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# taz.de -- Regierungsberater über Klimaschutz: „Wenn, dann richtig“
> Der Regierungsberater Christian Calliess warnt vor Klima-Symbolpolitik.
> Er plädiert für ein Klimagesetz und scharfe Kontrollen durch Gerichte.
Bild: Naturschutz ins Grundgesetz? Im Biosphärenreservat Rhön ist es auch jet…
taz: Herr Calliess, sogar der bayerische Ministerpräsident Markus Söder
(CSU) will Klimaschutz ins Grundgesetz aufnehmen. Was würde das bewirken?
Christian Calliess: Der Klimaschutz ist an sich bereits im Rahmen des
Staatsziels Umweltschutz im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert. Man
könnte und sollte ihn aber in der Verfassung stärken. Dafür müsste man die
Norm verbindlicher fassen. Einfach nur einen zusätzlichen Satz aufzunehmen,
der den Klimaschutz erwähnt, wäre Symbolpolitik. Klimaschutz bliebe ein
Abwägungsbelang gegenüber anderen Interessen, wie es jetzt bereits ist.
Daraus würden sich keine zusätzlichen Vorgaben für die Politik ergeben.
Der Umweltschutz steht seit 1994 in Artikel 20a im Grundgesetz. Hat das
eine bessere Umweltpolitik gebracht?
Zumindest ist der Umweltschutz in der Abwägung mit gegenläufigen Belangen,
etwa wirtschaftlichen, Verkehrs- oder Landwirtschaftsinteressen, rechtlich
gestärkt worden. Aber die Norm ist nicht individuell einklagbar. Vor allem
aber hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber im Hinblick auf die
Abwägung, anders als etwa in der Wirtschafts- und Sozialpolitik, ein
besonders weites Ermessen eingeräumt.
Das wäre auch beim Klima so?
Ja, es sei denn, die Norm wäre verbindlicher. Etwa indem man in die
Verfassung schreibt, dass für die Umsetzung der Norm ein Klimaschutzgesetz
von Bundestag und Bundesrat erlassen werden muss. Das wäre ein
Maßstäbegesetz, das für die anderen Bereiche wie Verkehr und Landwirtschaft
einen verbindlichen Maßstab vorgeben würde. Der Inhalt wäre vom Parlament
festzulegen, aber alle Staatsorgane müssten sich an dieses
Klimaschutzgesetz halten. So etwas hat das Bundesverfassungsgericht einmal
für die Finanzverfassung gefordert.
Was hieße das konkret?
Die Anforderungen aus dem Klimaschutzgesetz müssten bei allen Planungen und
Aktionen des staatlichen Handelns berücksichtigt werden. Bund und Länder
müssten dann auch geeignete organisatorische Vorkehrungen im Verlauf des
Gesetzgebungsverfahrens treffen. Wenn eine Maßnahme gegen das Gesetz
verstieße, könnten beispielsweise Klimaschutzbeauftragte in den staatlichen
Institutionen ein aufschiebendes Veto einlegen. Die Gerichte könnten dann
über diesen Prozess wachen.
In einem neuen Gutachten des Sachverständigenrats SRU sagen Sie: Die
juristische Stellung des Umweltschutzes in Deutschland ist eigentlich
stärker als angenommen. Warum leben wir dann nicht im Öko-Paradies?
Umwelt- und Klimaschutz stehen in der Verfassung, aber es gib keine klaren
Vorgaben für deren Umsetzung. Deshalb ist sie wenig verpflichtend. Sie
läuft ins Leere, weil der politische Wille sich mit langfristigen Themen
schwertut. Politiker agieren, immer die nächste Schlagzeile und Wahl im
Blick, oftmals eher kurzfristig. Gäbe es in der Verfassung eine
Verpflichtung für ein Klimaschutzgesetz, wäre das der Maßstab für das
Verfassungsgericht. Es könnte überprüfen, ob die politischen Akteure sich
an die Norm halten. Ein neuer Artikel 20a, Abs 2 könnte heißen: „Die
Vorgaben des Klimaschutzgesetzes müssen bei der Festlegung und Umsetzung
aller staatlichen Politiken und Maßnahmen berücksichtigt werden.“
Wir haben Umweltschutz in der Verfassung und in juristisch unverbindlichen
Strategien der Regierung. Aber das Parlament schafft keine Grundlage, um
das zusammenzubringen?
Ja. Die Schwierigkeit ist, dass sich im politischen Prozess die Belange von
Wirtschaft, Verkehr oder Landwirtschaft meist durchsetzen. Ein Beispiel
dafür: 2015 wollte die Regierung einen „Klimaschutzbeitrag“ per Gesetz
festschreiben. Weil absehbar war, dass wir das Klimaziel für 2020 reißen,
hätten Kohlekraftwerke, vereinfacht formuliert, zusätzlich zahlen müssen.
Die Initiative war sogar vom Bundeskabinett beschlossen, wurde dann aber
nicht mehr im Parlament beschlossen. Diese Durchsetzungsschwäche wurde erst
jetzt und mit Zahlung von Milliarden von Euro durch den „Kohlekompromiss“
wieder aufgefangen.
Liegt das Problem nicht im Bundestag, der hohe Ziele beschließt, sie aber
nicht per Gesetz verpflichtend macht?
Nicht immer. So ist etwa bei der ambitionierten Nachhaltigkeitsstrategie
des Bundes das Parlament in die Kontrolle kaum eingebunden. Es gibt zwar
den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, aber der ist so
schwach, dass er eine wirksame Umsetzung der Strategie nicht einfordern
kann. Wir machen Vorschläge, wie man ihn stärken kann: Durch ein
aufschiebendes Vetorecht gegen Maßnahmen und Gesetze, wenn er die
Nachhaltigkeitsziele verletzt sieht.
Könnte das Verfassungsgericht auf mehr Umweltschutzes drängen?
Das Grundgesetz hat durch das Verfassungsgericht eine hohe Verbindlichkeit
und Durchsetzungskraft. Das gilt aber bei allgemein gehalten Staatszielen
nur sehr begrenzt. Insoweit muss man das Gericht auch kritisieren: Es lässt
der Regierung und dem Gesetzgeber einen viel zu weiten Spielraum. Es könnte
viel strenger kontrollieren, tut es aber nicht. In der Begründung heißt es,
das sei Sache des Parlaments, da mische man sich mit Blick auf die
Gewaltenteilung nicht ein. Wenn man sieht, wie sich das Verfassungsgericht
bei anderen Staatszielen wie dem Sozialstaatsprinzip einbringt, dann ist
das nicht zwingend. Bei der Prüfung von Sozialhilfesätzen geht es ins
Detail. Warum nicht beim Umweltschutz, wo es um das Überleben der
Menschheit geht?
Und? Warum nicht?
Gute Frage. Letztlich übt das Gericht ausgerechnet hier aus Gründen der
Demokratietheorie eine starke politische Zurückhaltung. Deshalb müsste der
verfassungsändernde Gesetzgeber dem Gericht einen klareren Auftrag
erteilen. Es geht ja darum, zu verhindern, dass künftige Generationen nicht
oder nur noch schlechter leben können. Deshalb brauchen wir in der
Verfassung die Verpflichtung zu einem Klimaschutzgesetz, das zum Maßstab
aller staatlichen Politik wird, und eine Pflicht, Klimaschutzbeauftragte
einzurichten, die auf die Durchsetzung in Wirtschaft und Verkehr drängen
Dafür müssten Sie mit einer Zweidrittelmehrheit die Verfassung ändern. Wie
realistisch ist so eine Forderung?
Im Moment steht ja der Klimaschutz erfreulicherweise durch eine von Fridays
for Future angestoßene breite gesellschaftliche Bewegung wieder einmal ganz
oben auf der politischen Agenda. Fast alle Parteien wollen das aufgreifen.
Die Menschen erwarten, dass die Politik liefert. Das ist eine
Herausforderung für die Handlungsfähigkeit der Demokratie und die
politische Glaubwürdigkeit. Wir sollten vermeiden, dass wieder
Symbolpolitik gemacht wird. Wenn der Klimaschutz in die Verfassung kommt,
dann richtig und mit einem klaren Handlungsauftrag. Sonst können wir uns
das schenken.
27 Sep 2019
## AUTOREN
Bernhard Pötter
## TAGS
Umweltschutz
Schwerpunkt Grundgesetz
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