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# taz.de -- PKK-Flagge gepostet: Linken-Fraktionschefin verwarnt
> Eine Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft muss 1.000 Euro spenden,
> weil sie die Flagge der verbotenen Kurdenorganisation PKK getwittert hat.
Bild: Darf nicht öffentlich gezeigt werden: Flagge der PKK
Eine verständnisvolle Richterin hat die Co-Vorsitzende der Linksfraktion in
der Bürgerschaft, Cansu Özdemir, mit ihrem Engagement für die [1][kurdische
Sache] gefunden. „Ich kann vieles von dem, was Sie gesagt haben, politisch
nachvollziehen“, sagte Richterin Katharina Leroye. Sie habe aber das
geltende Recht anzuwenden. Leroye verwarnte Özdemir dafür, dass sie auf
Twitter die Flagge der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei
PKK gepostet hatte.
Die Verwarnung ist allerdings mit einer Geldspende an die „Hilfe für das
behinderte Kind“ und einem Vorbehalt verbunden: Sollte Özdemir die Flagge
mit dem roten Stern auf gelbem Grund innerhalb der nächsten zwei Jahre noch
einmal zeigen, würde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, in der Summe 4.500
Euro fällig. „Ich glaube, dass Sie intelligent genug sind, andere Wege zu
ihrem Ziel zu suchen“, sagte die Richterin.
Özdemir war 2017 angezeigt worden, weil sie einen [2][Tweet] abgesetzt
hatte: „Weg mit dem Verbot der #PKK! #ForbiddenInGermany“. Diese Botschaft
allein, machte die Richterin deutlich, wäre nicht strafbar gewesen. Özdemir
hatte es aber dabei nicht belassen und auch die Fahne gezeigt. Da die PKK
verboten ist, dürfen laut [3][Vereinsgesetz] auch ihre Kennzeichen nicht
verbreitet werden.
Zu Beginn der Verhandlung, zu der viele Unterstützer erschienen waren,
verlas Özdemir eine Erklärung, in der sie das PKK-Verbot „heuchlerisch und
ein Instrument der Repression gegenüber den politisch aktiven Kurd*innen
und ihren Genoss*innen in Deutschland“ nannte. Die Bundesregierung habe
sich im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ in Syrien und im Irak auf die
kurdischen Einheiten verlassen. Gleichzeitig beliefere sie die Türkei mit
Rüstungsgütern.
## Verfassungsschutz sieht Gefahr
Dabei würden die Kurd*innen seit der Gründung der türkischen Republik
„systematisch verfolgt – immer mit dem Ziel der Assimilierung und
Vernichtung“. Den Kurden sei nur der Weg des Widerstands geblieben, um
weiter existieren zu können.
Diesen Kampf hat militärisch die PKK geführt. „Zu den zentralen Forderungen
der PKK gehören die Anerkennung der kurdischen Identität sowie eine
politische und kulturelle Autonomie der Kurden unter Aufrechterhaltung
nationaler Grenzen“, konzediert das [4][Bundesamt für Verfassungsschutz]
auf seiner Website.
Das Amt sieht in der PKK aber eine Gefahr: Als schlagkräftigste
ausländerextremistische Organisation sei sie in der Lage, Personen weit
über den Kreis der Anhängerschaft hinaus zu mobilisieren, urteilen die
Verfassungsschützer, „auch hin zu einer möglichen Neubelebung militanter
Aktionsformen“. Seit 1993 darf sie sich in Deutschland nicht betätigen.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Altona ging es vor allem darum, ob sich
Özdemir auf einen [5][Ausnahmeparagrafen] im Vereinsrecht berufen konnte,
der das Zeigen verbotener Symbole „im Rahmen staatsbürgerlicher Aufklärung�…
erlaubt. Als Parlamentarierin sei es ihre Aufgabe, die öffentliche Meinung
zu beeinflussen, sagte Özdemir. Zu diesem Zweck habe sie die wiederholt
erhobene Forderung, das PKK-Verbot aufzuheben, mit der Flagge visualisiert.
Staatsanwalt Michael Elsner gewichtete das anders: „Sie haben, um
Aufmerksamkeit zu erreichen, lediglich eine Flagge in den Vordergrund
gestellt – und das ist strafbar.“ Von einer Parlamentarierin dürfe man
erwarten, dass sie sich ans Gesetz halte und entsprechende Wege beschreite.
Die Anklage verkenne, dass das Foto veröffentlicht worden sei, um es zum
Gegenstand einer öffentlichen Diskussion zu machen, argumentierte Özdemirs
Anwalt Alexander Kienzle. Das müsse möglich sein.
„Dem folgen wir nicht“, sagte Richterin Leroye. Dem Tweet fehle der
abwägend aufklärende Inhalt; er vermittle in seiner Zuspitzung kaum Inhalt.
„Es geht um politischen Tageskampf“, fand Leroye. Trotzdem folgte sie nicht
der Forderung des Staatsanwalts nach einer Verurteilung: Diese sei
[6][angesichts] der Tat und Persönlichkeit entbehrlich und auch nicht zur
Verteidigung des Rechtsstaates nötig. Eine Wiederholung sei nicht zu
erwarten.
28 Oct 2019
## LINKS
[1] /Situation-der-Kurden/!5633044&s=PKK&SuchRahmen=Print/
[2] https://twitter.com/search?q=CAnsu%20%C3%96zdemir%20PKK&src=typed_query
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__20.html
[4] https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-auslaenderextremismus-…
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__9.html
[6] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__59.html
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Kurden
PKK
Verbot
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PKK
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Schwerpunkt Syrien
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