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# taz.de -- Hamburger Gericht vertagt Entscheidung: Trübe Aussicht für Abtrei…
> Yannic Hendricks klagt, wenn sein richtiger Name im Internet genannt
> wird. Damit könnte er bei einem Hamburger Prozess nun scheitern.
Bild: Für die Situation von Frauen keine Empathie: selbsternannter Lebensschü…
Hamburg taz | Dutzende Unterstützer*innen kamen am Freitag Mittag zum
Hamburger Landgericht, um Kersten Artus zu unterstützen. Die Journalistin
und Vorsitzende von Pro Familia Hamburg [1][wird von Abtreibungsgegner
Yannic Hendricks verklagt], weil sie seinen Namen und sein Bild im Internet
veröffentlicht hat.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hatte zu einer Kundgebung vor dem
Gerichtsgebäude aufgerufen. Die Bundestagsabgeordnete Cornelia Möhring
(Linke) und mehrere Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete solidarisierten sich
in Redebeiträgen mit Artus. Doch am Ende des Tages fiel kein Urteil.
Hendricks hat es sich, wie er selbst im [2][Interview mit der taz] und im
Deutschlandfunk sagte, zum „Hobby“ gemacht, Ärzt*innen anzuzeigen, die
seiner Meinung nach gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch verstoßen.
[3][Der Paragraf, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet, wurde neu
geregelt], die Reform ist aber noch nicht rechtskräftig.
Über sein Hobby wollte Hendricks nur unter dem Pseudonym Markus Krause
erzählen. Doch mehrere Menschen nannten Hendricks Klarnamen im Internet,
auch Kersten Artus. Hendricks [4][mahnte sie deshalb ab]. Artus sollte ihre
Beiträge löschen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
## Selbst an die Öffentlichkeit getreten
Sie tat das nicht, deshalb reichte Hendricks Zivilklage ein. Seine Anwälte
berufen sich in der Klageschrift auf den Verstoß gegen die
Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten. Das Bild würde ihn an den Pranger
stellen und an seinem Namen bestünde kein öffentliches Interesse.
Die Pressekammer des Landgerichts ließ am Freitag durchblicken, dass sie
das teilweise anders sieht. Hendricks sei durch das Interview an die
Öffentlichkeit getreten und habe darin Persönliches preisgegeben, sagte die
Richterin. Er habe die politische Diskussion um den Paragrafen 219a
wesentlich mit verursacht.
Deshalb sei möglich, dass das Gericht entscheide, Hendricks Wunsch nach
namentlicher Anonymität müsse hinter dem öffentlichen Interesse
zurücktreten. [5][So urteilte auch das Düsseldorfer Landgericht], das eine
einstweilige Verfügung Hendricks gegen Buzzfeed ablehnte. Das Online-Medium
hatte ebenfalls Hendricks Namen genannt.
## Urteil in einem Monat
Nicht so eindeutig waren die Ausführungen der Kammer bezüglich des von
Hendricks veröffentlichten Bildes. Artus hatte Anfang Februar den Tweet
eines anderen Nutzers geteilt. Dieser Nutzer hatte ein Foto eines Plakats
getwittert, dass an der Roten Flora hing und auf dem unter anderem ein
gemaltes Porträt von Hendricks zu sehen war.
Eigentlich sei die Veröffentlichung eines Fotos nur nach Einverständnis
erlaubt, so die Richterin. Aber auch hier müsse abgewogen werden, weil es
sich gar nicht um ein Foto, sondern um ein Bildnis handele. Artus sei auch
nicht die erste gewesen, die dieses Bild veröffentlichte.
Artus zeigte sich nach Verhandlungsende enttäuscht, dass keine Entscheidung
gefallen ist, war aber zuversichtlich, dass das Gericht ihr erlauben wird,
Hendricks Namen weiterhin zu nennen. Die Kammer will ihr Urteil am 26.
April verkünden.
15 Mar 2019
## LINKS
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## AUTOREN
Marthe Ruddat
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