Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Arbeitszeiterfassung: Stechuhr? Ja, bitte!
> Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Arbeitszeiten
> künftig komplett erfasst werden. Das stärkt die Rechte der Beschäftigten.
Bild: Flexibel und ständig erreichbar im Job: Das Erfassen der Arbeitszeit wir…
Es ist eine sehr gute Nachricht für Beschäftigte, auch wenn viele das auf
den ersten Blick nicht so empfinden: Der Europäische Gerichtshof will, dass
die [1][EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber zwingen, Arbeitszeiten von
Beschäftigten komplett zu erfassen]. Das ist gut, denn es stärkt die
ArbeitnehmerInnen.
Die – analoge oder digitale – Stechuhr mag vielen wie ein
Kontrollinstrument von ArbeitgeberInnen erscheinen, die sie gängeln
wollen. Ja, Arbeitszeiten werden mit einer kompletten Erfassung
kontrollierbarer. Aber das ist meistens nicht zugunsten der Unternehmen.
Denn die profitieren davon, dass oft im Unklaren bleibt, wie viel ihre
Leute ackern. Sie zahlen für nicht nachvollziehbare Mehrarbeit nicht.
Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden erfasst werden. Das ist
weltfremd. Denn wer listet denn Mehrarbeit auf, wenn die reguläre Arbeit
gar nicht erfasst wird? Vielen Menschen ist gar nicht gewusst, wie viel sie
ohne Bezahlung arbeiten – weil sie das eben nicht festhalten.
Gerade angesichts der immer stärkeren Verdichtung der Arbeit und der
verschwimmenden Grenzen zwischen Privat- und Berufsleben ist es ein
immenser Fortschritt, wenn die gesamte Arbeitszeit erfasst wird. Zuhause
E-Mails zu beantworten oder etwas anderes für den Job zu erledigen, ist für
viele selbstverständlich. Im Zeitalter der ständigen Erreichbarkeit und
[2][flexibler Arbeitszeiten] muss es neue Regeln geben. Die Erfassung ist
dabei zentral. Ohne akribische Dokumentation werden immer mehr Menschen
immer mehr umsonst arbeiten. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland mehr als
eine Milliarde – nicht Million! – geleistete Überstunden nicht bezahlt. Ein
riesiges Geschenk der Beschäftigten an Unternehmen.
Der Europäische Gerichtshof schreibt nicht vor, wie Arbeitszeiten künftig
dokumentiert werden sollen. Die Herausforderung besteht darin, Systeme zu
finden, bei denen die Beschäftigten die Kontrolle über die Kontrolle haben
und die nicht nervtötend sind – und die Unternehmen dazu zu bringen, die
heute unsichtbare Arbeit auch vernünftig zu vergüten.
15 May 2019
## LINKS
[1] /EU-Richtlinie-zur-Arbeitszeit/!5592736
[2] /Studie-zu-Homeoffice/!5578226
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
EuGH
Arbeitszeit
Überstunden
Arbeitnehmer
europawahl Politik
Schwerpunkt Europawahl
Schwerpunkt Coronavirus
Prekäre Arbeit
Polizei
Spanien
Nichtrauchen
Care-Arbeit
## ARTIKEL ZUM THEMA
Homeoffice-Rechte für Arbeitende: Arbeitnehmer allein zu Haus
Arbeitsminister Heil möchte ein Recht auf Homeoffice gesetzlich verankern.
Das könnte auf Kosten der Freizeit von Angestellten gehen.
Arbeitsausbeutung: Eine „Präsentation des Grauens“
Viele Überstunden, wenig Verdienst: In kaum einer Branche trifft das mehr
zu als im Gastgewerbe. Berlin gehört zu den Spitzenreitern.
Überlastung bei der Polizei: Verdächtig gute Jobs
Gewerkschaften beklagen regelmäßig enorme Überstunden bei der Polizei.
Dabei ist die tatsächliche Mehrarbeit weit weniger dramatisch, als es
scheint.
EU-Richtlinie zur Arbeitszeit: Stechuhr für alle MitarbeiterInnen
Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen. Das
entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Spanien.
Neue Anti-Raucher-Regeln: Lasst uns doch wenigstens unser Gift!
Dänemark und Japan erschweren das Rauchen am Arbeitsplatz. Das ist
schlecht, findet unsere Autorin. Raucher wissen, was sie sich antun.
Studie zu Homeoffice: Mama macht mehr
Bei Eltern führen flexible Arbeitszeiten zu mehr Überstunden. Außerdem
verschärfen sie die stereotype Rollenverteilung zwischen Frauen und
Männern.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.