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# taz.de -- Änderung der Straßenverkehrsordnung: Klingelingeling!
> Eigentlich ist Verkehrsminister Andreas Scheuer eher der Auto-Typ. Doch
> plötzlich profiliert er sich als „Radminister“. Was genau hat er vor?
Bild: Das fühlt sich gut an – auf Fahrradstreifen soll künftig nicht mehr g…
Ausgerechnet der autofreundliche Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
(CSU) will sich neuerdings als [1][Radminister] profilieren. „Ich bin
Verkehrsminister und damit auch Radminister“ – diese Aussage lässt der
Bayer derzeit von seinen Presseleuten verbreiten.
Es ist ein PR-Gag. Aber nicht nur. Der Verkehrsminister will die
Straßenverkehrsordnung (StVO) radfahrerfreundlicher gestalten. „Die
Änderungsverordnung wird noch im Sommer in die Ressortabstimmung und in die
Länder- und Verbändeanhörung gehen, sodass die Verordnung baldmöglichst in
Kraft treten kann“, teilt das Verkehrsministerium mit. Um die für viel
Ärger sorgenden neuen E-Scooter geht es dabei allerdings nicht.
Scheuer hat insgesamt zwölf Punkte angekündigt, in denen er die StVO ändern
will. „Das ist ein großer Schritt für den Bundesverkehrsminister und die
CSU, aber ein kleiner Schritt für den Radverkehr“, sagt der
Bundestagsabgeordnete der Grünen und Radverkehrsexperte Stefan Gelbhaar.
Ihm gehen die angekündigten Neuerungen nicht weit genug – auch wenn
einzelne Punkte wie ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fürs Halten auf dem
Radstreifen zu begrüßen seien. „Scheuer holt nur nach, was zehn Jahre nicht
passiert ist“, sagt er. Das gelte etwa für den Mindestabstand von innerorts
1,5 Metern, den Autos einhalten sollen. Den sehen Richter*innen in Urteilen
schon lange als notwendig an. „Was Scheuer will, ist nur ein Update“, sagt
er.
Problematisch ist nicht, was der Minister vorhat, sondern das, was er nicht
vorhat, findet Gelbhaar. Da ist zum Beispiel der [2][Abbiegeassistent für
Lkws]. Mit diesen Geräten werden Fahrer*innen gewarnt, wenn sich
Passant*innen oder Radler*innen in ihrem toten Winkel befinden. Das Gerät
kann Leben retten. Scheuer könnte mit einer Änderung der StVO Kommunen die
Möglichkeit eröffnen, nur noch Lkws mit diesem Warnsystem in die Stadt zu
lassen. Doch das hat der Minister offenbar nicht vor.
Auch der Fahrradclub ADFC ist skeptisch. Zwar lobt er die große Bandbreite
von Vorschlägen. Aber es fehle der große Wurf, der es Städten ermöglicht,
den Platz zugunsten des Rads neu aufzuteilen, kritisiert
ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.
So müssen Kommunen den Bau von Radwegen damit begründen, dass eine Gefahr
besteht. Außerdem fordert der ADFC die Einführung von Tempo 30 als
Regelgeschwindigkeit innerorts und Radwege an allen Straßen, auf denen
mehr als 30 Stundenkilometer gefahren werden darf.
Hier eine Auflistung, was Verkehrsminister Scheuer genau vorhat:
## 1. Autos und Laster dürfen nicht mehr auf Radstreifen halten
Wer mit seinem Fahrzeug auf einem Radstreifen hält, soll künftig bis zu 100
Euro Bußgeld zahlen müssen. Bisher ist nur parken verboten, bis zu drei
Minuten halten ist erlaubt. Der Fahrradverband Changing Cities findet die
Neuregelung gut, fragt sich aber, wie Verstöße geahndet werden sollen. „Die
Polizei zu rufen nutzt in so einer Situation meistens nichts“, sagt
Ragnhild Sørensen vom Fahrradlobbyverein Changing Cities. Auch der ADAC
begrüßt das generelle Halteverbot, ist aber gegen das hohe Bußgeld.
„Sanktionen müssen mit dem konkreten Gefährdungsszenario zusammenpassen“,
sagt eine Sprecherin. Der Bundesverband für Spedition und Logistik will
sich nicht positionieren. „Das Problem sind die fehlenden Lieferzonen“,
sagt Hauptgeschäftsführer Frank Huster.
## 2. Beim Überholen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern
Innerorts sollen Radfahrende nur mit einem Abstand von mindestens 1,5
Metern von Pkws und Lkws überholt werden dürfen, außerorts mit 2 Meter
Abstand. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nur einen
„ausreichenden Seitenabstand“ vor. Die Festlegung ist überfällig, sagt der
Fahrradverband ADFC. Dass Radfahrende und Autos sich eine Fahrbahn teilen
müssen, sei aber das eigentliche Problem, so Sprecherin Stephanie Krone:
„Sicherer und komfortabler Radverkehr funktioniert dann gut, wenn er von
Autostraßen physisch abgetrennt ist.“ Der ADAC sieht keine Änderung. Ein
1,5-Meter-Abstand sei innerorts ohnehin schon durch die Rechtsprechung
festgelegt.
## 3. Lkws dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit abbiegen
Beim Rechtsabbiegen in Städten soll für Laster eine Höchstgeschwindigkeit
von 11 Stundenkilometern gelten. Für den ADFC ist das immer noch zu
schnell, „echte Schrittgeschwindigkeit“ zwischen 4 und 7 Stundenkilometern
sei angemessen. Frank Huster vom Bundesverband für Spedition und Logistik
sieht nichts, was gegen die geplante Regelung spricht. „Ich kann mir auch
nicht vorstellen, dass Lkws mit mehr als 11 Stundenkilometern innerorts
überholen“, sagt er.
## 4. Grüner Rechtsabbiegepfeil für Radfahrende kommt
An Ampeln soll für Radfahrende ein eigener Grünpfeil eingeführt werden
können, der ihnen das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt. Ein überfälliger
Schritt, sagt der ADFC. Das freie Rechtsabbiegen sei in den Niederlanden
und in Dänemark bereits erfolgreich erprobt. Dazu brauche man aber keine
extra Schilder, sondern könne es grundsätzlich erlauben, fordert Changing
Cities. ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh findet das Modell
Rechsabbiegerpfeil interessant. „Erst sollte aber getestet werden, ob es
hilft und wo es einsetzbar ist“, gibt sie zu bedenken. Ein Modellversuch
laufe bereits, man solle die Ergebnisse abwarten.
## 5. Einrichtung von Fahrradzonen
In Städten sollen bestimmte Gebiete als Fahrradzonen eingerichtet werden
können. In diesen Bereichen werden alle Straßen in Fahrradstraßen
umgewandelt. ADFC und Changing Cities begrüßen das. Zuvor müsse aber die
Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtert werden. Bisher können sie nur
eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart
ist. Katrin van Randenborgh vom ADAC sieht hier keinen Nutzen, Fahrradzonen
würden zu Unübersichtlichkeit führen. „Zudem ist zu befürchten, dass
Autofahrer eine solche Regelung nicht verstehen“, so van Randenborgh.
## 7. Keine Parkplätze mehr vor Kreuzungen
In einem Abstand von 5 Metern soll an Kreuzungen mit Fahrradwegen nicht
mehr geparkt werden dürfen. Das soll die Sicht zwischen Straße und
Fahrradweg verbessern. ADFC und Changing Cities fordern 10 Meter Abstand.
Der ADAC findet die vorgesehene Änderung gut.
## 8. Parkflächen für Lastenräder
Ein spezielles Zeichen soll Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder
ausweisen. Ragnhild Sørensen von Changing Cities findet das gut. Allgemein
sei aber viel zu wenig Platz für Lastenräder. „Selbst neu gebaute Radwege
sind oft zu schmal, das ist nicht zukunftsfähig“, meint sie. Der ADAC ist
für ausgewiesene Lastenradladezonen, möchte sich aber zu
Lastenradparkplätzen nicht äußern.
## 9. Kennzeichnung von Radschnellwegen
Radschnellwege sollen ein eigenes Verkehrszeichen bekommen. Das sei
überfällig, sagt der ADFC: „Radschnellwege müssen durchgängig gut
ausgeschildert sein, damit sie als attraktive Schnellverbindung für Pendler
funktionieren.“ Auch der ADAC befürwortet ein extra Verkehrszeichen.
## 10. Autos dürfen an Engstellen nicht mehr überholen
Dazu soll ein neues Verkehrszeichen eingeführt werden. ADAC und ADFC
stimmen darin überein, dass ein Überholverbot dort gelten muss, wo der
Sicherheitsabstand von 1,5 Meter beim Überholen nicht eingehalten werden
kann. Dafür müssen aber die Autofahrer sensibilisiert werden, sagt
Stephanie Krone vom ADFC. Sie würden Radfahrende oft als Störfaktor
betrachten. „Wir brauchen einen Wandel in der Mentalität und ein Ja zu
einem Verkehrssystem auf Augenhöhe“, sagt Krone.
## 11. Modellversuche sollen erleichtert werden
Kommunen sollen einfacher Modellversuche durchführen können. Bisher sind
diese nur möglich, wenn eine Gefahrenlage vorliegt. Der Radverband Changing
Cities sieht darin eine Chance, Innovationen voranzutreiben. Kommunen
könnten so an mehr Stellen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen.
Auch der ADAC hält diesen Schritt für sinnvoll.
## 12. Mehr Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende
Kommunen soll die entsprechende Öffnung erleichtert werden. Das reicht dem
ADFC nicht. „Die Regel soll die Freigabe sein, und die Ausnahme muss
begründet werden“, sagt Sprecherin Stephanie Krone. ADAC-Sprecherin Katrin
van Randenborgh sieht das kritisch. Die Öffnung von Einbahnstraßen als
Regelfall würde nur dazu führen, dass mehr Schilder die Einbahnstraßen
markieren, die nicht offen sind.
13 Jul 2019
## LINKS
[1] /Fahrradkongress-in-Dresden/!5591577
[2] /Abbiegeassistenten-fuer-LKW/!5578103
## AUTOREN
Niklas Münch
Anja Krüger
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