| # taz.de -- Juristin über die Neuregelung von § 219a: „Das ist völlig wide… | |
| > Erstmals seit der Paragraf geändert wurde, steht wieder eine Ärztin vor | |
| > Gericht. Juristin Ulrike Lembke über die Chance, dass es noch zu einem | |
| > besseren Gesetz kommt. | |
| Bild: Jahrzehntealte Forderungen, die in ihrer Aktualität nichts eingebüßt h… | |
| taz: Frau Lembke, die Berliner Ärztin [1][Bettina Gaber] ist die Erste, | |
| deren Fall nach der Neuregelung des Paragrafen 219a verhandelt wird. | |
| Angeklagt war Gaber aber schon zuvor. Welches Recht kommt zur Anwendung, | |
| das neue oder das alte? | |
| Ulrike Lembke: Das neue, weil es milder ist. Mit der alten Regelung war | |
| sanktionierbar, als ÄrztIn überhaupt zu sagen, dass man | |
| Schwangerschaftsabbrüche macht. Das war keine Grauzone, wie oft behauptet | |
| wird, sondern völlig unstreitig. Jetzt ist zumindest erlaubt, diese | |
| Tatsache mitzuteilen. | |
| Gaber hat den relevanten Satz auf ihrer Website leicht verändert. Heute | |
| steht dort: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch | |
| gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“ | |
| Das wird ihr nicht helfen. Es ist ja weiterhin verboten, über die Art und | |
| Weise zu informieren, wie Abbrüche durchgeführt werden. Nicht dass das | |
| sinnvoll wäre – aber sie darf nur schreiben: „Ich nehme | |
| Schwangerschaftsabbrüche vor.“ Ich gehe davon aus, dass sie verurteilt | |
| wird. | |
| Ein anderer Fall – derjenige der Ärztin [2][Kristina Hänel], deren Anklage | |
| die Debatte um den Paragrafen ins Rollen brachte – liegt beim | |
| Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es entscheidet in nichtöffentlicher | |
| Sitzung über ihre Revision, das Urteil wird derzeit erwartet. Sollte sie | |
| schuldig gesprochen werden, will sie vor das Bundesverfassungsgericht | |
| ziehen, um den Paragrafen 219a zu kippen. Wie stünden ihre Chancen? | |
| Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen könnte sich das | |
| Gericht schlicht den § 219a an sich anschauen. Unangemessene Werbung | |
| verbietet das deutsche Recht für ÄrztInnen ohnehin, und warum es hier eine | |
| Sondernorm gibt, überdies aus dem Strafrecht, ist schwer zu begründen. Wenn | |
| das Gericht sich also darauf bezieht, stünden die Chancen ziemlich gut. Ich | |
| glaube aber nicht, dass es das tut. | |
| Sondern? | |
| Die wahrscheinlichere Möglichkeit wäre, dass das Gericht argumentiert, der | |
| § 219a gehöre untrennbar zur Gesamtregelung in den § 218 ff, die den | |
| Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verbieten und Ausnahmen von diesem | |
| Verbot regeln. Das Urteil wäre dann eine Entscheidung über das Schutzgut | |
| des ungeborenen Lebens. Diese Setzung würde aber wiederum mich nicht | |
| überzeugen. | |
| Warum nicht? | |
| Dafür muss man sich die Rechtsgeschichte etwas genauer anschauen. Der § | |
| 219a wurde im Nationalsozialismus 1933 eingeführt. Den Nazis war es | |
| bevölkerungspolitisch ein Anliegen, Abtreibung unter den „arischen | |
| Volksgenossinnen“ extrem einzuschränken, später unter Androhung der | |
| Todesstrafe ganz zu verbieten. ÄrztInnen, sehr oft jüdisch, atheistisch | |
| oder sozialistisch, erwischte man aber schneller, indem schon Informationen | |
| über Abbrüche verboten wurden – deshalb der § 219a. Letztmals wesentlich | |
| geändert wurde der Paragraf 1974 im Zuge der Diskussion um eine | |
| bundesdeutsche Fristenregelung, um der Befürchtung zu begegnen, dass | |
| Schwangerschaftsabbrüche nun kommerzialisiert und normalisiert würden. Mit | |
| der heutigen Regelung in §§ 218 ff, wie sie seit 1995 im Strafgesetzbuch | |
| steht, hat § 219a insofern nichts zu tun. Der § 219a von 1974 wurde dabei | |
| übernommen, ohne dass auch nur ein Wort darüber gesprochen wurde. | |
| Wie entstand die heutige Regelung des Paragrafen 218? | |
| Der Paragraf steht seit 1871 im deutschen Strafgesetzbuch. Die heutige | |
| Regelung entstand nach der deutschen Einheit. Mit dieser prallten zwei | |
| völlig verschiedene Rechtslagen und Vorstellungen von der Rolle der Frau in | |
| der Gesellschaft aufeinander. Am Ende einer der längsten Bundestagsdebatten | |
| der Geschichte stand im Juni 1992 mit großer fraktionsübergreifender | |
| Mehrheit die Fristenlösung mit Beratungspflicht. Das | |
| Bundesverfassungsgericht akzeptierte das aber nicht und gab detailliert den | |
| Inhalt jener Regelungen vor, die 1995 als §§ 218ff in Kraft traten. Im | |
| Urteil legte das Gericht auch fest, dass eine ungewollt Schwangere die | |
| Pflicht hat, die Schwangerschaft auszutragen. Wenn ich das meinen | |
| Studierenden sage, glauben die, ich mache Witze. Aber das steht da, das | |
| gilt und das ist auch so gemeint. Als Frau liest man das einmal und | |
| vergisst es nie wieder. | |
| Wie wird diese Austragungspflicht legitimiert? | |
| Mit dem Lebensschutz. Aber es gibt einen großen Denkfehler. Die Idee der | |
| grundrechtlichen Schutzpflicht geht davon aus, dass sich der Staat | |
| schützend zwischen zwei Personen stellt und verlangt, dass die eine die | |
| Beeinträchtigung der anderen unterlässt. Aber hier ist es juristisch | |
| kategorial anders: Die ungewollt Schwangere und der Embryo sind nicht | |
| trennbar. Solange ein Fötus mit dem Körper der Schwangeren verbunden ist, | |
| gibt es kein Dreieck, sondern ein bilaterales Verhältnis von ungewollt | |
| Schwangerer und Staat. Von der ungewollt schwanger Gewordenen wird überdies | |
| nicht nur ein Unterlassen verlangt, sondern dass sie gegen ihren Willen | |
| ihren Körper dem Embryo zur Verfügung stellt. | |
| Der Staat greift auf ihren Körper zu? | |
| Das gesamte deutsche Recht kennt kein Leistungsrecht an Körpern. Man kann | |
| nicht einmal zu Blutspenden gezwungen werden, auch nicht, wenn direkt | |
| nebenan jemand stirbt. Aber dieser Widerspruch wird nicht thematisiert. Das | |
| ist das Schöne, wenn man das Bundesverfassungsgericht ist: Man beantwortet | |
| nur die Fragen, die man sich selbst stellt. | |
| Wo bleiben die Grundrechte der Frau? | |
| Die Gerichtsmehrheit – vier Männer und eine Frau – benennt zwar die | |
| Grundrechte der Frau, setzt sich aber nicht wirklich damit auseinander. | |
| Sobald der Embryo ins Bild kommt, ist die Frau irgendwie weg. Ein Problem | |
| im deutschen Rechtsdiskurs zum Schwangerschaftsabbruch ist, dass er extrem | |
| homogen ist. Es gibt so gut wie keine juristische Literatur in Deutschland, | |
| die eine andere Position einnimmt. | |
| Woher kommt der Gedanke vom [3][schützenswerten Embryo]? | |
| Das hat vermutlich auch mit dem deutschen Muttermythos zu tun. Das | |
| Bundesverfassungsgericht rekurriert auf sein Urteil von 1975, eines der | |
| sexistischsten überhaupt. Die natürliche Bestimmung der Frau ist demnach | |
| die der Mutter, und die ungewollt Schwangere hat die Pflicht, diese Rolle | |
| zu übernehmen. Bei den Debatten im Bundestag 1992 berief man sich dann auf | |
| ein humanitäres Menschenbild und sagte, es stünde dem Staat nicht zu, über | |
| den Wert von Leben zu entscheiden. Korrekt – aber es steht ihm auch nicht | |
| zu, über den Körper seiner Bürgerinnen zu entscheiden. | |
| Zurück zu Kristina Hänel: Wenn das Bundesverfassungsgericht also | |
| argumentieren würde, das Schutzgut von 219a sei das ungeborene Leben – was | |
| dann? | |
| Dann würde es eigentlich sehen müssen, dass die Neuregelung vom Februar | |
| 2019 in sich völlig widersprüchlich ist: Wie sollte § 219a denn ungeborenes | |
| Leben schützen, indem ÄrztInnen ausgerechnet nicht über die Methoden von | |
| Abbrüchen informieren dürfen – aber über die Tatsache, dass sie Abbrüche | |
| machen, schon? Und wie soll die ärztliche Versorgung ungewollt Schwangerer | |
| – ein Kernstück der Regelung von 1995 – denn weiterhin funktionieren, wenn | |
| ÄrztInnen kriminalisiert werden? Schwierig wird es für Hänel, wenn das | |
| Gericht sein Urteil von 1993 zugrunde legt und sich auf den Schutz des | |
| ungeborenen Lebens bezieht. Ich bin insgesamt also skeptisch, was die | |
| Erfolgsaussichten angeht. Aber ich lasse mich gern überraschen. | |
| Was müsste passieren, damit das Bundesverfassungsgericht sich noch einmal | |
| grundsätzlich mit dem 218 beschäftigt? | |
| Eine direkte Verfassungsbeschwerde ist nicht möglich, die Frist dafür ist | |
| längst abgelaufen. Verurteilungen wie beim § 219a sind unwahrscheinlich. | |
| ÄrztInnen in Deutschland halten sich natürlich an die Regeln und | |
| Ausnahmeregeln in §§ 218 und § 218a. Es müsste also der Gesetzgeber ran, | |
| was derzeit ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist. Allerdings könnte das | |
| Bundesverfassungsgericht anlässlich der Entscheidung zu § 219a auch etwas | |
| zum § 218 sagen, wenn es das gern möchte. Ich glaube aber nicht, dass das | |
| passiert. | |
| Vor fast 40 Jahren wurde die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen | |
| Cedaw beschlossen. Seitdem ermahnt der Ausschuss, der die Einhaltung der | |
| Konvention überwacht, Deutschland immer mal wieder. Warum? | |
| Der Cedaw-Ausschuss sagt seit Langem, in Deutschland müsse es sichere und | |
| legale Wege zu Schwangerschaftsabbrüchen geben. Die Pflichtberatung und die | |
| Bedenkfrist sollten abgeschafft und Schwangerschaftsabbrüche von den | |
| Krankenkassen bezahlt werden. Der Ausschuss bezieht sich dabei auch auf die | |
| Weltgesundheitsorganisation, die sagt, die deutsche Regelung bevormunde | |
| Frauen. | |
| Verstößt Deutschland damit gegen internationale Verträge? | |
| Die Konvention ist nicht genau dasselbe wie das, was der Ausschuss sagt. | |
| Die Konvention bindet Deutschland rechtlich, der Ausschuss interpretiert | |
| die Konvention. Aber wenn Deutschland behaupten will, es halte sich ans | |
| Völkerrecht, muss es schon gut begründen, warum es meint, Cedaw besser zu | |
| verstehen als der dafür zuständige UN-Ausschuss. | |
| Wer könnte eine solche Begründung einfordern? | |
| Der Cedaw-Ausschuss selbst. Er wartet seit Monaten auf Antwort, was die | |
| Bundesregierung in Sachen Schwangerschaftsabbruch zu tun gedenkt. Aber die | |
| stellt sich tot. Nun kann man Deutschland nicht ohne Weiteres verklagen. | |
| Aber ungewollt Schwangere oder auch vom Informationsverbot betroffene | |
| ÄrztInnen könnten über Individualbeschwerden vor dem Cedaw-Ausschuss | |
| nachdenken. Und die Zivilgesellschaft muss der Bundesregierung immer wieder | |
| klarmachen, dass diese zwar anderen Staaten gern Vorschriften macht, sich | |
| aber selbst nicht an internationales Recht hält. Das wären Möglichkeiten, | |
| auch im deutschen Recht etwas zu verändern. | |
| 10 Jun 2019 | |
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| Patricia Hecht | |
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