# taz.de -- Reform der Straßenverkehrsordnung: Scheuer enttäuscht RadlerInnen | |
> Der Bundesverkehrsminister will neue Regeln für den Straßenverkehr. Bei | |
> Strafen für Falschparker bleibt er hinter den Erwartungen zurück. | |
Bild: Soll bald nicht mehr erlaubt sein: Halten auf dem Farradstreifen | |
BERLIN taz | Auch nach der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) | |
angekündigten [1][Novellierung der Straßenverkehrsordnung] wird das Halten | |
oder Parken von AutofahrerInnen auf Radstreifen nur zögerlich bestraft. Das | |
geht aus dem Entwurf für die entsprechende Verordnung hervor, den der | |
Fachverband Fußverkehr FUSS geleakt hat. Die geplante Novellierung sei | |
enttäuschend und wenig hilfreich, sagte Roland Stimpel von [2][FUSS]. | |
Scheuer will die Straßenverkehrsordnung noch in diesem Jahr reformieren, um | |
unter anderem Radfahren attraktiver und sicherer zu machen. Ein wichtiger | |
Punkt ist die Erhöhung der Bußgelder für das Halten und Parken auf | |
Radstreifen. Bislang ist das Halten dort bis zu drei Minuten erlaubt, das | |
Parken bereits heute nicht. Da aber bei solchen Verstößen nur ein | |
Verwarnungsgeld von 15 Euro vorgesehen ist, ist die Abschreckungswirkung | |
gering. | |
Künftig solle das Halten und Parken auf Radstreifen bis zu 100 Euro kosten, | |
hatte Scheuer angekündigt. Nach dem geleakten Entwurf der Verordnung soll | |
das Halten auf Schutzstreifen für RadfahrerInnen und in der zweiten Reihe | |
sowie das Parken auf Geh- und Radwegen künftig nur 55 Euro kosten. „Dass | |
nur etwas mehr als die Hälfte der angekündigten 100 Euro vorgesehen ist, | |
ist enttäuschend“, sagte Stimpel der taz. „Gerade auf finanzstarke | |
Autofahrer wird das kaum eine Wirkung haben.“ Entscheidend ist der | |
Nebeneffekt: Erst bei Bußen ab 60 Euro gibt es für das Vergehen automatisch | |
einen Punkt in der Flensburger VerkehrssünderInnenkartei. „Nach sechsmal | |
Falschparken wäre bei einem höheren Bußgeld der Führerschein weg“, sagte | |
er. Doch diese entscheidende Abschreckung fehlt jetzt. | |
Erst wenn das Falschhalten oder -parken mit einer Behinderung von | |
RadlerInnen verbunden ist oder länger als eine Stunde dauert, ist laut | |
Verordnungsentwurf ein Bußgeld von 70 Euro vorgesehen, bei einer Gefährdung | |
sollen es 80 Euro sein. Nur wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt, sollen | |
100 Euro fällig werden, immer plus einen Punkt in Flensburg. | |
## Grüne: Entwurf ist „Eiertanz“ | |
Als Schikane gegen FußgängerInnen wertet der Verband die neue Vorgabe | |
„Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen“ … | |
der Straßenverkehrsordnung. Damit soll der knappe Parkraum für Autos frei | |
werden. Angesichts des [3][Booms von Lastenrädern], Rädern mit | |
Kinderanhängern und Rikschas dürfte es auf den Gehwegen eng werden, | |
kritisierte Stimpel. Manche Lastenräder sind länger als vier Meter. | |
Als „Eiertanz“ bezeichnete Stefan Gelbhaar den Entwurf, radpolitischer | |
Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen. „Wie kann ein Auto beim Parken | |
eine Sachbeschädigung verursachen? Das war mal wieder mehr Show als Tat“, | |
sagte er. Gelbhaar fordert eine durchdachte Erhöhung der Bußgelder: „Parken | |
in der Kurve kostet weiterhin 15 bis 25 Euro – gerade an potenziell | |
gefährlichen Orten wie Kreuzungen ist das das völlig falsche Signal.“ | |
Das Bundesverkehrsministerium gab bis Redaktionsschluss auf eine | |
taz-Anfrage keine Stellungsnahme ab. | |
26 Sep 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Aenderung-der-Strassenverkehrsordnung/!5606662 | |
[2] https://www.fuss-ev.de/ | |
[3] /Lastenrad-Foerderung/!5538268 | |
## AUTOREN | |
Anja Krüger | |
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